Deutschlandweit planen Stadtwerke derzeit neue Blockheizkraftwerke. (Symbolbild)

Deutschlandweit planen Stadtwerke derzeit neue Blockheizkraftwerke. (Symbolbild)

Bild: © Hansewerk

Am 15. Mai hat das Bundeskabinett das Stromversorgungswirtschaftsgesetz (StromVKG), kurz das Kraftwerksgesetz, beschlossen. Für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist das zumindest symbolisch ein Fortschritt: Erstmals ist sie darin als eigenständige Kategorie verankert. Doch wer dieser Tage mit Stadtwerken spricht, die gerade in neue KWK-Anlagen investieren, hört eine andere Geschichte.

Vier kommunale Energieversorger, die ihre Projekte derzeit planen oder kurz vor der Inbetriebnahme stehen, antworten auf die Frage nach dem ausschlaggebenden Förderrahmen nahezu gleichlautend: Es war das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) – nicht das StromVKG.

Ende Juni geht PowerLahn in Betrieb

Am weitesten ist das Projekt der Stadtwerke Gießen. Ende Juni 2026 soll die erste innovative KWK-Anlage (iKWK) des mittelhessischen Versorgers ans Netz gehen – das Projekt "PowerLahn". Es kombiniert drei Flusswasser-Großwärmepumpen mit einer Gesamtleistung von rund sechs Megawatt (MW) thermisch, zwei Gasmotoren-Blockheizkraftwerke (BHKW) mit je rund 4,5 MW thermischer und elektrischer Leistung sowie ein Power-to-Heat-Modul.

Die Wärmepumpen nutzen die Lahn als Wärmequelle und laufen von April bis Oktober; die BHKW übernehmen im Winter. Zusammen versorgen sie Wärme für rund 10.700 Wohnungen und Strom für rund 21.300. Gesamtwirkungsgrad: rund 95 Prozent.

"Das StromVKG spielt für unsere Entscheidungen noch keine maßgebliche Rolle", teilen die Stadtwerke mit. Fördergrundlage für das Projekt war allein das KWKG.

Karlsruhe ersetzt Steinkohle – und wartet auf Planungssicherheit

Den größten Planungshorizont hat das Projekt der Stadtwerke Karlsruhe. Das Unternehmen prüft den Bau einer wasserstofffähigen KWK-Anlage mit je rund 50 MW elektrischer und thermischer Leistung am Heizkraftwerk West. Sie soll ab 2029 die Wärmeleistung des EnBW-Steinkohlekraftwerks RDK 8 ersetzen, das voraussichtlich Ende 2028 oder 2029 vom Netz geht. Von Anfang an soll die Anlage für den späteren Betrieb mit grünem Wasserstoff ausgelegt sein.

Derzeit erfolgen die notwendigen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden. Auch hier ist die Fördergrundlage das KWKG. Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren seien "eher hinderlich", teilen die Stadtwerke Karlsruhe mit.

Weißenfels und Schneeberg: Zuschlag gesichert, Zukunft offen

Die Stadtwerke Weißenfels (Sachsen-Anhalt) haben Ende 2025 Zuschläge für zwei neue KWK-Anlagen in der letzten regulären KWKG-Ausschreibungsrunde erhalten. Die Ausführungsplanung läuft. Ihr Fazit: "Investitionsvoraussetzung war vor allem die Bezuschlagung nach KWKG – was nach aktuellem Stand in dieser Form letztmalig möglich war."

Ähnlich die Stadtwerke Schneeberg (Sachsen): Auch dort wurde die Investitionsentscheidung ausschließlich auf Basis eines KWKG-Zuschlags getroffen. Derzeit wird die Ausschreibung der Planungsleistungen für ein neues Heizhaus vorbereitet; geprüft werden H2-ready-Erdgas-KWK-Anlagen, als Stand-alone-Lösung und in Kombination mit Wärmepumpen. Das StromVKG sehen die Stadtwerke Schneeberg "aktuell noch nicht als belastbare Grundlage für langfristige Investitionsentscheidungen".

Was nach dem KWKG kommt, ist offen

Die letzte reguläre KWK-Ausschreibung der Bundesnetzagentur fand im Januar 2026 statt. Für den weiteren Jahresverlauf ist keine weitere geplant. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Novelle des KWKG angekündigt – einen Entwurf hat es bislang nicht vorgelegt.

Solange das der Fall ist, stehen Stadtwerke vor einer Planungslücke: Das StromVKG regelt die Stromseite – aber KWK ist keine reine Stromtechnologie. Für eine wirtschaftliche Auslegung braucht es auch Klarheit über den Wert der ausgekoppelten Wärme. Genau das leistet das KWKG. Und genau das fehlt bislang als gesicherter Nachfolgerahmen.

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