Ende April 2026 hatten nach Angaben des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende noch 36 der 80 deutschen Großstädte keinen Wärmeplan vorgelegt – und damit knapp zwei Monate vor der gesetzlichen Frist am 30. Juni.
Die ZFK hat alle 36 Städte befragt. Das Ergebnis: Die große Mehrheit wird die Frist einhalten, einige Städte knapp verpassen – und drei haben bis zum Redaktionsschluss am Mittwochabend nicht geantwortet.
Wer schon fertig ist – wer noch liefert
16 der 36 befragten Städte hatten ihren Wärmeplan zum Zeitpunkt der Befragung bereits beschlossen: Kaiserslautern (11. Mai), Darmstadt (28. Januar), Duisburg (4. Mai), Regensburg (29. April), Chemnitz, Braunschweig (12. Mai), Oberhausen, Leipzig (28. Mai), Recklinghausen (11. Mai), Potsdam (3. Juni), Münster (20. Mai), Herne (19. Mai), Salzgitter (20. Mai), Göttingen (13. März), Wuppertal (11. Mai) und Siegen (3. Juni).
Weitere elf Städte wollen die Frist noch rechtzeitig erfüllen: Hamburg, Berlin, Düsseldorf (18. Juni), Mainz (17. Juni), Wolfsburg (17. Juni), Magdeburg (18. Juni), Kassel (22. Juni), Offenbach (25. Juni), Augsburg (15. Juni), Erfurt sowie Hagen.
Sechs Städte verpassen die Frist
Sechs Städte haben der ZFK bestätigt, dass sie den 30. Juni nicht einhalten werden. Mülheim an der Ruhr, Hamm und Paderborn wollen ihren Wärmeplan im Juli beschließen – Mülheim am 16. Juli, Hamm am 7. Juli, Paderborn am 9. Juli. Auch Dortmund wird das Datum verpassen.
Als Grund nennt Mülheim neben aufwendiger Datenerhebung auch ausgefallene Gremiensitzungen im Zuge der Kommunalwahl. Paderborn verweist auf die Komplexität der Koordination der verschiedenen Akteure: "Die entscheidende Herausforderung beginnt jedoch erst nach dem Beschluss des Wärmeplans", schreibt die Stadt.
Wahlen verzögern den Beschluss
Deutlich später wird Bochum fertig: Der Ratsbeschluss ist erst für den 1. Oktober vorgesehen. Die Stadt begründet das unter anderem mit parlamentarischen Verzögerungen durch die NRW-Kommunalwahl im Herbst 2025 sowie mit dem Anspruch, die Szenarien gemeinsam mit Stadtwerken und Wohnungsunternehmen praxistauglich zu entwickeln.
Gelsenkirchen hat der ZFK mitgeteilt, die Frist ebenfalls nicht einhalten zu können, weil die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung noch aussteht.
Dortmund erklärte gegenüber der ZFK: Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll noch vor den NRW-Sommerferien beginnen, der Beschluss ist aber erst danach möglich. Die Stadt nennt als Hauptgrund die Neuausrichtung durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen soll: Die Debatten über Mieterschutz, Förderkulissen und Versorgungssicherheit hätten den Prozess in der finalen Entwurfsphase ins Stocken gebracht. Hinzu kämen Fachkräfteengpässe, "verstärkt durch den demografischen Wandel".
Frankfurt am Main, Wiesbaden und Saarbrücken haben die Fragen der ZFK bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.
Was fast alle Städte eint
Über die konkreten Beschlussdaten hinaus liefert die ZFK-Umfrage ein aufschlussreiches Bild der strukturellen Schwierigkeiten – und diese ähneln sich von Flensburg bis Augsburg auffällig stark.
Am häufigsten genannt: die Datenerhebung. Nahezu jede Stadt beschreibt die Beschaffung, Harmonisierung und Validierung von Daten als größte operative Hürde. Kassel etwa musste erst neue Wege zur Datenbereitstellung mit verschiedenen Akteuren etablieren, weil entsprechende Strukturen schlicht nicht existierten. Braunschweig und Berlin benennen eine besonders konkrete Lücke: Gebäudescharfe Stromverbrauchsdaten stehen den Kommunen datenschutzrechtlich nicht zur Verfügung – obwohl die Wärmewende zunehmend eine strombasierte ist.
Wer etwa wissen will, wie viele Wärmepumpen in welchem Quartier betrieben werden, bekommt von den Netzbetreibern keine Antwort. Mehrere Städte fordern deshalb eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe solcher Daten.
Neue Unsicherheit durch Gebäudemodernisierungsgesetz
Eng damit verknüpft ist ein zweites, strukturelles Problem: die Unsicherheit durch das geplante GModG, das das bisherige GEG – in der Debatte häufig "Heizungsgesetz" genannt – ablösen soll. Hamburg bringt es auf den Punkt: "Ein verlässlicher kommunaler Plan braucht stabile Rahmenbedingungen – dieser Bundesrahmen befindet sich jedoch aktuell in einer Phase grundlegender Veränderung."
Münster nennt das GModG eine "deutliche inhaltliche Abschwächung" gegenüber dem GEG und warnt, dass damit die Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung ins Wanken geraten. Hamm ergänzt, dass die Unsicherheit vor Ort spürbar ist: bei Bürgern, Energieversorgern, Energieberatern und Heizungsbauern gleichermaßen.
Finanzierbarkeit noch ungelöst
Und dann ist da noch die Frage, was nach dem Beschluss kommt. Viele Städte machen in ihren Antworten deutlich, dass der Wärmeplan zwar ein wichtiger strategischer Schritt ist – die eigentliche Arbeit aber danach beginnt.
Göttingen weist konkret auf das überraschende Ende des KfW-Programms 432 zum 1. Juni hin, das Kommunen bei der Wärmenetzentwicklung unterstützte. Potsdam verweist auf die "angespannte kommunale Finanzsituation".
Leipzig formuliert die grundsätzliche Kritik am schärfsten: Das Wärmeplanungsgesetz verlange zwar Klimaneutralität und Kosteneffizienz. Aber: "Weder Fragen der Sozialverträglichkeit noch der Finanzierbarkeit werden beantwortet".
Dortmund schließlich benennt einen Aspekt, der in der öffentlichen Debatte bislang kaum vorkommt: Wenn alle 80 Großstädte gleichzeitig in die Umsetzung gehen, fehlen nicht nur Mittel – es fehlen auch Kapazitäten im Tiefbaugewerbe, um den Fernwärmeausbau überhaupt zügig voranzutreiben.






