Viele der geplanten Wärmenetze innerhalb der KWP könnten auf deutliche finanzielle und planerische Hindernisse stoßen.

Viele der geplanten Wärmenetze innerhalb der KWP könnten auf deutliche finanzielle und planerische Hindernisse stoßen.

Bild: © Frank Urbansky

Mit dem Wärmeplanungsgesetz ist dieser Prozess bundesweit verpflichtend: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis spätestens 2028. Doch wie ist der aktuelle Stand? Darum geht es im letzten Teil unserer Serie zu den Herausforderungen der kommunalen Wärmeplanung.

Anfang 2025 arbeiteten rund 47 Prozent der deutschen Gemeinden an einer kommunalen Wärmeplanung, weitere Kommunen haben sie bereits abgeschlossen. Damit leben inzwischen über 60 Prozent der Bevölkerung in Städten und Gemeinden, die aktiv an Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung arbeiten.

Planung gut finanzierbar

Die Erstellung der Wärmepläne ist organisatorisch überschaubar. Kommunen benötigen im Durchschnitt rund 18 Monate für die Ausarbeitung, die Kosten liegen bei etwa 3,79 Euro pro Einwohner.

Doch hinter den Wärmeplänen stehen umfangreiche Infrastrukturinvestitionen. Der Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen, neue Erzeugungsanlagen, Speicher sowie Gebäudesanierungen verursachen erhebliche Kosten. Studien schätzen den Investitionsbedarf für die Wärmewende in Deutschland bis 2030 auf etwa 245 bis 430 Milliarden Euro. Allein für den Ausbau von Fernwärmenetzen werden Investitionen von mehr als 40 Milliarden Euro erwartet. Diese Summen übersteigen bei weitem die finanziellen Möglichkeiten vieler Kommunen.

Pfade oft weit in der Zukunft

Wärmepläne enthalten häufig langfristige Transformationspfade mit Zielhorizonten bis 2040 oder 2045. Gleichzeitig gehen viele Kommunen von relativ hohen Sanierungsraten oder einem schnellen Ausbau von Wärmenetzen aus. Studien weisen jedoch darauf hin, dass solche Annahmen häufig optimistisch sind. In der Praxis dauern Transformationsprozesse in der Wärmeversorgung meist zwei Jahrzehnte oder länger, während die zugrunde liegenden Datensätze vieler Pläne bereits mehrere Jahre alt sind.

Hinzu kommen strukturelle Engpässe. Kommunen berichten regelmäßig über fehlende Fachkräfte, komplexe Genehmigungsverfahren und unklare Finanzierungsmodelle als zentrale Hürden. Gerade der Ausbau von Wärmenetzen erfordert langfristige Investitionsentscheidungen, hohe Vorlaufkosten und stabile politische Rahmenbedingungen. Gleichzeitig fehlt vielen Städten und Gemeinden die nötige Planungskapazität, insbesondere dort, wo keine eigenen Stadtwerke existieren. Auch deswegen arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium derzeit an Vereinfachungen bei der kommunalen Wärmeplanung.

Struktureller Finanzierungskonflikt

Die kommunalen Haushalte sind ebenfalls ein limitierender Faktor. Viele Städte tragen einen erheblichen Teil öffentlicher Investitionen, verfügen jedoch über vergleichsweise geringe eigene Einnahmen. Dadurch entsteht ein struktureller Finanzierungskonflikt: Während die Wärmewende hohe Infrastrukturinvestitionen erfordert, sind die kommunalen Budgets häufig bereits durch andere Aufgaben belastet.

Es ist daher wahrscheinlich, dass nicht alle Wärmepläne vollständig umgesetzt werden können. In einigen Fällen könnten Projekte aus wirtschaftlichen Gründen verschoben, verkleinert oder ganz gestrichen werden. Besonders kritisch ist dies bei Fernwärmeprojekten, die hohe Anfangsinvestitionen erfordern und erst bei ausreichend hoher Anschlussquote wirtschaftlich funktionieren. Entscheiden sich Eigentümer oder ganze Quartiere gegen einen Anschluss, kann die Kalkulation eines Netzausbaus schnell kippen.

Fragezeichen hinter Entwicklung des Gebäudebestands

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor liegt in den Annahmen über die Entwicklung des Gebäudebestands. Viele Wärmepläne setzen implizit voraus, dass Gebäude in großem Umfang energetisch saniert werden oder dass Eigentümer auf bestimmte Technologien umsteigen. Doch die Sanierungsraten im Gebäudesektor sind bislang niedrig, und Investitionsentscheidungen privater Eigentümer hängen stark von Förderpolitik, Energiepreisen und individuellen finanziellen Möglichkeiten ab. Treffen diese Annahmen nicht ein, können ganze Versorgungskonzepte ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren.

Hinzu kommt die geplante Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hin zu einem Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG). Künftig sollen keine verpflichtenden Quoten für erneuerbare Energien bei Heizgeräten mehr gelten (bisher 65 Prozent). Stattdessen wird auf steigende erneuerbare Beimischungen bei Erdgas und Heizöl gesetzt, was von Fachleuten teilweise kritisch gesehen wird.

Geänderte Förderung ab 2026

Zumindest versucht die Bundesregierung, bei der Förderung – die sowohl für die Gebäudemodernisierung als auch für Wärmenetze ihren bisherigen Umfang behalten soll – mehr Klarheit zu schaffen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat ein neues, einheitliches Merkblatt zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) veröffentlicht. Es gilt für Anträge ab dem 1. Januar 2026 und bündelt die bisherigen Einzelregelungen. Präzisiert werden unter anderem Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, Regelungen zur Mittelerhöhung sowie technische Anforderungen, etwa für Großwärmepumpen. Zudem ist die Übertragung von Förderbescheiden künftig nur noch mit Zustimmung möglich.

Ab 1. April 2026 entfällt die Förderung von Transformationsplänen, da diese nach dem Wärmeplanungsgesetz ohnehin verpflichtend sind. Förderfähig bleiben jedoch Machbarkeitsstudien sowie Transformationspläne für industrielle Prozesswärmenetze.

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