Karriere

Attraktive steuerfreie Benefits für 2025

Im kommenden Jahr können die Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit steuerfreien Zusatzleistungen noch gezielter motivieren. Doch nicht alles lohnt sich finanziell. Und gerade das Weihnachtsgeld hat einige Nachteile.
09.12.2024

Gutscheine oder Wertkarten für konkrete Leistungen im Inland bleiben bis zu einem Betrag von 60 Euro steuerfrei.

Unternehmen haben im Jahr 2025 einige Hebel, um die Zufriedenheit der Beschäftigten durch steuerfreie Benefits zu steigern. Darauf weist die Beratungsgesellschaft Fairfamily hin.

Viele Möglichkeiten bleiben oft ungenutzt. Diese könnten aber einen entscheidenden Einfluss darauf haben, wie die Beschäftigten ihr Arbeitsumfeld wahrnehmen und wie sie sich an das Unternehmen binden. 

Benefits, die auch ankommen

Einmalzahlungen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, waren früher ein adäquates Mittel, um den Mitarbeitenden Wertschätzung auszudrücken. Gleiches galt für Gehaltserhöhungen. Heutzutage ist dies nicht mehr so, da Sozialabgaben und Steuerzahlungen einen Großteil der monetären Zuwendung auffressen. 

Vorübergehend bringen sie den Beschäftigten zwar finanzielle Entlastung, doch während des restlichen Jahres erfolgt keine zusätzliche Anerkennung der Leistungen durch den Arbeitgeber mehr. Deshalb tragen Einmalzahlungen und Gehaltserhöhungen nicht zu einer stärkeren Bidung an das Unternehmen bei. 

Eine sinnvolle Alternative stellen steuerfreie Benefits dar. Nach aktuellem Steuerrecht sind pro Jahr bis zu 2.530 Euro allein als Entgeltbenefit möglich, wenn die entsprechenden Regelungen voll ausgeschöpft werden. Das ist allerdings selten der Fall, weil die meisten Unternehmen nicht wissen, welche geförderten Zulagen gewährt werden können. 

Sozialversicherungs- und steuerbefreite Leistungen

Jeden Monat können Unternehmen ihren Angestellten 50 Euro Sachbezug gewähren. Diese sind nicht abgabepflichtig, wodurch sich eine zusätzliche Summe von 600 Euro netto pro Jahr ergibt. Weitere 50 Euro monatlich können Arbeitgeber ihren Angestellten als Internetpauschale zukommen lassen. Auch diese muss nicht versteuert werden, unabhängig davon, ob das Internet für berufliche Zwecke oder privat genutzt wird. Allein diese beiden Benefits erhöhen das Jahreseinkommen damit um 1.200 Euro. 

Hinzu kommt ein Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten, der sogenannte Kita-Zuschuss. Sofern die berufstätigen Eltern einen Nachweis über die Betreuungskosten vorlegen, bleibt der Arbeitgeberzuschuss, für den es keine Höchstgrenze gibt, ebenfalls sozialversicherungs- und steuerfrei. 

Die Erholungsbeihilfe hingegen soll sicherstellen, dass die Beschäftigten sich ausreichend vom Alltag erholen. Sie wird in Form von steuerfreien Barzuschüssen oder als Sachleistung, beispielsweise durch das Bereitstellen von Unterkünften, gewährt. 

Mobilitäts- und Verpflegungszuschüsse

Eine moderne Alternative zum Firmenwagen stellt ein monatliches Mobilitätsbudget dar. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der flexibel für den Arbeitsweg verwendet werden kann. Im Gegensatz zum Dienstfahrzeug werden so auch Angestellte berücksichtigt, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen. Ein weiterer steuerfreier Benefit bezieht sich auf die Privatfahrzeuge: Wenn diese mit Firmenwerbung bedruckt werden, kann sich das Unternehmen mit jährlich 255 Euro dafür erkenntlich zeigen. 

Beschäftigten, die täglich mehr als acht Stunden auswärts tätig sind, steht ein Verpflegungsmehraufwand zu. Dafür sind monatlich bis zu 210 Euro pauschal möglich, die nicht versteuert werden müssen. Doch auch bei einer Beschäftigung im Firmengebäude kann sich der Arbeitgeber mit einem monatlichen Budget für das Mittagessen an der Verpflegung beteiligen. Dadurch sind Zuwendungen von bis zu 6,90 Euro pro Tag möglich. 

Aufmerksamkeiten, die sich lohnen

Zu besonderen Anlässen, etwa dem Geburtstag, der Hochzeit oder einem Jubiläum, können Arbeitgeber ihren Angestellten Aufmerksamkeiten zukommen lassen. Sofern es sich dabei um Gutscheine oder Prepaidkarten für konkrete Leistungen im Inland handelt, bleiben diese bis zu einem Betrag von 60 Euro steuerfrei. Hinzu kommt die Möglichkeit, betriebliche Gesundheitsleistungen wie Ernährungs-Coachings, Stressbewältigungskurse oder Maßnahmen zur Prävention von Rückenschmerzen steuerfrei in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierung erfolgt mit dem Bruttogehalt, sodass die Steuerlast reduziert wird. (bs)