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KI in der Aufsichtsratsarbeit – Ja, nein, vielleicht? Und wenn ja: wieviel?

Sollen Aufsichtsräte künstliche Intelligenz (KI) in ihre Arbeit integrieren oder geht es noch eine Zeit lang ohne? Was sind die Vorteile und wo eröffnen sich potenzielle Haftungsfallen? Gastbeitrag der PwC-Experten Nicole Elert und Arnulf Starck.
23.09.2025

Algorithmus statt Bauchgefühl: KI kann den Aufsichtsrat bei Entscheidungen unterstützen. Es gibt aber auch Grenzen für den Einsatz.

Gastbeitrag von
Nicole Elert,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte ESG-Officerin und Partnerin
PricewaterhouseCoopers GmbH WPG

und

Arnulf Starck,
Rechtsanwalt und Steuerberater, zertifizierter ESG-Officer 
PricewaterhouseCoopers GmbH WPG


Kommunale Unternehmen kennen anders als Verwaltungen nicht die zwingende Unterscheidung zwischen gebundenen und Ermessensentscheidungen. Gleichwohl gilt auch für diese im Rahmen der Privatautonomie das Prinzip der Gesetzmäßigkeit. Für Aufsichtsräte ergeben sich gebundene Entscheidungen, wenn Gesetz oder Satzung ihnen eine zwingende Handlung vorschreiben wie zum Beispiel die Abberufung von Geschäftsführenden aus wichtigem Grund (vgl. § 84 Abs. 3 AktG).

Und genau hier kann KI die Arbeit des Aufsichtsrats unterstützen. KI kann Satzungen und interne Richtlinien überprüfen und den Aufsichtsrat automatisch auf notwendige Handlungen hinweisen wie zum Beispiel darauf, dass der Zeitpunkt für die Verlängerung des befristeten Vorstandsvertrages ohne automatische Verlängerungsklausel ansteht.

KI kann auch so programmiert werden, dass sie spezifische Auslöser, sogenannte Trigger, identifiziert, sobald bestimmte Schwellenwerte oder Ereignisse eintreten, wie zum Beispiel bei Geschäftsvorfällen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Handlungsoptionen simulieren

Obliegt dem Aufsichtsrat ein Ermessensspielraum dahingehend, ob und wenn ja, in welchem Umfang er handeln will, dann kann KI Benchmarks erstellen, Trends erkennen und Prognosen aufzeigen, die dem Aufsichtsrat als Grundlage für seine Abwägungen dienen, zum Beispiel bei Investitionsentscheidungen oder der Festlegung von Vorstandsvergütungen. Ferner kann KI Handlungsoptionen simulieren und deren potenzielle Auswirkungen auf das Unternehmen analysieren.

KI kann zudem bei der Dokumentation der Entscheidungsfindung unterstützen, indem sie relevante Unterlagen, Protokolle und Nachweise automatisch zusammenstellt. Die zur Analyse festgelegten, transparenten Algorithmen gewähren ihm Objektivität. Die KI erhöht damit Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Darauf sollte nicht mehr verzichtet werden.

Wo Licht ist, ist aber auch stets Schatten. Das Bewusstsein beim Einsatz von KI ist daher auch darauf zu richten, dass KI-Systeme auf die Qualität und Vollständigkeit der ihnen zur Verfügung stehenden Daten angewiesen sind, Fehler machen, Vorurteile (Bias) übernehmen oder unerwartete Ergebnisse liefern.

Die letztendliche Entscheidung verbleibt immer beim Aufsichtsrat. Die rechtliche und unternehmerische Verantwortung ist niemals an die KI zu delegieren. KI kann Informationen liefern, Analysen durchführen und Szenarien berechnen, aber keine Werturteile fällen und Zielkonflikte lösen.

Achtung auf den Datenschutz

Aufsichtsratsmitglieder müssen – nicht anders als von Menschen vorbereitete – Ergebnisse und Vorschläge der KI stets kritisch hinterfragen, Plausibilitätsprüfungen vornehmen und gegebenenfalls auch eigene Nachforschungen anstellen. Hierbei ist von großer Bedeutung, dass Aufsichtsräte über das Wissen verfügen, mit welcher Promptingstrategie die KI adressiert wurde, aber zeitgleich nicht ihre Pflicht zur Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten aus den Augen verlieren.

Das gilt auch beim Hochladen von Dokumenten und Suchanfragen. Die KI kennt keine Vertraulichkeit. Selbst gelöschte Daten können auch von Behörden und Gerichten rekonstruiert werden.

Was den Blick auf die KI-Unternehmensstrategie betrifft, wird die Technologie zukünftig ein geeigneter Partner des Aufsichtsrates sein, Strategie und Geschäftsentwicklungen mit geeigneten Promptinganfragen begleiten zu können. Der Aufsichtsrat kann als Berater der Geschäftsleitung die Strategie des Unternehmens entscheidend im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zukunftsweisend beeinflussen. Hierbei kann er die Interessen der kommunalen Eigentümer als auch des Unternehmens miteinander sinnvoll verbinden.

Die KI wird also zukünftig die Arbeit des Aufsichtsrates beeinflussen – einerseits als geeignetes Informationsmedium und andererseits als Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen. Daher gilt es für kommunale Aufsichtsräte, sich mit KI zu befassen und diese in die Arbeit als Aufsichtsrat zu integrieren.

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