Abfallwirtschaft

Millionenschaden durch Lachgasverbot

In Deutschland wird zunehmend ein Verbot von Lachgas gefordert. Warum ein solcher Schritt nicht unbedingt zielführend ist, zeigt das Beispiel der Niederlande.
26.11.2024

Lachgas als Partydroge könnte in Deutschland bald verboten werden. Das Bundeskabinett billigte dazu einen Entwurf von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD).

Der Lachgaskonsum in Deutschland steigt und mit ihm die Stimmen, die ein Verbot der neuen Modedroge fordern. Nicht nur aus gesundheitlichen Gründen wird zunehmend gefordert, dem Konsum einen Riegel vorzuschieben. Auch die Abfallwirtschaft leidet zunehmend unter unsachgemäß entsorgten Kartuschen und den daraus resultierenden Gefahren für Anlagen und Personal.

Ein Verbot des als Droge missbrauchten Gases scheint daher naheliegend. Das Bundeskabinett billigte vor kurzem einen entsprechenden Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der auch ein Abgabeverbot über Automaten und Spätverkaufsstellen vorsieht.

Auch die niederländische Zentralregierung entschied bereits im Januar 2023, klare Konsequenzen zu ziehen und erklärte Lachgas zu einer illegalen Substanz. Ein Schritt, der der niederländischen Entsorgungswirtschaft allerdings mehr geschadet als geholfen hat.

Lachgas in den Niederlanden illegal

Niederländische Jugendliche begannen während der Corona-Pandemie vermehrt, Lachgas als Droge zu konsumieren. Als Reaktion darauf setzte die Regierung Lachgas auf die Liste II des niederländischen Opiumgesetzes. Substanzen die dieser Kategorie unterliegen dürfen weder in die Niederlande ein- noch ausgeführt werden. Außerdem dürfen sie nicht hergestellt, verarbeitet, verkauft oder transportiert werden.

Die Regierung wollte mit diesem Schritt einer Lachgasepidemie vorbeugen, was jedoch nur teilweise gelang. Allein im Jahr 2023 wurden in den Niederlanden rund eine halbe Million Flaschen illegal konsumiert.

Unkontrollierte Entsorgung

Was aus gesundheitlicher Perspektive nur wenig half, war aus abfallwirtschaftlicher Sicht eine Katastrophe. Vor dem strikten Verbot galt auf die Abgabe von Lachgas-Zylindern ein Pfand in Höhe von 30 Euro. Mit dem Lachgasverbot fiel diese Pfandpflicht weg. "Die niederländische Zentralregierung sagt, wir können auf ein illegales Produkt keinen Pfand erheben", erklärt Unico van Kooten, Vertreter der Vereniging Afvalbedrijven, dem niederländischen Verband der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft.

Die Entsorgung gerät außer Kontrolle. Niederländische Nutzer der nun illegalen Droge entsorgen ihre gebrauchten Lachgas-Zylinder jetzt im öffentlichen Raum oder über den Restmüll. Eine kostspielige Entwicklung, allein 2023 hätten sich auf Lachgaszylinder zurückzuführende Schäden in der Kreislaufwirtschaft auf 150 Millionen Euro summiert.

Jede dritte Flasche explodiert. Jede sechste Flasche führt zu einem Schaden. "Statt 30 Euro Pfand entstehen jetzt 300 Euro Schaden pro Flasche", fasst van Kooten die Ausmaße des Verbotes zusammen.

Neue Ansätze finden

Trotz dieser Entwicklung ist es keine Option, nichts zu tun und den Verbrauch weiter ansteigen zu lassen. Die niederländischen Entsorger und Anlagenbetreiber fordern deshalb von ihrer Regierung neben finanzieller Unterstützung für Präventionsmaßnahmen und Schäden eine Pfandpflicht für leere Zylinder. Rechtlich wäre dies kein Pfand, es würde aber einen Anreiz schaffen, die Flaschen in einer getrennten Schadstoffsammlung zu entsorgen.

Ein Vorschlag, der auch aus deutscher Sicht das Potenzial hat, die Schäden die durch die Zylinder entstehen, in den Griff zu bekommen. Die Vereniging Afvalbedrijven schlägt zudem vor, die Zylinder künftig mit einem obligatorischen Überdruckventil auszustatten um sicherzustellen, dass sie nicht mehr in Sammelfahrzeugen und Entsorgungsanlagen explodieren. (hb)

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