Im kommendem Jahr möchte Baden-Württemberg als erstes Bundesland im Rahmen der Novellierung des Landes-Klimaschutzgesetzes die kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und große Kreisstädte mit mehr als 20.000 Einwohnern vorschreiben. "Wir begrüßen dies und fordern schon seit längerem die Einführung einer kommunalen Wärmeplanung. Hierdurch können klimaschonende Wärmepotenziale vor Ort besser erschlossen werden und mehr Planungs- und Rechtssicherheit beim Infrastrukturausbau geschaffen werden. Klar ist aber auch, dass die Kommunen dabei unterstützt werden müssen", sagte ein VKU-Sprecher auf Anfrage der ZfK. Denn die Netzinfrastruktur habe ja eine Vorlaufzeit von 40 bis 50 Jahren und es mache häufig keinen Sinn, parallele Gas- und Wärmenetze zu verlegen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung gehe es jedoch um mehr als nur um das Vermeiden einer parallelen Netzausbauplanung, betont der VKU. Vielmehr gehe es um eine breiter angelegte Wärmeplanung mit einem Blick auf die ganze Kommune, um beispielweise Abwärmequellen oder Solarthermie sinnvoll nutzen zu können.
Wärme-Contracting interessant für Stadtwerke
"Wärmenetze haben den großen Vorteil, dass unterschiedlichste Wärmequellen technologieoffen integriert werden können", unterstreicht der VKU. Allerdings setze dies eine bestimmte Gebäudedichte voraus. Erdgas, Wasserstoff, Biogas und synthetische Gase würden künftig in solch einem Zusammenspiel verschiedener, möglichst dekarbonisierter Wärmequellen weiterhin eine Rolle spielen.
"Gerade angesichts des anstehenden Ersatzes von Ölheizungen in den kommenden Jahren bietet sich die Chance, dass Unternehmen den Bürgern ihre jeweils besten Lösungen auf Grundlage einer kommunalen Wärmeplanung anbieten", sagt der VKU. Stadtwerken böten sich beispielsweise über Contracting-Angebote und "Wärmelösungen aus einer Hand" interessante neue Geschäftsmöglichkeiten.
Mehr Planungssicherheit für Investoren und Entscheidungsträger
"Der Mehrwert einer Planung auf kommunaler Ebene liegt in der Schaffung von Planungssicherheit für private und gewerbliche Investoren und für politische Entscheidungsträger. So können kapitalintensive Investitionen in Infrastrukturen, etwa zur Erschließung industrieller Abwärmequellen oder Geothermie, aber auch in Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich angereizt werden und im Umkehrschluss das Risiko für Fehlinvestitionen verringert werden", sagte Sebastian Blömer, Experte beim Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU) der ZfK. Gleichwohl müssten übergeordnete Instrumente wie die CO2-Bepreisung und Förderprogramme des Bundes lokale Investitionsentscheidungen im Sinne der Klimaschutzziele weitreichend unterstützen.
"Eine zentrale Herausforderung liegt auch in der Datenbeschaffung und der Implementierung systematischer Verfahren zur Datenaufbereitung und zur Entscheidungsfindung, die eine interkommunale Vergleichbarkeit gewährleisten und nach außen transparent sind und mit geltenden Datenschutzbestimmungen konform sind", betont Blömer. Hier müssten technische Regelwerke und Werkzeuge erstellt werden und eine Qualitätssicherung erfolgen.
Akzeptanz für die Umsetzung schaffen
"Eine weitere Herausforderung besteht in der Schaffung rechtlicher Verbindlichkeit und der Schaffung von Akzeptanz für die Umsetzung von Maßnahmen. Grundlage dafür ist ein partizipativer Planungsprozess, in dem in einer initialen Phase die wesentlichen Strategien festzulegen und politisch zu verankern sind, um im Anschluss in vielfältigen Umsetzungsprojekten entsprechend der Strategien handeln zu können. Das muss einerseits angestoßen werden, andererseits eingefordert und überwacht werden", so Blömer. Zudem müssten Strategien in regelmäßigen Abständen, unter anderem hinsichtlich technischer Fortschritte und kultureller Veränderungen, weiterentwickelt werden. (hcn)
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