EFET mit eigenen Vorschlägen zur Marktgebietszusammenlegung
Der Verband Deutscher Energiehändler (EFET) hat Empfehlungen für die am 23. Dezember 2020 veröffentlichten „Übergangsregelungen zur Marktgebietszusammenlegung“ vorgelegt. Laut einer Pressemitteilung enthalten diese keine Regelungen oder Empfehlungen für Prozesse und Abstimmungen zwischen Marktteilnehmern. Diese Lücke wolle man nun füllen.
Konkret spricht sich EFET dafür aus, den von THE angebotenen Prozess zur Verschmelzung von Bilanzkreisen zu nutzen. Bilanzkreisverantwortliche könnten so ihre nicht benötigten leeren THE-Bilanzkreishüllen und die dazugehörigen Subbilanzkonten schließen und…
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