Der deutsche Speichermarkt wächst rasant. Im ersten Quartal 2026 gingen mehr als zwei Gigawattstunden neue Batteriespeicherkapazität ans Netz. Gewerbespeicher legten gegenüber dem Vorjahresquartal um 58 Prozent zu, Großspeicher um 119 Prozent. Der Branchenverband BVES erwartet für 2026 einen Branchenumsatz von 17,1 Milliarden Euro.

Zubau allein macht aber noch keinen funktionierenden Markt. Entscheidend ist auch, ob eine Batterie das darf, wofür sie gebaut wurde: schnell laden, schnell entladen und auf Preissignale reagieren.

Ein Leistungsgradient ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung: Sechs Prozent pro Minute bedeuten, dass ein Speicher seine Leistung je Minute nur um sechs Prozent seiner installierten Leistung verändern darf. Das kann teuer werden.

Der Softwareanbieter Modo Energy beziffert den Erlösverlust einer Zwei-Stunden-Batterie bei einer 15-minütigen Rampe auf rund zehn Prozent der undiskontierten Lebenszeiterlöse. Von uns befragte Vermarkter rechnen je nach Ausgestaltung sogar mit bis zu 30 Prozent.

Von der Höchstspannung bis in die Niederspannung

Für große Speicher am Höchstspannungsnetz sind Rampen systemisch nachvollziehbar: Ändern viele Anlagen gleichzeitig ihre Leistung um zahlreiche Megawatt, entstehen erhebliche Leistungssprünge. Die vier Übertragungsnetzbetreiber sehen für marktgetriebene Sollwertänderungen deshalb einen Korridor von sechs bis 20 Prozent pro Minute vor.

Auch für die Mittelspannung gibt es inzwischen einen harmonisierten Ansatz. Der neue BDEW-Musterwortlaut setzt bei Sollwertvorgaben durch Dritte 22 Prozent pro Minute als Standardeinstellung an. Projektspezifisch kann der Netzbetreiber einen Wert zwischen sechs und 22 Prozent festlegen.

In der Niederspannung spielten solche Rampenvorgaben bislang praktisch keine Rolle, was plausibel ist: Die einzelnen Anlagen sind kleiner und Heimspeicher werden bislang vor allem für den solaren Eigenverbrauch betrieben – nicht als synchron marktgeführte Flotten. Erst mit dynamischen Tarifen und virtuellen Kraftwerken steigt das Potenzial, dass viele dezentrale Speicher gleichzeitig auf dasselbe Marktsignal reagieren.

Der BDEW-Musterwortlaut Niederspannung räumt den Netzbetreibern zwar die Möglichkeiten von Wirkleistungsgradienten ein. Diese stehen aber unter dem expliziten Vorbehalt, dass die Vorgabe "zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs erforderlich ist". Eine konkrete Bandbreite für den Wirkleistungsgradienten gibt der Musterwortlaut nicht vor.

Laderampen

Kurz erklärt

Die sogenannte Laderampe oder "Leistungsrampe" beschreibt, wie schnell ein Batteriespeicher seine Leistung hoch- und herunterfahren kann. Konkret: Wie viele Kilowatt (kW) oder Megawatt (MW) der Speicher pro Sekunde oder Minute zusätzlich ins Netz einspeisen oder Strom aus dem Netz aufnehmen kann.

Pauschale Grenze von sechs Prozent

Umso erklärungsbedürftiger ist, dass einige Verteilnetzbetreiber bei Gewerbespeichern in der Niederspannung nun ausgerechnet den restriktivsten Wert höherer Spannungsebenen ansetzen. Der mitteldeutsche Netzbetreiber Mitnetz Strom etwa veröffentlicht für Speicher 0,10 Prozent der installierten Leistung pro Sekunde – sechs Prozent pro Minute. Auch Bayernwerk Netz und Westnetz legen für Gewerbespeicher in der Niederspannung diesen Wert zugrunde.

Damit darf ein kleiner Niederspannungsspeicher pauschal langsamer fahren als der 22-Prozent-Standard in der Mittelspannung. Wenn man sich bei der Niederspannung schon an höheren Spannungsebenen orientiert, warum ausgerechnet an deren Untergrenze?

Das muss im Einzelfall nicht widersinnig sein: Ein schwacher Niederspannungsstrang kann kritischer sein als ein starker Mittelspannungsanschluss. Genau deshalb ist ein pauschaler Fixwert erklärungsbedürftig. Sechs Prozent sind keine universelle, netzebenenunabhängige Sicherheitsgrenze.

Bei sechs Prozent pro Minute braucht ein Speicher von null auf volle Leistung 16,7 Minuten, von maximalem Laden zu maximalem Entladen gut 33 Minuten. Ein vollständiger Leistungssprung passt damit nicht in ein 15-Minuten-Lieferintervall – und das reduziert das handelbare Volumen.

Zur Person

Sebastian Kratz ist Geschäftsführer von Tesvolt Energy. Das Unternehmen aggregiert die Flexibilität von Batteriespeichern und bietet intelligente Energiehandelslösungen an. Kratz ist Experte für virtuelle Kraftwerke und Energiehandel.

Und was ist mit den Heimspeichern?

Gerade hier wird die Logik widersprüchlich. Heimspeicher sind mit Abstand das größte Batteriespeichersegment in Deutschland. Laut der Plattform Battery Charts waren im Juli 2026 mehr als 22,5 Gigawattstunden installiert.

Damit liegt hier das größte aggregierte Potenzial für synchrone Reaktionen – auch wenn der lokale Effekt von Leistung, Ladezustand und räumlicher Bündelung abhängt. Anbieter wie Rabot Flow, Octopus, Enpal oder 1Komma5Grad bündeln bereits heute große Flotten, die auf dieselben Marktpreissignale reagieren können.

Vergleichbare pauschale Sechs-Prozent-Rampen für Heimspeicher sind uns nicht bekannt. Denn die Heimspeicher gehen typischerweise über das vereinfachte Netzanschlussverfahren ans Netz und müssen damit überhaupt keine Rampe fahren. Allerdings existiert für neue Heimspeicher über 4,2 Kilowatt mit § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bereits ein anderes Instrument: Bei drohender lokaler Überlastung kann der Netzbetreiber temporär eingreifen.

Wenn nicht der einzelne Speicher, sondern die gleichzeitige Reaktion vieler Speicher das Risiko ist, sollte die Regelung auch dort ansetzen: bei der tatsächlichen lokalen Netzbelastung und der Summe der gleichzeitig geschalteten Leistung – statt jeden einzelnen Speicher pauschal auf sechs Prozent pro Minute zu begrenzen.

Wie es besser gehen könnte

Verteilnetzbetreiber sollten in der Niederspannung grundsätzlich auf starre Leistungsgradienten verzichten, solange deren Notwendigkeit nicht aus dem konkreten Netzanschlusspunkt hergeleitet ist.

Wo Eingriffe technisch nötig sind, sollten sie an Netzstärke, Spannung, Betriebsmittelauslastung und lokale Gleichzeitigkeit gekoppelt werden. Denkbar wäre auch ein situatives Modell: eine kurze, technisch unkritische Rampe kombiniert mit zeitlich begrenzten Ein- und Ausspeisevorgaben genau dann, wenn das Netz sie braucht.

Auch § 19 EnWG weist in diese Richtung: Ergänzende technische Anschlussbedingungen müssen durch technische Besonderheiten des jeweiligen Netzes oder gesetzliche Vorgaben gerechtfertigt sein.

VDE FNN und BDEW arbeiten an der Harmonisierung und Digitalisierung von Netzanschlussprozessen. Eine einheitliche Methode zur Ableitung von Leistungsgradienten wäre ein naheliegender nächster Schritt.

Batterien dürfen begrenzt werden, wenn es das Netz tatsächlich erfordert. Aber dann sollte der Grenzwert berechnet statt übernommen, lokal begründet statt pauschal gesetzt und situativ eingesetzt statt dauerhaft verordnet werden.

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