Von Julian Korb
Hochspannungskunden waren bei Stromnetz Berlin bislang eine Seltenheit. Anschlussbegehren von Großkunden erhielt der kommunale Netzbetreiber in den vergangenen Jahren im einstelligen Bereich. Das hat sich vor rund drei Jahren geändert, als sich eine Vielzahl von neuen Kunden, vor allem Rechenzentrumsbetreibern, in der Hauptstadt ansiedeln wollte. Denn Berlin hat als Digitalstandort und Alternative zu Frankfurt an Attraktivität gewonnen.
Die Herausforderung: Im Schnitt fragen diese Projekte Anschlussleistungen von rund 100 Megawatt (MW) an, was über der Jahreshöchstlast von Potsdam liegt. Im eigenen Netzgebiet hat Stromnetz Berlin derzeit eine Last von ungefähr 2,1 Gigawatt (GW), wovon die Niederspannung allein rund 1,9 GW ausmacht. Schon wenige Rechenzentren können daher vorhandene Kapazitäten in der Hochspannung komplett für sich beanspruchen.
Für das Unternehmen stellte sich daher die Frage, wie mit solchen Anfragen umgegangen werden soll. Der Netzbetreiber aus der Hauptstadt entschied sich nach einem Austausch mit anderen Branchenakteuren dafür, das bisherige Zuteilungsverfahren auf ein sogenanntes Repartierungsverfahren umzustellen. Dabei werden begrenzte Netzkapazitäten anteilig gleichmäßig zugeteilt, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt.
"Wir haben nicht nur in der Hochspannung ein großes Wachstum, sondern auch in der Niederspannung", erklärt Kerstin Niemeier, Leiterin Kunden & Märkte bei Stromnetz Berlin. Das Unternehmen erwartet in den kommenden zehn Jahren massive Veränderungen durch die Elektrifizierung der Sektoren, vor allem bei der Mobilität und Wärme.
Windhundverfahren wird abgelöst
Der Verteilnetzbetreiber möchte verhindern, dass Privatkunden keine Anschlüsse mehr für Wallboxen und Wärmepumpen erhalten, weil das Netz bereits ausgelastet ist. Dafür muss und soll ein Teil der verfügbaren Anschlussleistung vorgehalten werden.
Für die "großen" Kunden müsse hingegen ein sachgerechter Mechanismus für die Zuteilung der knappen Kapazitäten gewählt werden. Dafür sollen die verfügbaren Netzkapazitäten künftig zu gleichen Teilen und transparent unter den Nachfragern aufgeteilt werden. Bislang gilt bei Netzanschlüssen meist das sogenannte "Windhundprinzip". Wer zuerst ein Netzanschlussbegehren einreicht, erhält auch zuerst einen Zuschlag. Künftig will Stromnetz Berlin nun im Jahresrhythmus über große Anschlussbegehren entscheiden und hat dafür einen Stichtag festgelegt, zu dem Anträge eingereicht werden können. An dieser Entscheidung gibt es auch Kritik.
"Manche Projektierer befürchten, dass sich Projekte durch den Stichtag verzögern", sagt Niemeier. "Aber wir sind mit den Unternehmen fast immer über einen längeren Zeitraum im Gespräch." Im bisher geltenden "Windhundverfahren" könnten wenige Stunden darüber entschieden, welcher Antrag zuerst bearbeitet wird. "Wir halten das neue Verfahren daher für fairer."
Vertragsleistung später aufstocken
Das neue Verfahren gilt dabei nicht nur für Rechenzentren, sondern etwa auch für andere Industriezweige. Projekte, die ohnehin über viele Jahre geplant werden. "In der Kundenbetreuung hat sich dadurch wenig geändert: Wir beraten auch weiterhin und geben Feedback zu Anträgen", so Niemeier weiter.
Mit dem neuen Verfahren habe der Netzbetreiber gleiche Rahmenbedingungen für alle geschaffen. Zudem sei es im Rahmen eines rollierenden Planungsverfahrens auch möglich, später mehr Vertragsleistung zugeteilt zu bekommen, wenn neue Anlagen hinzugebaut werden und sich die Kapazität im Netz dadurch wieder erhöht.
"Letztlich haben alle Anschlussverfahren ihre Vor- und Nachteile", sagt Sebastian Tomala, Leiter Recht bei Stromnetz Berlin. "Im bisherigen Verfahren waren kleinere Petenten tendenziell benachteiligt." Nun gebe es den Vorwurf, dass große Projekte durch das neue Verfahren an Planungssicherheit verlören.
Dem Netzbetreiber sei es wichtig, dass gerade für Projekte der Daseinsvorsorge sowie städtebauliche Entwicklungsvorhaben Kapazitäten zugeteilt werden könnten. "Wir haben uns viel Mühe mit der Abwägung gemacht und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Windhundprinzip für uns zu unsachgemäßen Ergebnissen führt."
Netzkapazitäten beinahe erschöpft
Viel Zeit blieb dem Berliner Stromnetzbetreiber für seine Entscheidung nicht mehr. Lediglich in einigen Gebieten im Süden der Stadt und an einem Netzknoten im Norden sind noch Kapazitäten für Großanschlüsse ab 3,5 MW verfügbar. In der Summe sind das gut 350 MW. "Hätten wir das Verfahren nicht umgestellt und letztes Jahr kein Moratorium beschlossen, wären unsere Netzkapazitäten für große Anschlussbegehren jetzt erschöpft", sagt die Leiterin Kunden & Märkte, Niemeier.
Nicht berücksichtigt ist dabei die Entwicklung der Niederspannung, die miteingeplant ist. So soll ein Fall von Kapazitätsengpässen wie 2024 im brandenburgischen Oranienburg verhindert werden. "Diese Unterscheidung ist auch rechtlich geboten", erläutert Jurist Tomala. Der Anspruch auf einen Netzanschluss sei für "kleine" Kunden in einer anderen Norm geregelt. "Der Gesetzgeber hält diese also offensichtlich für besonders schützenswert. Daraus haben wir für uns abgeleitet, dass wir etwa für Elektromobilität und Wärmepumpen genügend Leistung vorhalten müssen."
Netzausbau nicht schnell genug
Hinzu kommt auch die Dekarbonisierung von Kraftwerken und Busdepots für den öffentlichen Nahverkehr. Zudem sind neue Quartiere mit neuen Wärmekonzepten in der Entwicklung; Energiezentralen, die Anschlussleistung von mehreren Megawatt benötigen. Deshalb baut Stromnetz Berlin das Netz in den kommenden Jahren auch stark aus. Bis 2029 will das kommunale Unternehmen knapp drei Milliarden Euro investieren, innerhalb der nächsten zehn Jahre soll die Netzkapazität verdoppelt werden, auf rund 4,5 GW.
Stromnetz arbeitet dazu zudem mit dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz zusammen, um Netzknoten mit leistungsstärkeren Transformatoren auszustatten. Durch diese Austauschpunkte kann mehr Strom aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz gezogen werden. Wo solche Kapazitätssteigerungen bereits abzusehen sind, hat sie der Netzbetreiber für die Zuteilung berücksichtigt.
"Der Kuchen wächst zwar stark, aber er wächst eben nicht schnell genug, um alle, die sich hier in der Hauptstadt ansiedeln möchten, zum gewünschten Zeitpunkt mit der vollen gewünschten Anschlussleistung auszustatten", sagt Niemeier. Das neue Vergabeverfahren sei der Versuch, dieser Knappheit transparent und im Sinne aller Anschlusspetenten zu begegnen. "Letztlich obliegt es uns als Netzbetreiber, das richtige Verfahren auszuwählen", ergänzt Tomala. Der Gesetzgeber gebe dazu keinen bestimmten Weg vor.
Bundesnetzagentur mit Rückendeckung
Dabei hat der Netzbetreiber auch die Rückendeckung seiner obersten Regulierungsbehörde, der Bonner Bundesnetzagentur. Ein potenzieller Kunde wollte die von ihm gewünschte Leistung zugeteilt bekommen und stellte das neue Verfahren von Stromnetz Berlin grundsätzlich infrage.
Die Bundesnetzagentur lehnte den Antrag des Petenten auf eine Änderung des Verfahrens jedoch ab. Bis Ende Juni läuft hiergegen noch die Rechtsmittelfrist, dem Kunden steht der Gang zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf offen. Darauf weist Stromnetz Berlin auch auf seiner Website hin. Bislang ist weder der Bundesnetzagentur noch Stromnetz Berlin bekannt, ob es auch zu einem Verfahren kommt.
Unterschiedliche Ansichten in der Branche
Doch auch in der Branche gibt es unterschiedliche Ansichten, welches Zuteilungsverfahren das Beste ist. Ende 2024 legte die sechste Beschlusskammer der Bundesnetzagentur ein Konsultationspapier vor und sprach sich dabei für das Repartierungsverfahren aus. "Die Beschlusskammer 6 sieht bei knappen Netzanschlusskapazitäten das von ihr vorgeschlagene Repartierungsverfahren als geeignet und grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber dem Windhundprinzip an", erklärt die Bundesnetzagentur auf ZfK-Nachfrage.
Allerdings gab es unter den Netzbetreibern in Deutschland keinen Konsens, welches Verfahren vorzuziehen ist, wie die Netzagentur weiter mitteilt. Daraufhin verfolgte die Regulierungsbehörde den Prozess nicht weiter und stellte auch kein Positionspapier vor. Ein Sprecher der Behörde weist jedoch darauf hin, dass "bei Nutzung des Windhundverfahrens in Mangelsituationen" zu bedenken sei, dass das "Risiko besteht, dass den wirtschaftlichen Entwicklungen anderer Anschlusspetenten möglicherweise auf Jahre hinaus der Boden entzogen werden kann und auch strategische Anfragen zur Blockierung von Netzanschlusskapazität in bestimmten Netzgebieten nicht auszuschließen sind."
Risiko von Beschwerden
Grundsätzlich ermutigt die Behörde zudem Netzbetreiber, ein für sie passendes Verfahren zu wählen – auch mit dem Risiko, dass einzelne potenzielle Kunden dagegen Rechtsmittel einlegen. "Sollte aus Sicht des Netzbetreibers dafür eine Umstellung des Vergabeverfahrens notwendig sein, sollte er dies unabhängig von Beschwerdemöglichkeiten der Petenten tun", so der Behördensprecher weiter.
"Letztlich betrifft das Thema knappe Netzkapazitäten viele Netzbetreiber in Deutschland", sagt Jurist Tomala von Stromnetz Berlin. "Das Windhundprinzip kann auch ein geeignetes Verfahren zur Verteilung knapper Kapazitäten sein." Nur, dass hier eben der Eingangsstempel darüber entscheide, welcher Antrag zuerst bearbeitet werde.
"In Netzgebieten, wo es keine Knappheiten gibt, stellt sich die Frage des richtigen Verfahrens natürlich erst gar nicht", so Tomala weiter. Letztlich sei das Repartierungsverfahren für Stromnetz Berlin in der jetzigen Situation das "sachgerechteste" Verfahren. "Die nächsten Monate werden zeigen, ob das für andere Netzbetreiber auch gilt."
In der Bundesrepublik steht der Berliner Verteilnetzbetreiber mit dem neuen Verfahren übrigens nicht allein da. So setzt etwa auch die Mainova-Tochter NRM Netzdienste Rhein-Main auf ein ähnliches Repartierungsverfahren. Andere Netzbetreiber sagten der ZfK jedoch, mit dem bestehenden Windhundverfahren zufrieden zu sein.
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