Ursprünglich hätte der bilanzielle Ausgleich zum 1. Oktober 2021 umgesetzt werden sollen.

Ursprünglich hätte der bilanzielle Ausgleich zum 1. Oktober 2021 umgesetzt werden sollen.

Bild: © Maroubra Lab/AdobeStock

Der bilanzielle Ausgleich im Rahmen des Redispatch 2.0 wird eingestellt, der Redispatch 2.0 selbst allerdings fortgeführt. Das erklärte Berliner Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz im Nachgang eines ZfK-Berichts. Dies gelte vor allem für Redispatch 2.0 mit direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlagen, "der unverändert fortgesetzt wird und gegenwärtig den bei weitem überwiegenden Anteil der Redispatch 2.0-Maßnahmen ausmacht."

Zudem werden mit den Partnern im Verteilnetz wichtige Mechanismen zum Redispatch 2.0 auch künftig durchgeführt und weiterentwickelt, so 50Hertz. Allerdings wird ab dem 1. August 2023 beim Pilotbetrieb zum Redispatch 2.0 im Verteilnetz, der in den Regelzonen von 50Hertz und Amprion stattfindet, der bilanzielle Ausgleich vorerst eingestellt.

"Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber haben mit diesem Pilotbetrieb zum Redispatch 2.0 gemeinsam ein prozessuales Neuland betreten. Dadurch wurden auf der einen Seite wichtige Erfahrungen gesammelt und Prozessverbesserungen erreicht. Auf der anderen Seite wurden jedoch an mehreren Stellen auch Defizite beim bilanziellen Ausgleich identifiziert. Im Sinne eines zuverlässigen Netzbetriebs ist daher eine grundlegende Anpassung und Weiterentwicklung der vorhandenen Prozesse notwendig. Daran arbeitet die Branche bereits jetzt mit Hochdruck. Das Vorgehen ist mit der Bundesnetzagentur abgestimmt“, heißt es weiter.

Tragfähige Lösung gefordert

„Wenn drei Jahre nach Bekanntgabe der Festlegung durch die Bundesnetzagentur der bilanzielle Ausgleich aufgrund nicht „toliererbarer operativer Risiken“ eingestellt werden muss, hinterlässt dies keine gute Außenwirkung", so das Fazit der Kanzlei AssmannPeiffer, die als erstes darüber berichtet hatte. Dennoch sei hervorzuheben, dass über 60 Verteilernetzbetreiber in den letzten Monaten ihre Betriebsbereitschaft für den bilanziellen Ausgleich angemeldet haben.

Und weiter: "Da der Gesetzgeber die Pflicht zum bilanziellen Ausgleich in Form des § 13a Abs. 1a EnWG zudem allen Beteiligten ins Lastenheft geschrieben hat, muss hier jetzt schnellstens eine tragfähige Lösung her", forderte Sebastian Schnurre, Rechtsanwalt und Partner bei AssmannPeiffer. Gerade auch für Direktvermarkter und Anlagenbetreiber ist die Übergangslösung des BDEW auf Dauer keine gute Lösung, da diese erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen.

"Gerade auch von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur ist hier zu erwarten, dass man sich konkret und schnell mit Detailfragen auseinandersetzt und die Ausgleichsprozesse funktionsfähig und systemisch wie wirtschaftlich tragfähig für die Beteiligten implementiert.“ (sg)

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