Klimadebatte und Mehrwertsteuersenkung haben auch in Ulm die Anschaffung von PV-Anlagen vorangetrieben. (Symbolbild)

Klimadebatte und Mehrwertsteuersenkung haben auch in Ulm die Anschaffung von PV-Anlagen vorangetrieben. (Symbolbild)

Bild: © Patrick Pleul/dpa

Für die Anbieter von Prosumer-Tarifen sind die gestiegenen Energiepreise eine Herausforderung, wie Recherchen der ZfK zeigen. Teilweise können die Unternehmen Preisschwankungen an den Strombörsen über ihre Beschaffungsstrategie abfedern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist allerdings teilweise nicht ersichtlich, aus welchen Bestandteilen der Preis, beziehungsweise Freimengen von Strom zustandekommen. Das zeigt auch ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen.

Die Verbraucherin hat bei einer lokalen Elektro-Installationsfirma in Euskirchen einen Vertrag für eine Photovoltaik-Anlage mit Sonnen-Batterie und Sonnen-Charger abgeschlossen. Zudem buchte sie die SonnenFlat mit vereinbarter Freistrommenge, Rückvergütung und festem Strompreis. Die SonnenFlat war Bestandteil des Angebots der Elektrofirma. "Meine Wirtschaftlichkeitsberechnung basierte auf diesem Angebot, auf das ich mich glaubte, langfristig verlassen zu können", so Maria Gaßen. Die Verbraucherin ging demnach von einer Amortisationsdauer von fünfzehn Jahren aus, sowie von einer Verlässlichkeit des vereinbarten Sonnen-Flat-Tarifs von 10 Jahren.

Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit

Die PV-Anlage wurde Ende April 2022 in Betrieb genommen. Im November kündigte Sonnen dann an, dass zum 01.01.2023 die Strompreis fast verdoppelt und die Freistrommenge fast halbiert wurden. „Für mich als Verbraucherin ist das reine Willkür.“ Die Amortisationsdauer der Anlagen habe sich so um viele Jahre verlängert.

"Um den Absatz von PV-Anlagen und Batteriespeichern zu fördern, werden häufig gleichzeitig Prosumer-Tarife angeboten", sagt Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Zu dem Vertragsangebot gehöre dann oft auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die teilweise eine Amortisationsdauer der Anlagen zwischen zehn und fünfzehn Jahren annimmt. Allerdings sehen es die AGB der "SonnenFlat" vor, dass der Anbieter die Strompreise und die Freistrommengen bereits vier Wochen nach Vertragsabschluss anpassen kann. Dies hat dann auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Statt einer Amortisation von zehn Jahren, dauert es dann teilweise viele Jahre länger, bis sich die Investitionen rentieren. Die rechtliche Frage sei nun, ob es sich bei den Kaufverträgen für PV-Anlage und Speicher sowie dem Stromliefervertrag innerhalb der Sonnenflat um gebundene Verträge handele, so der Jurist. Aus Sicht von Verbrauchern gehöre beides in der Regel zusammen.

Begriff der "Flat"

"Rechtlich ist offen, ob diese Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Bestandteil des Vertrages wird", so Schneidewindt . Zwar räume die Sonnenflat Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn sich Freistrommengen oder Strompreise zwischenzeitlich veränderten. Die Frage sei aber, ob Verbraucher nicht nur den Prosumer-Tarif kündigen, sondern auch Solaranlage und Speicher zurückgeben könnten, wenn sich die Konditionen zwischenzeitlich geändert haben. "Die Installateure müssten bei Vertragsschluss auch darüber aufklären, dass die Strompreise und die Freistrommengen schon nach kurzer Zeit von Sonnen angepasst werden können", ergänzt Schneidewindt.

Den Verbraucherschützer stört außerdem, dass der Anbieter Sonnen den Begriff "Flat" nutzt, um seinen Prosumer-Tarif zu bewerben. Denn unter einer Flat verstünden Verbraucher normalerweise einen Vertrag mit gedeckelten Kosten. "Wenn Verbraucher keine Preisgarantie erhalten - wo liegt dann darin die 'Flat'?", fragt Schneidewindt.

Wichtiges Element in dezentraler Energiewelt

Aus der Sicht des Juristen stellen solche Fälle ein Risiko für die Branche dar. Prosumertarife seien ein wichtiges Element in der zukünftigen dezentralen Energiewelt. Doch die mangelnde Transparenz der Verträge könnte dazu führen, dass Verbraucher künftig vor diesen zurückschrecken.

Der Allgäuer Speicherspezialist Sonnen äußerte sich auf ZfK-Nachfrage. "Die sonnenFlat direkt reagiert natürlich auch auf Marktbedingungen", so ein Sprecher des Unternehmens. Auf der Einspeiseseite ist das die Höhe der Erlöse aus der Direktvermarktung, für die wir aktuell 10 Cent/kWh bieten. Dies werde jedes Jahr neu berechnet. Sollte der Strompreis für Solarstrom an der Börse steigen oder sinken, könne dieser Wert ebenfalls höher oder niedriger ausfallen. Sollte er unter den Wert der EEG-Umlage fallen, könnten die Kunden auch wieder in die klassische Vergütung außerhalb der sonnenFlat wechseln.

Strompreis ist Basis für Freistrommenge

Auf der Verbrauchsseite hat Sonnen Anfang Januar 2023 erstmals unsere Strompreise für bestehende Stromverträge angepasst, da die Beschaffungspreise 2021 und 2022 extrem gestiegen waren. Im Durchschnitt waren das rund 42 Cent/kWh, was im Vergleich zu vielen anderen Anbietern moderat war. Da der Strompreis auch die Basis für unsere Freistrommenge ist, sinkt damit auch die Freistrommenge. Das gilt aber auch in die andere Richtung. Sinkt der Strompreis, steigt die Freistrommenge. "Das haben wir zum Beispiel im letzten Jahr gemacht, als die EEG-Umlage aus dem Strompreis gestrichen wurde", so der Unternehmenssprecher.

"Unser Ziel bei Sonenn ist es, unseren Kunden vor allem stabile Preise zu bieten. Daher kaufen wir die Strommengen, welche die sonnenCommunity nicht selbst abdecken kann, vergleichsweise langfristig ein." Das habe in Phasen den Nachteil, dass Sonnen kurzfristige Preissenkungen am Energiemarkt nicht gleich an die Kunden weitergeben könne. "Das hatte aber 2021 und 2022 den Vorteil, dass wir die extremen Preisanstiege an den Märkten nicht an unsere Kunden weitergeben mussten und sie in dem Umfeld Geld sparen konnten. Damals waren Neuverträge deutlich teurer als bestehende Verträge."

Sollten die Preise für die Strombeschaffung weiterhin niedriger bleiben, will Sonnen diese auch wieder an die sonnenCommunity weitergeben. Damit würde dann die Freistrommenge wieder steigen und der Arbeitspreis sinken.

Viessmann hat eigene Marke für Tarife

Auch der Energiedienstleister Viessmann ist seit einigen Jahren auf dem Markt für Prosumer-Tarife aktiv. Auf der Hardware-Seite bietet das Unternehmen inzwischen von der Wärmepumpe, über die Brennstoffzelle, Batteriespeicher, Photovoltaik und mittlerweile auch Wallboxen alles an. Hinzu kommen digitale Produkte, etwa die "ViCare" App, um das komplette System zu steuern sowie zu optimieren, etwa Wärmepumpe mit PV-Anlage.

“Wir sind schon lange kein reiner Hersteller von Gaskesseln mehr, sondern ein kompletter Klimalösungsanbieter“, sagt Hans Schermeyer, Product Owner Energy Service bei der Viessmann Group.

Anbieter der Stromtarife ist dabei Energy Market Solutions (EMS), ein Unternehmen, das Viessmann von Beginn an als Gesellschafter unterstützt hat. Gemeinsam mit der EMS hat Viessmann die Marke ViShare ins Leben gerufen, unter der neben dem klassischen Ökostrom-Haushalts- und Wärmepumpentarif auch ein Prosumer-Tarif angeboten wird.

Preisgarantie für ein Jahr

Zielgruppe für Viessmann seien die vielen Millionen Hausbesitzer in Deutschland. Diese potenziellen Kunden können zwischen den verschiedenen Komponenten aus Brennstoffzelle, Batterie, Wärmepumpe, Speicher und PV-Anlage wählen. Mit ViShare bieten Viessmann und EMS dann auch die passenden Stromtarife sowie eine Beratung vor Ort über das Partnernetzwerk von Viessmann an. Kunden können über einen Online-Rechner herausfinden, welche Einsparungen sie durch die Kombination der Anlagen und den Prosumer-Tarif gegenüber einem üblichen Stromtarif und ohne Technologie erzielen können. Der Tarif lässt sich dann gleich online abschließen.

Das Versprechen beim ViShare Pro Tarif: Er bietet eine Preisgarantie für ein Jahr inklusive Verbrauchspuffer an. Wird also mehr Strom aus dem Netz benötigt als vereinbart, zahlt der Kunde für die erste Freistrommenge nichts.

Auch Viessman hat Preise erhöht

"Nach einem Jahr Preisgarantie müssen auch wir die Energie für das nächste Jahr beschaffen", sagt Schermeyer. "Wenn die Marktpreise stark steigen, steigen natürlich auch die Preise bei uns. Es gibt in der Branche niemanden, der unabhängig von den Energiehandelspreisen ist. Seit ein paar Monaten sinkt unser Preis jedoch wieder."

Anfang 2023 hatte auch Viessmann, wie alle Prosumertarif-Anbieter, die Preise erhöht. Schermeyer erklärt, dass ViShare Pro nicht zuvorderst über den niedrigen Preis überzeugen möchte. "Wir bieten wie bei den Wärmepumpen auch ein hochqualitatives Produkt an. Ziel ist es, dass die Kunden sich entspannt zurücklehnen können, ohne sich um die Details von Einspeisung, Netzbetreiberabrechnung und Reststrombezug kümmern zu müssen." Zum Beispiel überprüft Viessmann für die EMS-Kunden in regelmäßigen Abständen, ob die versprochenen Kosten auch eingehalten werden können. Unter anderem abhängig von der Höhe der Einspeisung und des Eigenverbrauchs erhalten Kunden dann eine Hochrechnung, ob sie am Jahresende nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung bekommen. Allerdings soll der Prosumer-Tarif trotzdem nah am Markt sein und bisweilen auch das günstigste Angebot machen können.

Auch Lichtblick mischt mit

Der Ökostromanbieter Lichtblick hat mit der StromWallet ein ähnliches Angebot. "Wir bieten unseren Kunden sowie Prosumern einen Stromliefervertrag mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit Preisgarantie", sagt ein Sprecher der ZfK. Somit bleiben die Preise über die Vertragslaufzeit für unsere Kunden stabil."

Die "Flatrate" entstehe bei Lichtblick auf der Einspeiseseite: Kunden erhielten hierfür eine feste Vergütung für ihre prognostizierte Einspeisemenge auf Basis ihrer Energiebilanz. "Für die prognostizierte Einspeisemenge erhalten Kunden einen festen Vergütungssatz, der über die Vertragslaufzeit gilt und dementsprechend auch im StromWallet Vertrag festgehalten wird." Dieser Vergütungssatz sei dabei unabhängig davon, wie viel letztlich eingespeist werde – er werde auch dann berücksichtigt, wenn aufgrund der Wetterverhältnisse die Produktion niedriger war als im Vertrag festgehalten wurde. (jk)

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