In Wohnanlagen soll es künftig einfacher werden, Ladestationen zu errichten.

In Wohnanlagen soll es künftig einfacher werden, Ladestationen zu errichten.

Bild: © slavun/AdobeStock

Jeder Wohnungseigentümer und jeder Mieter soll einen Anspruch darauf haben, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit errichten zu dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Der Entwurf für das "Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz" (WEMoG) stammt aus der Feder des Bundesjustizministeriums. Der Bundestag muss aber noch zustimmen.

„Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Doch nicht nur Ladesäulen sind im Fokus der Änderungen – es soll insgesamt einfacher werden, die Wohnanlage baulich zu verändern – vor allem, um nachhaltig Kosten einzusparen oder die Anlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. So kann auch jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaseranschluss mit hoher Kapazität verlangen.

Ein Faktor ist das Gesellschaftsinteresse

„Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert“, erläuterte das Justizministerium. Das Gleiche gelte für Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren oder für den Einbruchschutz.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßt den Schritt ebenfalls. Damit würden Elektroautos für viel mehr Menschen als bisher alltagstauglich, sagte sie. „Der eigene Stellplatz ist für viele der praktischste Ladepunkt“, so die Umweltministerin. (dpa/wa)

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