Von Jürgen Walk
Das "Netzwerk Saubere Energie München" hat beim Bundeskartellamt eine formelle Beschwerde gegen die Fernwärmepreisgestaltung der Stadtwerke München (SWM) und deren Tochter SWM-Versorgungs-GmbH eingereicht. Die Initiative fordert eine Untersuchung der aktuellen Preisgleitklauseln und verweist auf den Verdacht des Missbrauchs von Marktmacht. Hintergrund sind die nach Ansicht der Initiative weiterhin hohen Fernwärmepreise in München, die die tatsächlichen Erzeugungskosten nicht angemessen widerspiegelten. Das sehen die Stadtwerke freilich ganz anders.
Nach Darstellung des Netzwerks berücksichtigen die aktuellen Preisgleitklauseln kostendämpfende Faktoren wie Abwärme aus Müllverbrennung, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Geothermie nicht ausreichend. Stattdessen stützten sich die Berechnungen überwiegend auf Erdgas- und Heizölpreise. In der 2023 eingeführten Formel machen gasorientierte Kostenfaktoren fast drei Viertel des Arbeitspreises aus, während erneuerbare und kostenreduzierende Anteile kaum einbezogen seien. Dieser Ansatz führe dazu, dass Preisspitzen am Gasmarkt überproportional auf die Fernwärmekunden durchschlagen.
"Kostenloser Dampf der Müllverbrennung taucht nicht auf"
Konkrete Kritik: Die Faktoren in der SWM-Preisklausel des Fernwärme-Arbeitspreises liegen laut Netzwerk bei 50 Prozent Erdgas, 15 Prozent CO2-Preise, 10 Prozent Strom, 20 Prozent Kapitalkosten sowie weiteren Faktoren. Diese wichen deutlich von den tatsächlichen Wärme-Erzeugungsarten ab. Die tatsächliche Wärmeerzeugung der Stadtwerke München habe 2023, dem Basisjahr der Änderung der Preisklausel, tatsächlich 10,8 Prozent aus Geothermie, 21,9 Prozent aus Müllverbrennung, 27,9 Prozent aus Erdgas, 37,6 Prozent aus Steinkohle und 1,3 Prozent aus Biomasse betragen. Kostenmindernde Einflüsse wie Kraft-Wärme-Kopplung oder kostenloser Dampf aus der thermischen Abfallbehandlung tauchten in der SWM-Preisklausel gar nicht auf.
Die SWM hatten im Zuge der Gaspreiskrise 2022 und 2023 ihre Fernwärmepreise massiv angehoben. Gleichzeitig gewähre das Unternehmen nach eigener Entscheidung Preisnachlässe, die als Rabatte ausgewiesen wurden, ohne dass sich dadurch die Transparenz der Kalkulation erhöhte. Nach Einschätzung des Netzwerks deutet gerade diese Rabattpraxis darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten niedriger liegen als offiziell angegeben. Eine nachvollziehbare Begründung für die Festlegung des neuen Basisarbeitspreises sei bislang nicht öffentlich erfolgt.
Die Kritik knüpft an langfristige Entwicklungen an. Bereits in einer Sektoruntersuchung 2012 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Preisanpassungsklauseln bei Fernwärmeversorgern häufig kostendämpfende Faktoren unberücksichtigt lassen. Das Netzwerk fordert daher eine wirksamere Preisaufsicht und die Einbeziehung von Fernwärme in die Missbrauchskontrolle nach § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). "Das ist bis heute nicht geschehen", heißt es wörtlich im Brief ans Bundeskartellamt. Die aktuelle Eingabe des Netzwerks zielt darauf, dass diese Kontrolle nun konkret auf die SWM angewendet wird.
Für die Zukunft sehen die Initiatoren dringenden Handlungsbedarf. Der Ausbau der Fernwärme in München sei ein zentrales Element der kommunalen Klimastrategie, doch ohne verlässliche und transparente Preisgestaltung drohe, das Vertrauen der Verbraucher zu schwinden. Das Netzwerk fordert deshalb neben einer Prüfung durch das Bundeskartellamt auch eine unabhängige Überwachung der Preisstrukturen, etwa durch Wirtschaftsprüfung und eine Schlichtungsstelle, um Mieter und Eigentümer gleichermaßen vor intransparenten Kostenentwicklungen zu schützen.
SWM betonen "klare und verständliche Parameter"
Die SWM weisen die vom Netzwerk erhobenen Vorwürfe erwartungsgemäß in aller Deutlichkeit zurück. Die Preisgestaltung der Münchner bei der Fernwärme sei noch nie vom Bundeskartellamt oder einer anderen Behörde bemängelt worden. Auch von fehlender Transparenz könne keine Rede sein. Auf ihrer Internetseite erläutern die SWM die Fernwärmepreise – auch klar und verständlich, wie sich die Preise zusammensetzen und wie sie sich entwickeln. Diese Transparenz komme gut an.
Die in den SWM-Klauseln verwendeten Parameter orientieren sich laut SWM an den Kosten für Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie an den derzeitigen Verhältnissen am Wärmemarkt in München, der noch zu einem substanziellen Bestandteil durch den Einsatz von Erdgas und Heizöl geprägt sei. Damit werde der Preisentwicklung an den Energiemärkten möglichst eng gefolgt.
Der wesentliche Primärenergieträger der Münchner Fernwärme sei derzeit noch Erdgas. Der Anteil erneuerbarer Energien wie Geothermie, Biomasse sowie thermische Abwärme an der Münchner Fernwärme liegt aktuell bei rund 35,4 Prozent. Dieser Anteil soll bis in die 2030er Jahre auf bis zu 70 Prozent steigen.
Der Ausbau der Geothermie reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energien, erfordere allerdings auch sehr hohe Investitionen. Zudem werde die Geothermie derzeit unzureichend gefördert, heißt es bei den Stadtwerken. Perspektivisch könne der Ausbau der Geothermie zu einer Stabilisierung der Fernwärmepreise beitragen. Der zunehmende Anteil regenerativer Energien und der schrittweise Abbau des konventionellen Anteils spiegele sich schon heute und künftig noch stärker in den Preisänderungsklauseln wider.



