Entsorgung

Razzien bei Aha-Mitarbeitern

Mehrere Müllwerker des Hannoveraner Entsorgers werden verdächtigt, neben ihrer Arbeit eine Art private Müllabfuhr organisiert und dafür Geld genommen zu haben.
03.04.2025

Die Staatsanwaltschaft hat bei einigen Aha-Beschäftigten Durchsuchungen vorgenommen.

Von Elwine Happ-Frank

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Ende März Durchsuchungen bei mehreren Müllwerkern des Aha-Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover durchgeführt. Sie werden verdächtigt, auf eigene Rechnung Müll entsorgt und sich auf diese Weise ein Zusatzeinkommen verschafft zu haben.

Aus ermittlungstaktischen Gründen wollte Oliver Eisenhauer, Erster Staatsanwalt und Stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, nicht sagen, um wie viele Mitarbeiter es sich handelt. Bei den Razzien wurden vor allem Mobiltelefone beschlagnahmt. Auch bei der Aha wurden Durchsuchungen vorgenommen, im Fokus standen die Arbeitsplätze der betroffenen Kollegen.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um eine Gruppe von Mitarbeitern, die zusammengearbeitet hat. Nach Aussagen der Staatsanwalt haben die Aha-Mitarbeiter bei Kunden beispielsweise größere oder nicht gemeldete Müllbehälter – auch in einem häufigeren Turnus – geleert und dafür von den Unternehmen Geld genommen. Über den Zeitraum, über den sich die "gewerbsmäßige Bestechlichkeit" hinzog, hat die Staatsanwaltschaft noch keine Erkenntnisse.

Beschäftigte wurden freigestellt

Aha bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat. Die betroffenen Beschäftigten wurden vorübergehend von ihren Aufgaben entbunden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, will der Entsorger Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen.

Die Aha "legt größten Wert darauf, zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts beizutragen". Weiter wollte sich eine Sprecherin des Unternehmens aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern. Auch konnte Aha noch keine Akteneinsicht vornehmen.

Laut Aussagen der Staatsanwaltschaft handelt es sich nach ihren Erkenntnissen bei dem Vorfall um einen Einzelfall. Es sei kein häufiger vorkommendes oder gar bundesweites Phänomen.