Tief in der Novelle des Stromsteuergesetzes hat das Bundesfinanzministerium eine Änderung vergraben, die manchem Stadtwerk sauer aufstoßen dürfte. Für Strom aus Deponiegas, Klärgas oder Biomasse soll bei größeren Anlagen die volle Stromsteuer fällig werden.
Das FDP-geführte Ministerium beschwichtigt. Demnach bleibt es bei der Steuerbefreiung, wenn der Strom in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt (MW) erzeugt wird. Dies dürfte einen großen Teil der bestehenden Anlagen betreffen.
"Rückschritt für Energiewende"
Für die übrigen Unternehmen würde die Änderung allerdings zu Mehrkosten führen die im Einzelfall möglicherweise bis in die Millionen gehen könnten. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing wurde in einer Stellungnahme deutlich: "Die Abschaffung der Steuerbefreiung für Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas würde zu steigenden Gebühren und Entgelten führen und wäre damit eine zusätzliche Belastung für Privathaushalte und Unternehmen", wird er zitiert.
"Ausgerechnet diese Stromproduktion aus nachweislich nachhaltiger Erzeugung zu verteuern, wäre ein Rückschritt für die Energiewende. Dies konterkariert vor allem die Klimaschutzvorgaben für die Abfall- und Abwasserwirtschaft."
Abwassergebühren könnten steigen
Gemessen an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland spielt Strom aus Klär- und Deponiegas eine untergeordnete Rolle. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 rund 1,5 Terawattstunden (TWh) Strom aus Klärgas erzeugt. Dies entspricht 0,3 Prozent der Bruttostromerzeugung in Deutschland.
Strom aus Klärgas wird in der Regel fast vollständig im Klärwerk selbst verbraucht. Die Kosten werden über kommunale Gebühren weitergegeben. Das heißt: Steigt die Stromsteuer, erhöht sich letztlich auch die Abwassergebühr.
"Versteckte Steuererhöhung"
In der Branche wird bereits von einer "versteckten Steuererhöhung" für Endverbraucher gesprochen, um die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe teilweise gegenzufinanzieren.
Künftig könnte die Belastung sogar noch deutlich steigen, da durch die Einführung einer vierten Reinigungsstufe zum Herausfiltern von Spurenstoffen mehr Strom benötigt werden dürfte. Die vierte Reinigungsstufe ist für Kläranlagen ab 150.000 Einwohnern sowie ausgewählte kleinere Kläranlagen bis 2045 vorgeschrieben.
Regelung für Kleinanlagen
Noch weniger Strom wird aus Deponiegas erzeugt. Im Jahr 2022 waren es laut Statistischem Bundesamt 0,06 TWh. Das entspricht 0,1 Prozent der Bruttostromerzeugung in Deutschland. Auch hier wird in der Regel ein Teil des Stroms vom Betrieb selbst genutzt und der Rest ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Auch hier dürften höhere Stromsteuern weitergegeben werden.
Auf Kritik stößt auch die geplante Regelung zur Steuerbefreiung für Kleinanlagen. Künftig sollen alle Anlagen eines Stadtwerks, die sich an einem Standort befinden, zusammengerechnet werden. Allerdings fehle eine Definition, was ein Standort im Sinne des Gesetzes sei, schreibt der VKU. "Energieversorgungsunternehmen brauchen Rechtssicherheit bei der Frage, ob der Strom aus ihren Anlagen steuerbefreit ist." (aba)



