Mit der Lösung wird die Leistungsabgabe der Wallbox auf bis zu 4,2 kW reduziert – so, wie es der § 14 EnWG verlangt. Zum Einsatz kommen statt Prototypen ausschließlich Seriengeräte. Die Kommunikation erfolgt über den EEBUS-Standard.

Mit der Lösung wird die Leistungsabgabe der Wallbox auf bis zu 4,2 kW reduziert – so, wie es der § 14 EnWG verlangt. Zum Einsatz kommen statt Prototypen ausschließlich Seriengeräte. Die Kommunikation erfolgt über den EEBUS-Standard.

Bild: © Petair/AdobeStock

Von Daniel Zugehör

Die Durchleitung von Fahrstrom für E-Autos wird offenbar kaum nachgefragt. Erprobt werde das Modell derzeit nur an einer "sehr geringen Anzahl an Ladeeinrichtungen", teilte der BDEW auf Nachfrage mit, ohne Zahlen zu nennen. Und zwar nicht an öffentlichen, sondern privaten Ladepunkten.

Dabei hat die Bundesnetzagentur für die Durchleitung von Fahrstrom schon im Jahr 2021 die Möglichkeit geschaffen, dass Betreiber von Ladesäulen ihre Infrastruktur für Dritte öffnen können. Grundlage dafür sind die "Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität".

Aber: "Nach Kenntnisstand des BDEW ist das Interesse an dem Modell im Markt weiterhin sehr gering." Dazu komme, dass die Abwicklung in den genannten Fällen "unseres Wissens mit einem hohen manuellen Aufwand" erfolge, heißt es weiter.

Deutscher Sonderweg?

Als weitere Gründe führt der Verband an, dass es sich hierbei um ein deutsches Modell handele, der Markt für öffentliches Laden aber europäisch organisiert sei. Dies bedeute zusätzliche Anforderungen an die Ladepunktbetreiber (Charge Point Operater, CPO). Konkret an die "IT-seitig neu abzubildenden energiewirtschaftlichen Prozesse, wie auch neue Verantwortlichkeiten und Risiken in der Strombeschaffung und Bilanzierung".

Anbieter von Ladetarifen (E-Mobility-Provider, EMP) wiederum müssten zusätzlich die Rolle eines deutschen Stromlieferanten wahrnehmen. Der BDEW vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2000 Unternehmen, von denen einige Ladenetze betreiben und Wallboxen anbieten.

Einer der vehementesten Befürworter des Modells ist seit jeher der Ökostromanbieter Lichtblick. Ende 2024 teilte dieser mit, die Durchleitung nach erfolgreichen Pilotprojekten in Berlin und Hamburg in den Regelbetrieb überführt zu haben.

Probleme in der Praxis

Dass es netzseitig in der Praxis aber manchmal noch hakt, zeigt eine Entscheidung der Bundesnetzagentur aus dem Juni dieses Jahres. Im Fokus dabei: eine private Wallbox und ein Netzbetreiber auf der einen sowie Lichtblick auf der anderen Seite.

In vielen Städten gehören kommunale Unternehmen zu den größten Anbietern von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Der Marktanteil ist dabei unterschiedlich ausgeprägt. Unternehmen wie Lichtblick haben diesen wiederholt vorgeworfen, in ihrem jeweiligen Gebiet ein "Monopol" zu betreiben.

Zugleich wirbt der Ökoenergieanbieter um Stadtwerke als Kunden. Und baut seit kurzem auch selbst Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum.

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