Die im Eckpunktepapier der Bundesregierung vorgesehene Grüngasquote für Gasanbieter soll ab 2028 bei einem Prozent starten und schrittweise steigen. Reicht die bestehende Biomethan-Infrastruktur für die Biogastreppe? Die Biogasbranche könnte kurzfristig größere Mengen liefern, langfristig müssen jedoch auch die Rahmenbedingungen stimmen.
Ende 2025 erzeugten 290 Biomethananlagen zusammen 12,8 Terawattstunden (TWh) – so die aktuellen Zahlen, die der Fachverband Biogas Anfang März 2026 veröffentlichte. "Es gibt da noch Luft nach oben", so Christoph Spurk, Vizepräsident des Fachverbandes und Geschäftsführer des Anlagenbauers Ökobit. Er erläutert den Hintergrund: An BHKW gekoppelte Biomethananlagen fallen nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung. Zudem tanken tendenziell weniger Autos Bio-CNG. Daher ist die Nachfrage aktuell gering und die Handelspreise niedrig.
Da der Absatz stagniert, laufen die Aufbereitungsanlagen nicht auf Volllast. "Würden sie auf maximale Auslastung gehen, ließe sich die Produktion kurzfristig auf 14,5 TWh pro Jahr erhöhen." Dafür seien jedoch positive Signale in Richtung Nachfrage und Preise erforderlich, etwa durch neue Absatzmöglichkeiten in Raffinerien mit biogenem Wasserstoff aus Biomethan.
Schon diese Produktionssteigerung durch Bestandsanlagen wäre für die erste Stufe der geplanten Biogastreppe ausreichend. Die anfänglichen ein Prozent Grüngasquote 2028 beziehen sich auf einen Gesamtgasbedarf der privaten Haushalte von 250 TWh. Ein Prozent davon entspricht 2,5 TWh, doch die Biogastreppe berücksichtigt nur Heizungen, die ab 2024 eingebaut wurden oder noch eingebaut werden. Daher erzeugt die Quote anfangs zusätzlichen Biomethanbedarf von geschätzt "nur" 1,5 bis 2,4 TWh, rechnet Spurk.

Wenn wir tatsächlich Planungssicherheit haben, verdoppeln wir den Anlagenpark bis 2029.
Christoph Spurk
Vizepräsident des Fachverbandes und Geschäftsführer des Anlagenbauers Ökobit
Das passt gut zur möglichen kurzfristigen Produktionssteigerung bei Volllastbetrieb der Bestandsanlagen. Zwar ist unklar, wie es mit der Grüngasquote über die anfänglichen 1 Prozent hinausgeht, doch selbst 2,5 Prozent – zusätzliche 6,25 TWh – wären leistbar, so Spurk. "Wenn wir tatsächlich Planungssicherheit haben, verdoppeln wir den Anlagenpark bis 2029." Bei passenden Rahmenbedingungen könnte bis 2035 selbst eine Grüngasquote von 25 Prozent – zusätzliche 62,5 TWh – problemlos bedient werden. Das Biomethan-Potenzial in Deutschland liegt sogar noch deutlich darüber, bei 150 TWh.
Schlummerndes Potenzial
Woher kommen die 150 TWh? Und welche Rahmenbedingungen sind nötig? Zuerst das Potenzial: Die rund 9600 Biogasanlagen in Deutschland produzieren derzeit 80,6 TWh, den Großteil für die Vor-Ort-Verstromung. Das Potenzial durch den Ausbau der Infrastruktur – mehr Anlagen und größere Anlagen – liegt nach Berechnungen des Fachverbandes Biogas bei 130 TWh. 60 Prozent davon sind geeignet für die Biomethanproduktion, das wären 78 TWh.
Neben klassischer Biomethanproduktion aus Reststoffen, Wirtschaftsdünger und Energiepflanzen gibt es weiteres "signifikantes Potenzial" durch die Methanisierung von CO₂ aus der Biomethanaufbereitung und Wasserstoff aus der Elektrolyse von Überschussstrom, insgesamt 72 TWh. In Summe: 150 TWh. "Die Technologien zur Methanisierung sind fast ausschließlich deutsche Entwicklungen. Wir haben die Innovationskraft im Land, um das schlummernde Potenzial zu heben."
Und die passenden Rahmenbedingungen für 150 TWh? Hier kommt Spurk auf die europäische Dimension zu sprechen. Um unabhängiger von russischen fossilen Brennstoffen zu werden, will die EU bis 2030 rund 35 Milliarden Kubikmeter bzw. 367 TWh Biomethan erzeugen. Entsprechend müssen alle Mitgliedsländer Aktionspläne zum Hochlauf der Biomethanproduktion entwickeln. Leider habe die Bundesregierung es verpasst, rechtzeitig den richtigen Rahmen für einen Ausbau der Biomethanerzeugung zu schaffen, kritisiert Spurk.
Die bisher für den Anschluss von Biomethananlagen relevante Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) hätte Ende 2025 auslaufen sollen, wurde aber übergangsweise bis Ende 2026 verlängert. "Für neue Anlagen ist aktuell völlig unklar, zu welchen finanziellen Konditionen sie ans Gasnetz angeschlossen werden." Zum Beispiel, ob und in welcher Form Anlagen- und Netzbetreiber die Kosten für den Netzanschluss abhängig von der Entfernung teilen.
Gaspaket als Bremse
Offen ist zudem, ob und wie die Gasnetze weiter betrieben werden und wie lange Biomethananlagen noch eine Einspeisegarantie erhalten. Zwar sieht der Gaspaket-Beschluss vom 25. März 2026 eine verlängerte Kappungsfrist des Netzanschlusses durch Netzbetreiber von 20 Jahren vor – das gilt aber nur für Bestandsanlagen. Für Neuanlagen bleibt es bei den zehn Jahren aus dem ersten Gaspaket-Entwurf von 2025. "Das heißt, Netzbetreiber können neu gebaute Biomethananlagen nach zehn Jahren sanktionsfrei vom Netz nehmen", so Spurk. Dies verunmögliche den Zubau neuer Anlagen, da die Planungssicherheit fehle und sich Investitionen in diesem kurzen Zeitraum nicht amortisieren. So werde der politisch gewollte Hochlauf politisch ausgebremst. "Es braucht verlässliche Netzentwicklungspläne. Der überwiegende Teil des Gasnetzes muss erhalten bleiben. Wir sollten funktionierende Infrastruktur nicht voreilig abschalten, während andere europäische Länder ihre Gasnetze ausbauen."
Ein weiteres Hindernis laut Spurk: Die technischen Anforderungen an den Netzanschluss von Biomethananlagen in Deutschland sind "extrem komplex und kostenträchtig". Teilweise liegen die Kosten viermal höher als in Italien oder Frankreich. Problematisch seien auch die extrem langen Genehmigungszeiten, die das Bauplanungsrecht verursacht. Bei Projekten im Außenbereich gilt bisher die landwirtschaftliche Privilegierung. Spurk fordert: Auch Projekte ohne Bezug zur landwirtschaftlichen Bodennutzung sollten privilegiert werden, um Tempo in den Hochlauf zu bringen.
Hinderlich seien zudem lange Bearbeitungszeiten bei Netzanschlussbegehren – hier müssten die personellen Kapazitäten kurzfristig erhöht werden. Spurk kritisiert außerdem die "inkonsequente Vorgehensweise" gegenüber fragwürdigen THG-Zertifikaten, die zu fallenden Biomethanpreisen geführt hätten – eine weitere "unnötige Verschlechterung" der Rahmenbedingungen.
Spurk hofft, dass die Grüngasquote nicht nur Greenwashing ist, sondern ein echter Schritt zu mehr Versorgungssicherheit, Sektorenkopplung und Klimaschutz. Biomethan sollte dort eingesetzt werden, wo eine Elektrifizierung der Wärme nur schwer möglich ist. Die Branche kann liefern, für den Hochlauf müssen jedoch Gesetze und Verordnungen aufeinander abgestimmt sein. Durch den "zunehmenden Realismus" beim Thema Wasserstoff – steigende Kosten, nicht zeitnah verfügbare Kapazitäten – kommt Biomethan eine noch bedeutendere Rolle zu.



