Die Diskussion über das Eingreifen von Netzbetreibern in den Betrieb von E-Autos, Speichern, Wärmepumpen zur Netzstabilisierung ist nicht neu. Während die Stromnetzbetreiber die Netze stabil halten wollen, befürchten E-Auto- und Wärmepumpenhersteller, dass Ihre Produkte nicht mehr attraktiv genug sein könnten, wenn diese zu bestimmten Zeiten nicht geladen oder sogar entladen werden.
Ihren traurigen Höhepunkt fand die Debatte Ende 2020 als der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) das sogenannte Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) und damit die angedachte Spitzenglättung zurückzog. Vor allem die Fronten zwischen Automobilindustrie und Stromnetzbetreibern waren verhärtet. Nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit ihrem Eckpunktepapier zur Reform des Paragrafen 14a EnWG einen neuen Vorstoß gewagt.
Darum geht es
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Eckpunktepapier zur Reform des § 14a EnWG Ende November angekündigt, dass ab 1. Januar 2024 in Betrieb genommene
- nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile
- Wärmepumpenheizungen
- Kälteerzeugungsanlagen
- Stromspeicher
mit einem Leistungsbezug von mehr als 3,7 Kilowatt in Niederspannung ab 2024 an einem Übergangsmodell und einem Zielmodell von 2029 an teilnehmen müssen. Demnach soll im Übergangsmodell jeder Netzbetreiber willkürlich Zeitfenster vorgeben dürfen, innerhalb derer steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht benutzt werden dürfen.
Ab dem Zielmodell sollen sämtliche von der BNetzA genannten steuerbaren Verbraucher (und nur diese) über eine Einzelsteuerung oder Prosumersteuerung mittels intelligenter Messsysteme auf einen Leistungsbezug von 3,7 kW reduziert werden können. Wenn die messtechnischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, soll eine Abregelung auf 0 erfolgen.
Pro Netzeingriffe
Die Bonner Behörde ist überzeugt, dass die sogenannten steuerbaren Verbraucher auf Grundlage ihres Eckpunktepapiers vom Netzbetreiber ansteuerbar sind, ohne einen nennenswerten Komfortverlust bei Verbrauchern auszulösen.
Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik (VDE) sieht das ähnlich: „Grundsätzlich sehen wir den Paragrafen 14a EnWG als wichtiges Instrument, um punktuelle Engpässe im Verteilungsnetz zu beherrschen und das Netz effizient zu nutzen. Dazu binden wir den Endkunden ein und nutzen dessen Flexibilitätspotentiale. Durch diese Art der Lastverschiebung sichern wir den zügigen Anschluss neuer Verbraucher ans Stromnetz und die Versorgungssicherheit wird nachhaltig gewährleistet. Die Kundenbedürfnisse stehen dabei immer im Mittelpunkt“, erklärte dazu Heike Kerber, Geschäftsführerin vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN).
Kontra Netzeingriffe
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hingegen spricht sich für mehr Markt statt Regulierung aus: "Die Potenziale von Elektrofahrzeugen als mobile Speicher für das Energiesystem können nur gehoben werden, wenn die Verbraucher:innen finanziell von der Flexibilitätsbereitstellung profitieren", heißt es in der Stellungnahme Die Integration von Elektrofahrzeugen in Strommarkt und Stromnetz sollte nach Meinung des Verbands daher grundsätzlich über marktliche Preissignale und finanzielle Anreize erfolgen.
Bei direkten Steuerungseingriffe des Netzbetreibers in die Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen befürchtet der VDA Komfortverlusten bis hin zu signifikanten Einschränkungen bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen führen. "Sie stellen daher kein grundsätzlich geeignetes Mittel für die netzorientierte Steuerung von Elektrofahrzeugen dar und dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen".
Zuvor hatten zehn Unternehmen, darunter Tesla und der Wärmepumpenbauer Viessmann in einem Brief an den Bundesnetzagentur-Präsidenten Klaus Müller gewarnt, dass eine "Stromrationierung" mancherorts zum Normalzustand werden könne. Sie befürchten eine dauerhafte und ganzjährige Stromreduzierung, bis zu schwache Netze aufgerüstet werden würden. Die Eingriffe in die Stromversorgung würden die Akzeptanz und Zufriedenheit der Kunden gefährden.
Eingriffe durch Netzbetreiber womöglich rechtswidrig
Die Kanzlei Assmann Peiffer gibt indes in einem Kurzgutachten zu bedenken, dass ein pauschaler Teilnahmezwang von sogenannten steuerbaren Verbrauchern, gegen geltendes Recht verstoßen dürfte. Denn die verpflichtende Teilnahme am Übergangsmodell von 2024 an würde nur ein minimaler Nutzen für das Netz entgegenstehen. Auch eine Verpflichtung auf das Zielmodell, also eine Steuerung über intelligente Messsysteme ab 2029, sei "unangemessen und unverhältnismäßig", da Verteilnetzbetreiber bis dahin genügend Zeit hätten , Flexibilitätsdienstleistungen für ihr Netz zu beschaffen, um ihr Verteilernetz effizienter zu betreiben und auszubauen.
Als zweiten Grund nennt die auf Energierecht spezialisierte Sozietät, dass sich dies mit europäischen Vorgaben nicht vereinbaren lasse. Vor allem würden nur bestimmte Verbraucher mit Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeichern eingeschränkt. Damit würden sie potenziell schlechter gestellt, als diejenigen, die Saunen oder Pools betreiben. Dies stehe im Widerspruch zum diskriminierungsfrei zu gewährenden Netzzugang.
Assmann Peiffer empfiehlt daher den § 14a-Mechanismus auf freiwilliger Basis auszugestalten.
Forderungen der Verbände
Aus Sicht der Automobilindustrie sind zahlreiche Änderungen erforderlich. Eine besondere Rolle kämen den zeitvariabler Netzentgelte zu. Über deren veränderliches Preissignal könne das Auftreten etwaiger Netzengpässe in der Regel bereits präventiv vermieden oder zumindest abgeschwächt werden. Zudem müssen die Netze schneller ausgebaut und umfassend digitalisiert werden. Auf direkte Steuerungseingriffe des Netzbetreibers könne dann laut dem Automobilverband weitestgehend verzichtet werden.
Auch der Verband VDE ist nicht gänzlich mit dem aktuellen Eckpunktepapier einverstanden: Handlungsbedarf gebe es bei zwei Punkten. Zum einen fehlt der Aspekt, dass die Netzbetreiber langfristig nicht nur kurativ sondern auch präventiv steuernd eingreifen dürfen. Zum anderen müssen der Einbau von Mess- und Steuerungstechnik und der notwenige Netzausbau volkswirtschaftlich sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Frank Borchardt, Projektleiter Digitalisierung und Metering bei VDE FNN, betont: „Aus unserer Sicht wird das Potenzial der Digitalisierung nicht hinreichend ausgeschöpft, so dass wir Gefahr laufen, ohne einen systemischen Lösungsansatz mit Kupfer und Intelligenz künftig ineffizient in der Netzinfrastruktur unterwegs zu sein.“
Nachdem die Frist für die Stellungnahmenzum Eckpunktepapier abgelaufen ist, will die BNetzA nun daraus den Entwurf einer Regelung erarbeiten. Dieser Entwurf wird dann wieder zur Debatte gestellt, bis es zum Jahresende verbindliche Regelungen gebe soll. (sg)



