Lithium-Ionen-Batteriespeicher und Wallbox in einer Garage (Symbolbild)

Lithium-Ionen-Batteriespeicher und Wallbox in einer Garage (Symbolbild)

Bild: © malp/AdobeStock

Der Zubau solarer Stromspeicher hat rasant an Fahrt aufgenommen. Sowohl die installierte Anzahl an Solarbatterien als auch deren Speicherkapazität haben sich in nur einem Jahr verdoppelt, wie aus einer vorläufigen Jahresbilanz des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur hervorgeht. So wurden 2023 über eine halbe Mio. neuer Solarbatterien installiert.

Folglich sind in Deutschland mittlerweile über eine Mio. Solarstromspeicher in Betrieb. Die insgesamt nutzbare Speicherkapazität beträgt dabei rund 12 Gigawattstunden (12 Mio. kWh). Dies reicht rechnerisch aus, um den durchschnittlichen privaten Tagesstromverbrauch von etwa 1,5 Mio. 2-Personen-Haushalten in Deutschland zu speichern.

"Der Markt für Heim- und Gewerbespeicher ist 2023 um über 150 Prozent und damit erneut exponentiell gewachsen", wird BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig in einer Presseaussendung zitiert.

Die Chancen und Potenziale der Batteriespeicher für das Stromsystem würden politisch aber weiterhin stark unterschätzt. Marktbarrieren hemmten außerdem die Verbreitung, so Körnig weiter.

Mitte Dezember hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) zwar einen Entwurf zur Entwicklung einer Stromspeicherstrategie veröffentlicht (Die ZfK berichtete). Zahlreiche Branchenvertreter halten das Papier in seiner aktuellen Fassung jedoch für unzureichend.

Vorgaben zum Redispatch

Zentrale Forderungen von Verbänden und Unternehmen sind dabei die Entfristung der Netzentgeltbefreiung sowie die Möglichkeit, Speicher sowohl für vor Ort erzeugten Solarstrom wie auch für Netzstrom zu nutzen. Auch sollen Speicher Systemdienstleistungen bereitstellen dürfen.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert in einer Stellungnahme zur Stromspeicherstrategie auch die aktuellen Vorgaben zum Redispatch. Dabei geht es vor allem um Speicher, die zusammen mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) betrieben werden. Denn derzeit werden EE-Anlagen durch Vorgaben der Netzbetreiber im Fall eines Engpasses gedrosselt, der Strom darf dann auch nicht alternativ in die Speicher eingebracht werden. Dies untergräbt laut Verband die Wirtschaftlichkeit der Speicher.

Anpassung bei Ausschreibungen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert ausreichende Höchstwerte bei den Innovationsausschreibungen sowie getrennte Ausschreibungen für Wind und PV. "Unterschiedliche Kostenstrukturen bei Wind-Speicher-Kombinationen erfordern separate Ausschreibungen mit angepassten Volumina und Höchstwerten", so BEE-Präsidentin Simone Peter.

Die bürokratischen und prozessualen Vereinfachungen, die es für Erneuerbare-Energien-Anlagen gebe, müssten automatisch auch für Speicher gelten. Der Speicher-Ausbau sehe sich zum Teil ähnlichen Hürden gegenüber wie der Ausbau der Erneuerbaren, beispielsweise beim Wegenutzungsrecht oder dem Netzanschluss. "Unterschiedliche Regelungen ergeben daher keinen Sinn", resümiert Peter.

Zweifelhafte Szenarien

Der bne hält zudem die Langfristszenarien der Bundesregierung für urnealistisch. So geht der Verband davon aus, dass Stromspeicher langfristig mehr als 200 GW Leistung bereitstellen werden. Eine Studie der Beratung Frontier Economics scheint dies zu bestätigen (Die ZfK berichtete).

In ihren Szenarien geht die Bundesregierung bei Batteriespeichern allerdings noch immer von keinem nennenswerten Anstieg bis 2030 aus, in Deutschland ist ein Ausbau von lediglich 5 GWh modelliert. Dieser Wert sei schon heute erreicht, stellt der bne fest und warnt aufgrund der Szenarien vor Fehlinvestitionen.

Gestrichene Fördergelder

Auch die Wirtschaftsförderung der Bundesregierung steht in der Kritik. So rügt der Branchenverband BSW Pläne des Bundesforschungsministeriums, infolge der Kürzungen am Klima- und Transformationsfonds die staatlichen Fördermittel für ein Großteil der Batterie-Anwendungsforschung für 2024 zu streichen.

Die Stromspeicherstrategie müsse sich auch in der Weiterentwicklung des energiewirtschaftlichen Rechtsrahmens sowie einer angemessenen Ausstattung mit Forschungsmitteln niederschlagen, heißt es. (jk)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper