Vermarktung von Prosumer-Strom mit Herkunftsnachweis besonders interessant

Auch Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen müssen ab dem Jahr 2021 ihren überschüssigen Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, über die sogenannte sonstige Direktvermarktung veräußern.
Zum 1. Januar 2021 endet für die ersten Erneuerbaren-Anlagen nach einem 20-jährigen Förderzeitraum die Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Netzbetreiber dürfen ab dann den eingespeisten Strom aufgrund des Unbundling nicht mehr ankaufen, wie Christoph Weißenborn, Fachgebietsleiter beim BDEW, bei einem Fachgespräch der Clearingstelle EEG/KWKG am Donnerstag in Berlin erläuterte. Auch Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen müssen dann ihren überschüssigen Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, über die sogenannte sonstige Direktvermarktung veräußern.
"Hier bieten…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In