"Die Missbrauchsverbote für die Preisbremsen sind ausreichend und zielführend", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

"Die Missbrauchsverbote für die Preisbremsen sind ausreichend und zielführend", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Bild: © Wolfilser/Adobestock

Die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf Gas sorgt bei einem Musterhaushalt nach Berechnungen des Vergleichsportals Check24 trotz Verlängerung der Gaspreisbremse für eine Mehrbelastung. Demnach würde solch ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden Erdgas durch die von der Bundesregierung bis Ende April 2024 geplante Verlängerung der Gaspreisbremse aufs Jahr gerechnet zwar 64 Euro einsparen. Durch die zum Jahreswechsel geplante Wiederanhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent läge die Mehrbelastung im Jahr aber bei 264 Euro. Dies mache unterm Strich 200 Euro aus, berichtete Check24 am Sonntag.

Haushalte mit einem Grundversorgungstarif, der häufig oberhalb der Preisbremse liege, würden von der Verlängerung der Preisbremse etwas mehr profitieren und hätten im Jahresschnitt Mehrkosten von 176 Euro.

So hoch wäre die Entlastung beim Strom

Beim Strom gab es keine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes wegen der Energiekrise. Eine Verlängerung der Preisbremse würde laut Check24 bei einem Musterhaushalt (5000 Kilowattstunden Jahresverbrauch) zu einer Entlastung von 18 Euro im gesamten Jahr führen. Haushalte in der Strom-Grundversorgung würden im Jahr im Schnitt um 46 Euro entlastet.

Von der Verlängerung der Preisbremsen profitierten weiter vor allem Kundinnen und Kunden in Grundversorgungstarifen, erklärte Check24-Manager Steffen Suttner. (dpa/amo)

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