Die Biogasanlage Stralsund von SWS Natur, einer Tochter der Stadtwerke Stralsund, befindet sich im Gewerbegebiet der Hansestadt und erzeugt aus Mais, Roggen-Ganzpflanzensilage (GPS), Silphie (nordamerikanische "Energiepflanze") und Landschaftspflegematerial stündlich rund 1000 m³ Rohbiogas mit einem Methangehalt von etwa 50 Prozent. Rund 300 m³ werden für den Betrieb eines Rohgas-BHKW (527 kW elektrisch) genutzt, dessen Abwärme ein nahegelegenes, neu erschlossenes Fernwärmegebiet versorgt.
Die anderen 700 m³ werden in einer gleich neben der Biogasanlage stehenden Biogasaufbereitungsanlage per Aminwäsche zu Biomethan aufbereitet. Das Biomethan hat mit einem Methangehalt von mehr als 96 Prozent technisch Erdgasqualität. Es wird zur einen Kilometer entfernten Biogaseinspeiseanlage des Gasnetzbetreibers Ontras geleitet und dort ins Ontras-Gasnetz eingespeist. Die Einspeisemenge beträgt 33 Gigawattstunden (GWh) jährlich.
Diese Menge nutzen die Stadtwerke Stralsund für ihre vier entlang des Gasnetzes positionierten dezentralen Biomethan-BHKW (jeweils 937 kW elektrisch) zur Strom- und Wärmeerzeugung. Ein BHKW mit einem Warmwasserwärmespeicher versorgt eine Insel fast komplett mit grüner Wärme, lediglich bei extrem niedrigen Temperaturen oder bei Wartungsarbeiten müssen konventionelle Kesselanlagen einspringen.

Für unsere vier Biomethan-BHKW braucht es insgesamt rund 60 GWh Biomethan im Jahr als Brennstoff.
Harald Sauter
Co-Geschäftsführer SWS Natur
Die anderen drei Biomethan-BHKW werden der aktuellen Kraftwerkseinsatzplanung folgend in einem großen Wärmeverbundnetz eingesetzt, unter Einbeziehung einer großen Solarthermieanlage und eines Wärmespeichers.
60 GWh Brennstoff
Da sich Erdgas und Biomethan im Gasnetz mischen, zapfen die Stadtwerke an den jeweiligen Entnahmepunkten eine Gasmischung ab. Die eigenerzeugten 33 GWh Biomethan werden ihnen bilanziell zugeordnet, reichen aber mengenmäßig nicht aus. "Für unsere vier Biomethan-BHKW braucht es insgesamt rund 60 GWh Biomethan im Jahr als Brennstoff", erklärt Harald Sauter, Co-Geschäftsführer SWS Natur. "Die fehlenden 27 GWh kaufen wir mittelfristig durch den Biomethanhandel im eigenen Haus zu." Die gesamte Bewirtschaftung und Abwicklung – Biogas-Bilanzkreis, Dena-Biogasregister, Biogas-Flexibilitätsrahmen, SURE-Nachhaltigkeits-Zertifizierung, Nabisy-Meldungen, EU-Nachhaltigkeitsmeldungen – liegt bei den Stadtwerken Stralsund.
Wie ordnet Sauter das Eckpunktepapier ein? Ist es der Startschuss für die Erweiterung der Produktion? Die Bundesregierung etabliere damit Biomethan als zentrale Lösung für den Wärmemarkt, der Zusatzbedarf an Biomethan werde durch Biogastreppe und Grüngasquote stetig steigen. Sowohl die Beimischpflichtvorgaben für Gasheizungen als auch die Vorgaben zur generellen Beimischung führten zu einer Verknappung und Verteuerung der Biomethanpreise und damit der Erdgaspreise. "Das Problem besteht darin, dass nicht genug zusätzliche Biomethanmengen verfügbar sind. Auch Importe werden diesen Mangel nicht ausgleichen können."
Weiterhin Investitionsrisiken
Setzt der Gesetzgeber das Gebäudemodernisierungsgesetz gemäß Eckpunktepapier um, müsse er auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Investitionen im Rahmen des notwendig werdenden Biomethan-Hochlaufs schaffen. Es brauche ein "langfristig ausgelegtes Energiemarktdesign", an dem sich künftige Investitionen und Umsetzungskonzepte "mit ausreichendem Vertrauensschutz" ausrichten können. In diesem Kontext müssten auch die Einzelgesetze untereinander verzahnt und abgestimmt werden.
Sauter nennt folgende Punkte: Erhöhung des Ausschreibevolumens für Biomethan, keine Verschärfungen beim Maisdeckel, Lockerung der Flexibilitätsvorgaben, attraktive EEG-Anschlussvergütungen, kostengünstiger Netzzugang für neue Biomethananlagen.
Beim Thema Netzzugang fordert Sauter eine zeitnahe Klärung durch den Gesetzgeber, denn Übergangsregelungen zum Gasnetzanschluss laufen aus. Außerdem sieht er beim Gaspaket-Beschluss vom März 2026 ein Problem: Netzbetreibern soll es danach weiterhin möglich sein, neuen Biomethananlagen nach zehn Jahren ohne jegliche Entschädigung den Netzzugang zu kündigen.
"Das verhindert de facto den Neubau, weil sich die Projekte in dieser Zeit in der Regel nicht amortisieren können." Bestandsanlagen, die vor dem 1.1.2027 ans Netz angeschlossen wurden, genießen zwar 20 Jahre "Kündigungsschutz", allerdings gelte dies nur ab dem Datum der ursprünglichen Inbetriebnahme; Erweiterungen oder Nachrüstungen werden nicht berücksichtigt. "Viele Biomethan-Standorte, in die gerade in jüngerer Vergangenheit noch umfangreich investiert wurde, sind also weiterhin Investitionsrisiken ausgesetzt."
Offene Fragen
Es komme jetzt auf die Ausgestaltung an. Viele offene Fragen müssten geklärt werden: Wie sehen die Biomethan-Mengen nach 2029 aus? Welche Rolle spielen Importe? Welche Qualitäten und Nachhaltigkeitskriterien gelten für Importe? Erhalten Gasnetze wieder eine längere Perspektive für den Betrieb?
Das energiepolitische Zieldreieck – Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Ökologie – werde leider zu oft nicht ausreichend beachtet, weil politische Zwänge und Wählerstimmenbarometer das Handeln der Bundesregierung bestimmten. Die Stadtwerke Stralsund behalten ihr bestehendes Biomethan-Konzept erst einmal bei, die finalen gesetzlichen Regelungen könnten jedoch in Zukunft zu Änderungen führen.
Sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, wäre zum Beispiel eine Kapazitätserweiterung denkbar, also mehr als die bisherigen 33 GWh. Dann würde Biomethan auch über das Gasnetz in die Haushalte gelangen, nicht mehr nur über die BHKW und das Wärmenetz.



