Ab dem zweiten Jahr sind Stromtarife mit Bonus oftmals teurer als Vergleichstarife. Das zeigt eine Untersuchung des Marktwächters Energie. Die bonusbedingte Einsparung im ersten Vertragsjahr wiegt die Mehrkosten im zweiten Vertragsjahr nicht auf.

Ab dem zweiten Jahr sind Stromtarife mit Bonus oftmals teurer als Vergleichstarife. Das zeigt eine Untersuchung des Marktwächters Energie. Die bonusbedingte Einsparung im ersten Vertragsjahr wiegt die Mehrkosten im zweiten Vertragsjahr nicht auf.

Bild: © Rike/pixelio.de

Das Bundeskartellamt ist bei Internet-Vergleichsportalen in vielen Fällen auf Mängel gestoßen. «Der Verbraucher kann sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden», kritisierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch (12. Dezember) bei der Vorstellung der Ergebnisse. Verbraucher würden oft nicht darüber aufgeklärt, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zustande kommen. «Es fehlt an Transparenz», rügte Mundt.

Das Kartellamt hatte 36 Vergleichsportale für die Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen genauer unter die Lupe genommen. «Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös», sagte Mundt. In vielen Fällen gibt es dem Bericht zufolge aber auch Verhaltensweisen, die den Verbraucher in die Irre führen können. So hätten beispielsweise von den Anbietern gezahlte Entgelte oder Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Darstellung der Suchergebnisse.

Zum Teil nur geringe Marktabdeckung

In einigen Branchen hätten die Vergleichsportale eine geringe Marktabdeckung und stellten teils nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der im Markt existierenden Angebote dar. Zahlreiche Portale erstellten keinen eigenständigen Vergleich, sondern griffen lediglich auf die Datensätze oder Tarifrechner anderer Portale zu. Die betroffenen Portale können jetzt zu den Ergebnissen der Untersuchung Stellung nehmen. Im kommenden Jahr will das Bundeskartellamt dann den abschließenden Bericht veröffentlichen. (al)

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