In drei Etappen haben das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) in den vergangenen Wochen wesentliche Änderungen zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) veröffentlicht: Zunächst wurde die Einstellung der Förderung zur Erstellung von Transformationsplänen zum 1. April angekündigt. Kurz darauf folgte, dass die gesamte Modul-1-Förderung für Transformationen – also Transformationspläne inklusive Ausbau im Bestand und Planungen der Phasen 2 bis 4 – wegfällt. Begründet wurde es damit, dass die Förderung gesetzlicher Pflichten nicht zulässig sei. Der Sachverhalt ist nun vom Tisch; Ende März tat das BAFA kund, dass die Planungsförderung nun doch nicht eingestellt wird.

Die Wirkung der letzten Monate lässt sich aber nicht zurücknehmen. Wir sahen erhebliche Unruhe und Verunsicherung. Eines der erfolgreichsten Infrastruktur- und Dekarbonisierungsprogramme der jüngeren Geschichte sollte um einen Kernbaustein ausgehöhlt werden – verbunden mit der Gefahr eines Strömungsabrisses bei der Transformation des Wärmesektors insgesamt.

Die Begründung überzeugte schon damals nicht. Der Verweis auf § 23 der Bundeshaushaltsordnung, der keine Parallelität von Fördern und Fordern erlauben soll, ließ zu wünschen übrig, da die Leistungen der Phasen 2 bis 4 weit über die Forderungen des Wärmeplanungsgesetzes hinausgehen.

Ankündigung löste Torschlusspanik aus

Die Ankündigung löste erwartungsgemäß eine Torschlusspanik aus. Die Projektpipeline vieler Versorger wurde in einer Hauruckaktion nach Förderung ausgerichtet, nicht nach technischer Sinnhaftigkeit – eine gefährliche Umkehr der Entscheidungsprämissen. Wer die Honorarordnung HOAI kennt, weiß: In den frühen Leistungsphasen werden Baukosten am stärksten bestimmt. Genau deshalb lehnt sich die BEW-Förderung an die Formulierungen der HOAI an, eben um Qualität zu sichern und fundierte Investitionsentscheidungen zu ermöglichen.

Implizit wurde so zugleich in der Marktwahrnehmung die Priorität auf den Wärmenetzneubau gesetzt. Transformation und Ausbau von Bestandsnetzen trat gefühlt zurück. Dabei übersteigt der Dekarbonisierungsbeitrag aus dem Ausbau bestehender Netze den Beitrag kleinerer Neubauprojekte erheblich und lässt sich regulatorisch auch leichter bewerkstelligen. Das soll die Relevanz von Neubauprojekten nicht schmälern, aber in einen Vergleich stellen. Derselbe Ansatz der Neubau- und Bestandsförderung findet sich im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, das ebenfalls in der letzten Woche veröffentlicht wurde.

Seit 2022 wurde im Wärmesektor Erstaunliches geleistet: Wärmepläne der Großstädte entstehen, viele Transformationspläne liegen vor, Kompetenzen wurden aufgebaut, neue Akteure gewonnen. Die Dynamik und auch die Bereitschaft zur Umsetzung waren und sind hoch.

Das Hin und Her hallt nach

Und jetzt – alles wieder gut? Nein, denn das Hin und Her hallt nach. Es verunsichert Kapitalgeber, verschlechtert Finanzierungskonditionen, führt zu Ineffizienzen und verzögert die Umsetzung. Dabei ist der Wärmemarkt auf günstiges Kapital angewiesen – doch günstiges Kapital hasst Risiko und unsichere Rahmenbedingungen.

Nicht zuletzt lohnt auch ein Blick Richtung BAFA: Die Welle an Anträgen bis Ende März und deren Abarbeitung wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Währenddessen werden EVU-Projekte auf den wieder neuen Grundlagen aufs Neue sortiert.

Die Lage erinnert an einen drohenden Strömungsabriss: BEW und die flankierende Regulatorik haben den Wärmemarkt zu einem hochdynamischen werden lassen. Jetzt, im Steigflug, ändern sich schlagartig die Windverhältnisse – mit gravierenden Folgen für alle Akteure.

Unser Plädoyer: Ein solcher Strömungsabriss hätte katastrophale Folgen für alle Akteure. Es geht um das Vertrauen in eine erfolgreiche Wärmewende. Es ist eines der volkswirtschaftlich bedeutsamsten Vorhaben unserer Zeit und muss vor politischem Aktionismus geschützt sein.

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