Gemäß des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes 2.0 müssen die 890 deutschen Verteilnetzbetreiber (VNB) für Strom bis zum 1. Oktober 2021 neue gesetzliche Anforderungen zum Netzengpassmanagement umsetzen. Das bedeutet Handlungsbedarf bei kleinen und großen Netzbetreibern, aber auch bei Anlagenbetreibern, erklärte Frank Hirschi, Consultant bei der Horizonte Group. Denn auch Erneuerbare und KWK-Anlagen ab 100 kW müssen in den Redispatch integriert werden. Künftig muss also eine viel engere Koordinierung zwischen den Akteuren erfolgen.
Die Teilnehmer
Viele Verteilnetzbetreiber sowie ihre IT-System-Zulieferer fragen sich aktuell, ob die komplexen Redispatch-Prozesse noch fristgerecht implementiert werden können. Um diese Frage zu beantworten, hat das Beratungsunternehmen Horizonte Group eine Markt-Marktbefragung durchgeführt. Insgesamt haben 61 Personen zwischen dem 2. und dem 30. April 2021 daran teilgenommen.
Der größte Teil der Teilnehmenden vertrat Verteilnetzbetreiber (31 Prozent) und Dienstleister-Unternehmen (44 Prozent). Unter den Verteilnetzbetreibern waren sowohl solche ohne eigene Redispatch-Anlagen, als auch Netzbetreiber mit mehr als 10.000 angeschlossenen Redispatch-Anlagen. Der Großteil dieser Anlagen wird aktuell per Fernwirktechnik (51 Prozent) oder Funkrundsteuertechnik (41 Prozent) gesteuert
Des Weiteren nahmen Übertragungsnetzbetreiber (drei Prozent), Anlagenbetreiber (drei Prozent), Vertriebe / Lieferanten (acht Prozent) und Sonstige (zwei Prozent) an der Umfrage teil.
Neue Anforderungen noch nicht überall abgeklopft
Knapp vier von fünf befragten Netzbetreibern haben für sich abgeleitet, wie sie in ihrem Netzgebiet von Redispatch betroffen sind. Dass 20 Prozent der Verteilnetzbetreiber dies nicht getan haben, überrascht, so Hirschi. Schließlich unterscheide sich der Umfang der Anforderungen stark in den verschiedenen Stufen.
Verteilnetzbetreiber, die derzeit noch keine Redispatch-relevanten Anlagen im eigenen Netz angeschlossen haben und weder eigene Engpässe noch Engpässe des vorgelagerten Netzbetreibers erwarten, sind vorerst relativ wenig von Redispatch 2.0 betroffen. Ist ein Netzbetreiber aber in den drei genannten Kategorien betroffen, sind viele neue Prozesse und komplexe Anwendungsfälle zu meistern, die nur auf Basis großer Anpassungen und Erweiterungen der IT-Architektur und Prozesslandschaft gelingen.
14 Prozent haben noch kein eigenes Projekt zum Redispatch 2.0 aufgesetzt
Denn Verteilnetzbetreiber, die Engpässe im eigenen Netz erwarten, benötigen künftig eine granulare Netzzustandsanalyse sowie eine sogenannte Maßnahmendimensionierung zur Ermittlung der erforderlichen Eingriffe und Bestimmung von deren Größenordnung.
Derzeitig genutzte Netzleitsysteme bieten diese Funktionen der Redispatch-Planprozesse unter Einbeziehung der Netztopologie sowie aktueller Last- und Einspeiseprognosen oft nicht. Hier gilt es weiterhin zu beachten, dass nicht nur im KRITIS-Umfeld der Netzleitstelle Anpassungen erforderlich werden. Auch die Verknüpfung mit der Büro-IT, etwa im Energiedatenmanagement, muss umgesetzt werden, verdeutlicht Hirschi, Ansprechpartner der Horizonte-Umfrage. Daher haben viele der befragten VNB ein eigenständiges Projekt aufgesetzt, um sich zum Redispatch 2.0 zu befähigen. Lediglich 14 Prozent der befragten Verteilnetzbetreiber hat dafür bislang noch keine Notwendigkeit gesehen.
Dienstleister unterstützen die VNB aber stricken mit heißer Nadel
Um dem neuen Redispatch-Regime zu begegnen, haben 47 Prozent der teilnehmenden Verteilnetzbetreiber einen Dienstleister beauftragt. Jedoch lediglich etwas mehr als zwei Drittel dieser Verteilnetzbetreiber sind mit ihrem Dienstleister und dessen Umsetzungsroadmap zufrieden. Hier könnte vor allem die lange anhaltende Unsicherheit bzgl. der gestellten Anforderungen aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur eine Rolle spielen, vermutet Hirschi.
Aufgrund der kurzen Umsetzungszeitspanne mussten die Lösungsanbieter bereits zu einem Zeitpunkt mit den Entwicklungsarbeiten beginnen, als noch nicht alle gesetzlichen Vorgaben, bspw. Prozessabläufe, Datenformate oder Anlagen-Identifizierungsschlüssel, vorlagen. Nun arbeiten die Anbieter mit Hochdruck daran, ihre Systeme für die ersten Testläufe vorzubereiten. Dazu hat sich jedoch anscheinend nicht einmal jeder zweite Netzbetreiber als externer Tester für connect+ registriert (41 Prozent). Die übrigen 59 Prozent können demnach weniger als ein halbes Jahr vor dem Einführungstermin von Redispatch 2.0 noch keine Datenaustauschprozesse testen.
Auf der anderen Seite haben sich jedoch bereits 61 Prozent der VNB eine eigene Übersicht der neuen und für sie relevanten Prozesse und Anwendungsfälle erarbeitet.
Redispatch-Einführungstermin wird von Vielen als nicht realistisch eingeschätzt
Zwar geben 32 Prozent der Teilnehmenden an, dass der Einführungstermin für Redispatch 2.0 realistisch ist. Doch der Großteil der befragten Expert/innen (68 Prozent) hält den Go-Live vom neuen Redispatch-Regime zum 1. Oktober 2021 für nicht mehr realistisch. Da nicht davon auszugehen ist, dass der Termin verschoben wird, werden alle Akteure weiter unter Hochdruck an der fristgerechten Umsetzung arbeiten und voraussichtlich so manche Anlaufschwierigkeit den reibungslosen Start in die neue Redispatch-Welt begleiten, heißt es bei dem Beratungsunternehmen.
Doch selbst wenn nicht alle Verteilnetzbetreiber zum Start mit vollautomatisierten Systemen an den neuen Prozessen teilnehmen werden, bzw., nicht alle Redispatch-relevanten Anlagen sofort eingebunden werden, ist nach Ansicht von Hirschi kein Blackout zu befürchten. Vielmehr wird die Branche sich darauf konzentrieren die notwendigen und hochpriorisierten Anwendungsfälle im Sinne der Minimalanforderungen zu meistern und Schritt für Schritt auch über den 1. Oktober 2021 hinaus die Prozesse optimieren.
81 Prozent sehen Verbesserungspotenziale
Dennoch ist auffällig, dass lediglich jede/r Fünfte zufrieden ist in Bezug auf die Art und Weise der kommunizierten Festlegungsverfahren zum Redispatch. Rund 81 Prozent der Teilnehmenden sieht wohl Verbesserungspotentiale im Rahmen der Kommunikation von gesetzlich umzusetzenden Anforderungen. Insbesondere die knappe Zeit zur Umsetzung von spät festgelegten Vorgaben scheint zu Unzufriedenheit zu führen.
Dabei haben viele Unternehmen in den BDEW-Arbeitskreisen sowie dem Netzbetreiber-Projekt connect+ selbst tatkräftig Konzepte und Branchenlösungen mitentwickelt und den Regulierungsbehörden vorgelegt. Einige Teilnehmer/innen sehen die verabschiedeten Beschlüsse der Regulierungsbehörden dennoch als nicht ausreichend anwendungsfreundlich an (fünf Prozent).
Was Netzbetreiber nun tun können
Sofern noch nicht geschehen, sollten betroffene Unternehmen wie Netzbetreiber, Einsatzverantwortliche oder Anlagenbetreiber nun prüfen, in welcher Tiefe sie vom Redispatch 2.0 betroffen sind, rät Hirschi. Auf Basis dieser Prüfung sollten die nächsten Schritte und Handlungsbedarfe abgeleitet werden: benötigt man eine Erweiterung der Netzleitstelle oder ein Redispatch-System samt der Möglichkeit, Prognosen für Erzeugungsanlagen zur Verfügung zu stellen?
Gegebenenfalls sei neben der Abstimmung mit dem Hersteller der benötigten IT-Systeme auch die Einbindung eines Dienstleisters angebracht, um schnellstmöglich und effizient ans Ziel zu kommen. Darüber hinaus sei es auch sinnvoll, kurzfristig den Dialog mit den Marktpartnern in der Region zu starten, damit die Redispatch-Prozesse auch fristgerecht beginnen können, lautet eine weitere Empfehlung von Hirschi. (sg)



