Strom

Vermarktung von Prosumer-Strom mit Herkunftsnachweis besonders interessant

Auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung für erste Anlagen in zwei Jahren bieten sich vielversprechende Geschäftsmodelle für Stadtwerke-Vertriebe.
01.03.2019

Auch Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen müssen ab dem Jahr 2021 ihren überschüssigen Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, über die sogenannte sonstige Direktvermarktung veräußern.

Zum 1. Januar 2021 endet für die ersten Erneuerbaren-Anlagen nach einem 20-jährigen Förderzeitraum die Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Netzbetreiber dürfen ab dann den eingespeisten Strom aufgrund des Unbundling nicht mehr ankaufen, wie Christoph Weißenborn, Fachgebietsleiter beim BDEW, bei einem Fachgespräch der Clearingstelle EEG/KWKG am Donnerstag in Berlin erläuterte. Auch Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen müssen dann ihren überschüssigen Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, über die sogenannte sonstige Direktvermarktung veräußern.

"Hier bieten…

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