Der derzeitige Vorstand von Wintershall Dea (v.l.n.r.): Mario Mehren (CEO), Dawn Summers (COO) und Paul Smith (CFO).

Der derzeitige Vorstand von Wintershall Dea (v.l.n.r.): Mario Mehren (CEO), Dawn Summers (COO) und Paul Smith (CFO).

Bild: © Wintershall Dea

Voraussichtlich im vierten Quartal 2024 wird der britische Öl- und Gasproduzent Harbour Energy die Anteile von BASF und Letter One der Wintershall Dea übernehmen.

Nach Abschluss der Transaktion legen Vorstandschef Mario Mehren, COO Dawn Summers und CFO Paul Smith ihre Mandate nieder. Das kündigte Wintershall Dea an.

Der neue Vorstandsvorsitzende von Wintershall Dea Stefan Schnell und seine Stellvertreterin Larissa Janz.Bild: © Harry Fichtner/Backofen Neustadt GmbH

Schell und Janz übernehmen

Die Anteilseigner von Wintershall Dea, BASF und Letter One, wollen dem Aufsichtsrat des Explorationsunternehmens zwei neue Namen als Vorstandsmitglieder vorschlagen. So soll Stefan Schnell, derzeit SVP Group Reporting & Performance Management bei BASF SE den Vorstandsvorsitz von Wintershall Dea übernehmen. Stellvertretende CEO soll Larissa Janz werden, die aktuell als Vice President Special Projects bei Wintershall Dea tätig ist.

Ende Dezember 2023 haben die Vertragspartner eine Vereinbarung über den Verkauf des E&P-Geschäfts von Wintershall Dea, ohne die Aktivitäten mit Russland-Bezug, an Harbour Energy unterzeichnet. Derzeit arbeiten sie an der Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und bereiten die Integration vor.

Aus für deutsche Standorte

Die Hauptverwaltungssitze von Wintershall Dea und deren Mitarbeitende seien nicht Teil der Transaktion, hieß es im Dezember 2023 aus Ludwigshafen. Dies hat letztlich Schließungen der Headquarter-Einheiten in Kassel und Hamburg zufolge. Von den etwa 850 Mitarbeitenden wolle Harbour nur "einige" übernehmen.

An dem Verkauf von Winterhall Dea als die letzte deutsche Explorationsgesellschaft an ein Nicht-EU-Unternehmen kam vermehrt Kritik aus der Politik und der Branche auf. Das Bundeswirtschaftsministerium verwies auf die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Paragraf 55 und wollte ein Verkaufsverbot wegen einer Gefährdung "öffentlicher Ordnung oder Sicherheit" prüfen. Diese Bestrebung verlief bislang ohne Erfolg. (am)

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