Nur ein kleinerer Teil der EEG-Kosten entfällt auf Windenergieanlagen.

Nur ein kleinerer Teil der EEG-Kosten entfällt auf Windenergieanlagen.

Bild: © BOJOShop/AdobeStock/KI-generiert

Für keine andere Energiesubvention stellt die Bundesrepublik im kommenden Jahr so viel Geld bereit wie für die Förderung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere für Windkraft, Solarenergie und Biomasse. 16,5 Milliarden Euro sind nach jetzigem Stand eingeplant.

Ein Ziel der EEG-Reform ist es, diese Kosten zu drücken. Neuanlagen sollen ihre Erlöse künftig stärker am Markt erzielen.

Meiste EEG-Kosten für Photovoltaik-Anlagen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat bei Erarbeitung des Gesetzes geschätzt, wie hoch die Förderkosten für Neuanlagen in den kommenden Jahren ausfallen könnten. Demnach ist im Trendszenario mit einem Fördervolumen von 3,5 bis 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2032 zu rechnen.

Der größte Anteil entfällt mit 1,7 Milliarden Euro auf Photovoltaik-Anlagen. Es folgen Windenergie an Land (1,0 Milliarden Euro) und Biomasse (0,9 Milliarden Euro). Grundlage für die Berechnungen ist die Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber.

Windkraftanlagen auf See sind nicht berücksichtigt. Das wesentliche Gesetz hierfür ist das Wind-auf-See-Gesetz. Auch kleinere EEG-Technologien wie Wasserkraft oder Geothermie wurden wegen ihres geringen Volumens ausgelassen.

Kosten durch mehrere EEG-Novellen gesunken

Für das Bundeswirtschaftsministerium ist allerdings eine andere Zahl entscheidender. Nach eigenen Berechnungen fallen für künftige Neuanlagen nur noch 2,5 bis 2,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) an Förderkosten an. Demgegenüber hätten Neuanlagen zwischen 2009 und 2012 den Bund im Durchschnitt 13,2 Cent pro kWh gekostet. Das entspräche einem Rückgang um rund 80 Prozent.

Was man dabei wissen muss: Die EEG-Kosten pro Kilowattstunde waren zwischen 2009 und 2012 noch sehr hoch. Die hohen Kosten veranlassten die damalige Bundesregierung aus Union und FDP, unter anderem die Förderung größerer Anlagen auf Direktvermarktung umzustellen. Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde sanken durch weitere Novellen deutlich.

Mehrere Sparmaßnahmen

Die jetzige EEG-Reform enthält mehrere Maßnahmen, um den Bundeshaushalt zu schonen. Die Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen soll nach einer Übergangszeit ganz entfallen.

Für größere Erneuerbare-Energien-Anlagen soll künftig ein Abschöpfungsmechanismus gelten, wenn die Strompreise stark steigen. Für neue Solar- und Windenergieanlagen sind zudem Leistungseinschränkungen vorgeschrieben. Ebenso sieht der Entwurf vor, die "vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen" fortzusetzen. Schon in der vorangegangenen EEG-Novelle hatten Union, SPD und Grüne hier stärker eingegriffen.

In eckigen Klammern steht noch der Vorschlag, die Flächenpachten für EEG-geförderte Windkraftanlagen an Land, die an Ausschreibungen teilnehmen müssen, zu begrenzen. Das soll die Kosten einzelner Windenergieprojekte spürbar senken.

Erneuerbaren-Verbände kritisieren Kürzungen

Die Sparvorschläge spalten die Energiebranche. Der Bundesverband Erneuerbare Energie sieht die Leistungsbegrenzungen für Wind- und Solaranlagen kritisch, die Biogasbranche hält die geplanten Ausschreibungsmengen für zu gering.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt, dass der Wegfall der Einspeisevergütung Privathaushalte länger in fossiler Energieabhängigkeit halten und "zehntausende Jobs" in der Solarbranche gefährden würde. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte dagegen, dass es keine dauerhafte Förderung mehr für kleinere Photovoltaik-Dachanlagen geben soll.

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