Zahlreiche Verteilnetzbetreiber haben innzwischen dem „Einsatzverantwortlichen“ der Anlagenbetreiber mitgeteilt, dass sie den bilanziellen Ausgleich im Rahmen des Redispatch 2.0 Ende Juli einstellen werden.
Als erstes hat darüber die Kanzlei AssmannPeiffer berichtet. Der ZfK liegt inzwischen aus anderer Quelle das Schreiben eines Verteilnetzbetreibers vor, dass dies bestätigt.
Demnach haben die Übertragungsnetzbetreiber "leider" und "trotz der guten Zusammenarbeit mit den beteiligten Verteilnetzbetreibern" ferstgestellt, dass die Prozesse des bilanziellen Ausgleichs so schlecht funktionieren, dass die Übertragungsnetzbetreiber die operativen Risiken nicht mehr für tragbar halten. Der Schritt sei in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur erfolgt.
Wie geht es weiter?
Ab dem 1. August wird die Übergangslösung des Verbands BDEW damit wohl erstmals zur Dauerlösung. Die Bilanzierung werde ab diesem Datum wieder "auf einer rein finanziellen Basis" durchgeführt, der bilanzielle Ausgleich erfolgt über den Bilanzkreisverantwortlichen.
Hintergrund
Ursprünglich hätte der bilanzielle Ausgleich zum 1. Oktober 2021 umgesetzt werden sollen.
Schon damals hatte sich abgezeichnet, dass die Branche den Vorgaben hinterherhinkte, weswegen die Übergangslösungs des BDEW den Prozess überbrücken sollte. Seinerzeit hieß es, dass die Übergangslösung ausdrücklich auf den 31. Mai 2022 befristet sei.
Leerer Raum
Nachdem sich diese Zeitfrist nicht umsetzen ließ, befindet sich der Markt seitdem in einem "leeren Raum", wie die Horizonte-Group für die ZfK im Oktober 2022 für die ZfK analysierte.
Als wesentliche Gründe für den verzögerten, ganzheitlichen Start von Redispatch 2.0 identifizierte das Beratungshaus zu dieser Zeit die Systembilanzrisiken und die Notwendigkeit, dass ggf. die ganze Kaskade den bilanziellen Ausgleich können muss.
Gründe für die Verzögerung
Nach Erfahrungen der Horizonte-Group erfolgt der bilanzielle Ausgleich von Redispatch-2.0-Maßnahmen in den Netzgebieten von rund 99 Prozent der deutschen Netzbetreiber weiterhin durch den Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten und nicht durch den anfordernden Netzbetreiber.
Das sei der wesentlichste Punkt, der noch nicht funktioniere, hieß es damals. Der Zielprozess wurde seitdem lediglich in Pilotprojekten von insgesamt sechs Netzbetreibern umgesetzt. (sg)



