Die Stadtwerke Heidenheim schließen ihre letzte CNG-Erdgastankstelle. (Symbolbild)

Die Stadtwerke Heidenheim schließen ihre letzte CNG-Erdgastankstelle. (Symbolbild)

Bild: g Aron Yigin/Unsplash.com

Ladesäulen an Tankstellen sollen ab dem 1. Januar 2028 zur Pflicht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor. Das Haus von Minister Volker Wissing (FDP) will damit den Aufbau eines flächendeckenden Ladenetzes anschieben und bundesweit rund 9.000 zusätzliche Ladepunkte schaffen.

Mindestens 150 kW Leistung

Tankstellenbetreiber sollen gemäß der sogenannten Tankstellen-Versorgungsauflage in Zukunft mindestens einen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 kW pro Tankstelle anbieten. "Tankstellen liegen an verkehrsgünstigen Standorten und sind den Bürgerinnen und Bürgern bereits gut vertraut", erklärt Wissing.

Deshalb sei es sinnvoll und wichtig, diese Standorte nicht nur zum Tanken, sondern auch für schnelles Laden von E-Autos zu nutzen, so der Minister.

Gelten soll die Vorgabe für Unternehmen mit mindestens 200 Standorten, wobei bereits bestehende Ladepunkte berücksichtigt werden. Dies solle insbesondere kleinere Tankstellenbetreiber vor wirtschaftlicher Überforderung schützen, heißt es weiter.

Härtfallklausel geplant

Unternehmen sollen außerdem Punkte anbringen können, um die künftige Auflage abmildern zu können. Darunter beispielsweise, wie rentabel die jeweiligen Standorte sind und wie teuer diese waren. Schließlich ist auch eine Härtefallklausel vorgesehen, um "im Einzelfall" wirtschaftlich unzumutbare Belastungen zu vermeiden.

Das Papier befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung. Geplant ist, die Verpflichtung in das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz aufzunehmen. (dz)

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