Von Artjom Maksimenko
Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bedeutet einen schrittweisen Abschied vom Gasnetz. Denn ein begrenzter Teil dieser Gasnetze kann nach Umwidmung und Modernisierung für den Transport von Wasserstoff, Biogas oder synthetischem Methan genutzt werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt vor steigenden Netzentgelten für die verbleibenden Gasverbraucher und sieht die kommende Bundesregierung in der Pflicht. Im Auftrag des VZBV hat das Beratungsunternehmen Consentec untersucht, wie der Anstieg der Gasnetzentgelte begrenzt und die soziale Absicherung privater Haushalte gewährleistet werden kann.
Klarer Kurs auf dekarbonisierte Wärmeversorgung
Die mit Erdgas betriebenen Heizungen machen nach wie vor den größten Anteil am Heizungsbestand deutscher Endverbraucher aus. Immer mehr Haushalte möchten aber künftig mit erneuerbaren Energieträgern heizen. Laut einer repräsentativen Umfrage des VZBV unterstützen 67 Prozent der Befragten dieses Ziel der Energiewende.
Als eine der gängigsten Alternativen zu einer Gastherme gelten dabei die Wärmepumpen. Das wiederum bedeutet, dass eine sinkende Anzahl der Haushalte, die weiterhin mit Erdgas heizen, mit stark steigenden Gasnetzentgelten konfrontiert wird. "Bis zum Jahr 2045 wird die Anzahl der Haushalte, die mit Gas heizen, kontinuierlich sinken", sagte Tom Janneck, Leiter Energie und Bauen beim VZBV, bei der Vorstellung des Gutachtens.
Drei Ansatzpunkte
Konkret hatte Consentec analysiert, wie der Anstieg der Gasnetzentgelte begrenzt und die soziale Absicherung privater Haushalte gewährleistet werden kann. Um einen zu starken Anstieg der Netzentgelte zu verhindern, seien natürlich auch die Netzbetreiber und Kommunen angehalten, sich effiziente Transformationspläne zuzulegen, sagte Wolfgang Fritz, Geschäftsführer, des. Beratungsunternehmens Consentec, bei der Vorstellung der Gutachtenergebnisse.
Konkreter legen sich die Autoren auf drei Handlungsemfehlungen fest, die es zu prüfen gilt: Dämpfung der Netzkosten, Angleichung des Netzentgeltniveaus der Netzbetreiber und Schaffung von Rahmenbedingungen für mögliche staatliche Absicherung. Mit Blick auf die drohende Mehrbelastung für die Erdgasnetzkunden gelte es, die Umwidmungsmöglichkeiten "möglichst weitgehend" zu nutzen und etwaige Hemmnisse, beispielsweise im Zusammenhang mit Unbundlingvorschriften aufzulösen.
Das Gasnetz soll nur da zurückgebaut werden, wo es zwingend erforderlich sei, sagte Fritz. Die Kapitalkosten bei Umwidmungen sollten zudem auf andere Kostenträger übertragen werden. Die Stillegungs- und Rückbaukosten sollen demnach möglichst minimiert werden. Bei dem Thema Verteilung der Netzkosten erwähnen die Autoren die Option eines sogenannten "Austrittsentgelts" für Kunden, die das Gasnetz verlassen. Dies könnte die verbleibenden Gaskunden unterstützen.
Sinkende Betriebskosten zügig weitergeben
Rechtlich wäre dies aber kaum umsetzbar, auch eine vorgezogene Kostenbelastung wäre schwierig. Bei einer beschleunigten Abschreibung sei die Bundesnetzagentur beispielsweise mit der Festletung Kanu 2.0. bereits aktiv geworden. Diese Maßnahmen sehen die Experten als sinnvoll an, sollten allerdings nach deren Einschätzung nicht übertrieben eingesetzt werden.
Solange es noch viele Gasnetzkunden gebe, würde eine moderate Erhöhung nicht zu stark ins Gewicht fallen und in den darauffolgenden Jahren für Entlastung bei Netzentgelten sorgen, so die Idee. Die sinkenden Betriebskosten bei teil- oder komplett stillgelegten Netzen sollen zudem zügig an die Endverbraucher weitergeleitet werden, so eine weitere Empfehlung der Gutachter.
"Netzentgeltniveau angleichen"
Eine zweite Handlungsempfehlung der Autoren ist der Vorschlag der Angleichung des Netzentgeltniveaus der Netzbetreiber. Unter den betrachteten Mechanismen zur Umverteilung der Netzkostentragung sollte in erster Linie die Möglichkeit einer partiellen oder sogar vollständigen Angleichung der Entgeltniveaus der Netzbetreiber weiterverfolgt werden, heißt es im Gutachten.
"Gerade wenn das Problem eines extremen Netzentgeltanstiegs nur bei einem kleineren Teil der Netzbetreiber auftritt, kann die Sozialisierung von Netzkosten wirksam dazu beitragen, Verbraucher in den betroffenen Netzgebieten vor hohen Belastungen zu schützen." Eine Angleichung der bundesweiten Netzentgelte, beispielweise auf insgesamt 20 regional definierten Entgelte würde allerdings zu teils sehr hohen Preissprüngen führen, räumte Fritz ein.
Neue Regierung im Fokus
Bei der abschließenden Handlungsempfehlung sieht Consentec die kommende Bundesregierung in der Pflicht. Konkret geht es um die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine mögliche staatliche Absicherung. Wichtig sei es, über die Entwicklung frühzeitig zu entscheiden. Es soll dabei geprüft werden, in welchem Umfang etwaige Kostendeckungsrisiken der Netzbetreiber durch eine staatliche Absicherung abgefangen würden, beispielsweise in Verbindung mit Selbstbehalten oder anderen Anreizmechanismen. Auch wenn diese Absicherung erst langfristig wirksam würde, sollte schon bald geklärt werden, wie mit diesem Risiko umgegangen wird, damit Netzbetreiber, Kapitalgeber und die Bundesnetzagentur dies adäquat in ihren Entscheidungen berücksichtigen können.
Deutlich fällt die Empfehlung der Verbraucherschützer mit Verweis auf das Gutachten über die Beteiligung des Staates an den steigenden Netzentgeltkosten aus: "Eine neue Bundesregierung müsse diesen Prozess zeitnah anstoßen", sagte Janneck, um den Verbrauchern eine Planungssicherheit zu ermöglichen. Zudem sei ein "hohes Maß an Transparenz" hinsichtlich des Zeitpunkts erforderlich, wann mit der Stilllegung einzelner Gasnetze zu rechnen sei.



