Die Einweg-Produkte sind umstritten – sie sind nicht wiederbefüllbar und werden daher schnell zu Elektroschrott, der häufig nicht sachgemäß entsorgt wird.

Die Einweg-Produkte sind umstritten – sie sind nicht wiederbefüllbar und werden daher schnell zu Elektroschrott, der häufig nicht sachgemäß entsorgt wird.

Bild: © Wolf von Dewitz/dpa

Von Elwine Happ-Frank

Die falsche Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten entwickelt sich zu einem immer gravierenderen Problem für kommunale Entsorger und die Abfallwirtschaft. Nach Angaben des BDE brennt es deutschlandweit täglich rund 30 Mal in Müllfahrzeugen, Recyclinghöfen und Abfallbehandlungsanlagen. 

Schätzungen zufolge werden rund 80 Prozent dieser Brände durch Lithium-Ionen-Akkus oder Lithium-Batterien ausgelöst – und Einweg-E-Zigaretten tragen maßgeblich zu dieser besorgniserregenden Entwicklung bei.

Die Hamburger Stadtreinigung berichtet von mehreren Containerbränden pro Jahr, deren Brandursache auf festverbaute Akkus in Einweg-E-Zigaretten zurückzuführen ist. Allein in diesem Jahr wurden in Hamburg zwei Containerbrände registriert, im vergangenen Jahr fünf und 2023 vier Fälle. 

Unsachgemäße Entsorgung

Die Brandursache sei zwar oft schwer nachzuweisen, aber die Vermutung, dass diese durch Lithium-Akkus ausgelöst wurden, liegt nahe, erklärte ein Sprecher des städtischen Unternehmens. Die Gefahr besteht darin, dass sich Lithium-Akkus bei Beschädigung – etwa durch Druck, Reibung oder Hitze in Sammelfahrzeugen oder Anlagen – entzünden oder sogar explodieren können. 

Auch die Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH) klagt über eine Häufung von Bränden durch Akkus und bezeichnet Batterien, insbesondere Lithium-Ionen-Akkus, als erhebliche Gefahr, wenn sie in Abfallbehältern landen.

Solche Brände gefährden nicht nur die Beschäftigten der Entsorgungsunternehmen, sondern verursachen auch erhebliche Sachschäden und Umweltverschmutzung. Der Gesamtschaden durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus wird auf einen hohen dreistelligen Millionenbereich jährlich geschätzt – Kosten, die letztlich die Verbraucher über Abfallgebühren mitfinanzieren müssen.

In Deutschland werden schätzungsweise mehr als 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten pro Jahr konsumiert. Das Problem: Die meisten dieser Geräte landen nicht sachgerecht im Elektroschrott, sondern werden in den Restmüll, den Gelben Sack oder direkt in die Umwelt geworfen. Neben der Brandgefahr entstehen auch Schadstoffe, wenn die Akkus in die Müllverbrennung gelangen, und Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Kupfer können nicht wiedergewonnen werden.

Neuregelungen zur Verbesserung der Sammelquoten

Als Reaktion auf diese Entwicklung hat der Bundestag eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) verabschiedet, die am 21. November 2025 den Bundesrat passierte. Damit sollen vor allem die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte besser geregelt und EU-Recht umgesetzt werden. Der Hintergrund: Deutschland hatte die europäische Mindestsammelquote für das Jahr 2021 deutlich unterschritten.

Die Gesetzesnovelle nimmt die Hersteller stärker in die Verantwortung, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein einheitliches Logo besser kenntlich und leichter zugänglich gemacht werden. 

Eine zentrale Neuerung betrifft direkt die Einweg-E-Zigaretten: Geschäfte, die diese Produkte vertreiben, müssen künftig eine Sammelstation für gebrauchte Geräte einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen – und zwar nicht nur die selbst verkauften Marken, sondern auch Produkte anderer Hersteller.

Pfandsystem ist nicht geplant

Bislang war die Rückgabe nur in größeren Läden möglich. Die neue Regelungsieht vor, dass E-Zigaretten generell, also sowohl Mehrweg- als auch Einweg-Systeme, überall dort zurückgegeben werden können, wo sie verkauft werden. Ein Pfandsystem, wie es von der Hamburger Stadtreinigung und anderen Akteuren gefordert wird, ist allerdings nicht vorgesehen.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die kommunalen Sammelstellen: Dort sollen künftig Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren, um Brandrisiken zu verringern.

Gerade wegen der steigenden Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten seien bessere Informationen und zugänglichere Rückgabemöglichkeiten notwendig, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Novelle soll größtenteils Anfang 2026 in Kraft treten.

Schwierige Gesetzeslage

Doch die neue Rücknahmepflicht reicht vielen Akteuren nicht aus. Der Umweltausschuss des Bundesrates hatte dem Plenum empfohlen, den Vermittlungsausschuss des Bundestages anzurufen, um ein Verbot des Verkaufs der E-Einweg-Zigaretten in das Gesetz einzufügen. Diese Empfehlung fand im Plenum jedoch keine Mehrheit.

Der Bundesrat setzt sich schon lange für ein Verbot der E-Vapes ein. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer. Deshalb sei ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten notwendig.

Die Bundesregierung sieht das grundsätzlich auch so und wegen der Zunahme von Bränden sei ein Änderungsgesetz sogar besonders eilbedürftig, heißt es in einer Gegenäußerung. Doch sie hält das ElektroG nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen.

Gleichzeitig kündigt die Bundesregierung an, "im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung des ElektroG" prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern. (mit dpa)

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