Mit einem überraschend kurzfristig vorgelegten Referentenentwurf setzt das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche einen der brisantesten Punkte der Energiewende auf die Agenda: Großbatteriespeicher sollen vollständig aus der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) herausfallen und künftig unter § 17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) laufen. Begründet wird dies mit den explodierenden Anschlussbegehren.
Denn die kumulierte Leistung der Anträge übersteigt inzwischen die Planungswerte des Netzentwicklungsplans bis 2045 um ein Vielfaches. Die bisherigen Prozesse der KraftNAV seien für wenige Großkraftwerke ausgelegt, nicht für Hunderte Speicherprojekte, argumentiert das CDU-geführte Ministerium.
Verfassungsrechtliche Risiken drohen
Doch die Reaktionen aus der Branche fallen höchst unterschiedlich aus. Energierechtsanwalt Christian Ertel von der Kanzlei Taylor Wessing kritisiert auf LinkedIn, der Schritt behebe zentrale Probleme nicht. Unklar sei vor allem, wie mit laufenden Verfahren umzugehen sei. Eine Umstellung auf eine neue Rechtsgrundlage könne verfassungsrechtliche Risiken bergen.
Zudem entstehe durch den Wechsel ins EnWG ein Verfahrensvakuum, da die KraftNAV im Gegensatz dazu klare, standardisierte Abläufe vorgibt. Die Zahl der Anfragen werde so nicht kleiner, nur unübersichtlicher. Ertel fordert stattdessen eine eigene Speicheranschlussverordnung mit verlässlichen Übergangsregeln.
Auswirkungen auf entwickelte Projekte
Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) warnt vor einem chaotischen Wechsel und nennt den Reiche-Vorstoß einen "Schnellschuss". Die Herausnahme der Speicher löse weder die Überlastung der Netzbetreiber noch die Unsicherheiten für Projektierer. Vielmehr drohten langwierige, schwer berechenbare Anschlussverfahren, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.
Besonders kritisch sieht der BNE den mangelnden Vertrauensschutz für bereits weit entwickelte Projekte. Zudem ignoriere der Entwurf, dass große Speicher netzdienliche Funktionen übernehmen können, von Momentanreserve bis Schwarzstartfähigkeit. Die kurzfristige Herausnahme von Großspeichern aus der KraftNAV sende "ein fatales Signal für Investoren".
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) teilt die Analyse des Ministeriums zur Überlastung, lehnt den gewählten Schritt aber ab. Zwar sei es logisch, dass Speicher keine Erzeugungsanlagen sind, dennoch brauche es vor einer Herausnahme aus der KraftNAV ein klar geregeltes, transparentes Anschlussverfahren.
Bereits erteilte Anschlusszusagen müssten Bestand haben, um Planungs- und Investitionssicherheit zu wahren. Der BEE fordert zudem einen Priorisierungsmechanismus, der systemdienliche und realistisch umsetzbare Projekte bevorzugt. Ohne geordneten Übergang drohe die Gefährdung dringend benötigter Flexibilitätsoptionen.
Stadtwerke-Verband zeigt sich zufrieden
Deutlich anders bewertet der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Entwurf. Die kommunalen Netzbetreiber begrüßen die geplante Klarstellung ausdrücklich. Aus ihrer Sicht war das Windhundprinzip der KraftNAV nicht mehr zu halten. Die Flut an Anfragen habe zu spekulativen und mehrfachen Meldungen geführt, die Kapazitäten blockierten und Netzbetreiber massiv belasteten.
Durch die Herausnahme der Speicher entfalle dieses "starre Zeitstempelprinzip". Damit können künftig Kriterien wie Systemwirksamkeit, Projektreife, Netzkosten oder eine faire Verteilung der Anschlusskapazitäten berücksichtigt werden. Auch Projektierer profitierten, da sie Anträge sorgfältiger vorbereiten könnten, ohne im Sekundentakt Fristen einhalten zu müssen.
Gleichzeitig mahnt der VKU weitere Schritte an. Neben Batteriespeichern drängen zunehmend Rechenzentren, große Erneuerbaren-Projekte und Wärmepumpen ins Netz. Der Verband fordert, der Bundestagsvorgabe folgend, im ersten Quartal 2026 konkrete Vorschläge für eine umfassende Reform der Netzanschlussverfahren vorzulegen. Der jetzige Entwurf könne nur ein erster, wenngleich notwendiger Baustein sein.
Netzbetreiber erwarten Entlastung
Der politische Druck jedenfalls ist enorm. Während Netzbetreiber schnelle Entlastung erwarten, sehen viele Marktakteure die Gefahr, dass ein unvollständiger Systemwechsel neue Unsicherheiten schafft. Ob der Ausstieg aus der KraftNAV den dringend benötigten Ordnungsrahmen schafft oder erst ein neues Spannungsfeld eröffnet, wird sich erst zeigen, wenn das Ministerium konkrete Verfahrensregeln nachliefert.
Zuletzt hatte die Debatte um sogenannte Phantom-Speicher an Fahrt aufgenommen; das sind Projekte, für die zwar Anschlussanfragen gestellt werden, die dann aber nicht weiterverfolgt werden. "Wir werden überrannt mit Anschlussanfragen", klagte zuletzt Bernd Böddeling, Chef der Eon-Tochter Westenergie, zu der Westnetz, der größte deutsche Verteilnetzbetreiber gehört.
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