Deutschland

Sanierungsstau im Kanalnetz: Bayern passt Härtefallförderung an

Der Modernisierungsbedarf des kommunalen Kanalsystems ist hoch, trotzdem wurden kaum Fördermittel abgerufen – das will die bayerische Staatsregierung nun ändern.
11.07.2018

Die bayerische Staatsregierung will mit einer neu aufgelegten Härtefallförderung die dringend notwendige Kanalsanierung in Bayern voranbringen.

Knapp 15 Prozent des öffentlichen Kanalnetzes im Freistaat müssen laut einer Studie der TU München auf den neusten technischen Stand gebracht werden. In Summe bedeutet das für Städte und Kommunen rund 5,8 Mrd. Euro an Investitionskosten. Finanzielle Hilfen können seit 2016 beim bayerischen Umweltministerium beantrag werden. Allerdings liegen die Förderanforderungen so hoch, dass bisher nur ein Bruchteil der bereitgestellten Mittel abgefragt wurden. Die Novellierung der Härtefallförderung soll das nun ändern.

Gerade einmal 37 Mio. Euro wurden für die kommunale Kanalsanierung im Rahmen des Förderprogramms ausgeschüttet. Für SPD-Umweltpolitiker Klaus Adelt „nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“. Immerhin können undichte und poröse Kanalrohre zu einem Risiko für Mensch und Umwelt werden. Doch warum nehmen so wenige Kommunen die staatlichen Subventionierungen in Anspruch?

Verlängerte Geltungsdauer und höhere Pauschalen

Bisher errechnet sich die Förderhöhe aus den Aufwendungen für das Kanalnetz in den vergangenen 20 Jahren, geplanten Investitionen und einem demografischen Faktor. Genau diese Kombination an Bedingungen sorgt für eine Blockade: Ausgerechnet die Städte und Gemeinden, die in der Vergangenheit zu wenig Geld für die Sanierung ihrer Netze zur Verfügung hatten und nun vor einem enormen Handlungsbedarf stehen, schaffen es nicht, über die Förderschwelle zu kommen. Das habe die CSU bisher „geflissentlich“ ignoriert, kritisiert Adelt.

Das Umweltministerium bessert aktuell nach und erarbeitet wesentliche Anpassungsvorschläge. Unter anderem soll die Geltungsdauer der zugesagten Subventionierungen auf zwei Jahre angehoben und die Förderpauschalen für innerörtliche Wasserleitungen- und Kanäle erhöht werden. Außerdem wird diskutiert, die Deckelung von Aufwendungen aufzuheben.

Kommunen sind zuständig für die Infrastruktur

Allerdings soll der „Charakter einer Härtefallförderung (...) gewahrt werden“, heißt es aus dem Umweltministerium. Schließlich seien Kommunen selbst für den Betrieb und Erhalt der öffentlichen Wasserversorgung- und Entsorgung zuständig. Für SPD-Mann Adelt ist die Überarbeitung der Härtefallförderung ein längst überfälliger Schritt. (ls)