Der Netzausbau ist unvermeidbar, aber er und die damit verbundenen Kosten lassen sich minimieren je mehr sich ein netzdienliches Lastmanagement im Verteilnetz etabliert. Noch fehlen Verbrauchern, egal ob Haushalten oder der Industrie jedoch die Anreize sich im Bedarfsfall netzdienlich zu verhalten. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat mit seinem „Quotenmodell“ nun einen Vorschlag erarbeitet, wie sich Netzdienlichkeit für Verbraucher finanziell lohnt und Netzbetreiber weniger Erneuerbare abregeln müssen.
Halten Verbraucher sich an die festgelegten Quoten, sollen sie mit einer Flexibilitätsprämie belohnt werden, so das Konzept des bne. „Beispielsweise muss die Stromrechnung eines Elektromobilisten am günstigsten ausfallen, wenn er sein E-Auto nach EE-Einspeisung und Netzauslastung lädt“, unterstreicht Robert Busch, bne-Geschäftsführer.
Berechnungsmodell der Flexprämie
Im aktuellen System der Arbeitspreise würde die Flexibilitätsprämie als Betrag pro kWh ausgezahlt. Um die Einheitlichkeit der Netznutzungsbedingungen zu stärken, sei es sinnvoll, auf Bundesebene festzulegen, wie hoch die Flexibilitätsprämie in Relation zum Netzentgelt für den konventionellen, inflexiblen Verbrauch in sämtlichen Verteilnetzen sein muss, heißt es in dem Positionspapier des bne. Bei einer diskutierten Einführung eines Leistungspreisanteils für Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh wird die Flexibilitätsprämie pro Kilowatt gezahlt.
Die Höhe der Flexibilitätsprämie sollte unabhängig davon sein, wie häufig der Verteilnetzbetreiber eine Quote festgelegt hat. Dadurch würde einem strategischen Bieten der Marktakteure vorgebeugt: Denn eine höhere Zahl von Engpässen und damit ein gesteigerter Flexibilitätsbedarf des Netzbetreibers würden nicht zu einer höheren Flexibilitätsprämie für teilnehmende Verbraucher bzw. Aggregatoren führen.
Freiwillligkeit soll Sektorenkopplung attraktiv halten
Die Teilnahme am Quotenmodell soll freiwillig sein, betont der bne. Das sei wichtig, um die Sektorenkopplung nicht zu gefährden. Denn wenn Investitionen in E-Mobilität oder Power-to-X, zwangsweise zur Bereitstellung von netzdienlicher Flexibilität verpflichten, senke das für Kunden die Attraktivität dieser Technologien, so die Einschätzung des bne. Zudem sei die Freiwilligkeit wichtig für eine stärkeren Kundenorientierung – ohne kundenfreundliche Produktgestaltung gibt es keine Bereitschaft der Verbraucher, sich netzdienlich zu verhalten.
Ob Kunden mit ihrer gesamten Netzanschlussleistung oder nur der Leistung einzelner Verbrauchseinrichtungen, etwa einer Wärmepumpe oder eines E-Autos, am Quotenmodell teilnehmen, ist ihnen freigestellt. Zudem können Kunden bei Vertragsabschluss eine Mindestleistung angeben, die ihnen trotz Teilnahme am Quotenmodell dauerhaft zur Verfügung stehen soll. Dadurch können individuelle Kundenbedürfnisse und unterschiedliche Flexibilitätspotenziale berücksichtigt werden.
Regulatorisch ohne großen Aufwand umzusetzen
Das bne-Quotenmodell soll die bisher geltenden Netzentgeltreduktionen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraph 14a EnWG und die in Paragraph 19 Abs. 2 Strom-NEV geregelten individuellen Netzentgelte ersetzen bzw. die Verordnungsermächtigung nach Paragraph 14a EnWG konkretisieren.
Das Quotenmodell ist grundsätzlich dazu in der Lage, auch für die EE-Einspeisung Anreize zur Flexibilisierung zu setzen. Dafür müsste das derzeitige Einspeisemanagement in das Quotenmodell überführt werden. Aus Netzsicht erforderliche Anpassungen der Erzeugung können durch negative Quoten angezeigt werden. Die Entschädigungszahlungen für Ausfallarbeit würden durch den Flexibilitätsbonus ersetzt. (ls)



