Deutschland als KI-Standort: Dafür soll eine Regel im Energieeffizienzgesetz gestrichen werden.

Deutschland als KI-Standort: Dafür soll eine Regel im Energieeffizienzgesetz gestrichen werden.

Bild: © Adobe Stock/mast3r

Die EU-Umsetzungsfrist für die Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist bereits im Oktober 2025 abgelaufen – ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel wurde eingeleitet. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) den lange erwarteten Referentenentwurf zum "Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie" (EnEfG) vorgelegt. Der Entwurf soll die EED in nationales Recht überführen.

Die Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, das Gesetz auf die Vorgaben der EU zurückzustufen und zu vereinfachen. Konkret sieht der Entwurf den Wegfall der konkreten Einsparungspflichten bei der jährlichen Endenergie vor. Das bisherige EnEfG verpflichtete Bund und Länder zu konkreten, messbaren Energieeinsparzielen sowie zu festen jährlichen Einsparquoten – beides ging über die EU-Richtlinie hinaus. Im aktuellen Entwurf sind beide Paragrafen ersatzlos gestrichen und durch den weicheren "Grundsatz Energieeffizienz an erster Stelle" aus Artikel 3 der EU-Richtlinie ersetzt worden. Konkrete Vorgaben von Werten entfallen demnach. Zudem sollen die Regeln für Rechenzentren gelockert werden.

Die geplante Entlastung für die Wirtschaft beziffert das Ministerium auf 849 Millionen Euro jährlich. In einem durchgestochenen Entwurf von Dezember war noch die Rede von 834 Millionen Euro. Grundsätzlich wurden jedoch die meisten Änderungen beibehalten, lediglich Feinheiten wurden abgeändert. Wie etwa präzisere Vergabeverordnungen und eine neue Datenerfassung.

Die Verbände blicken gespalten auf die Änderungen. Die Debatte dreht sich um Entbürokratisierung einerseits, Klimaschutzambition andererseits.

Verband kritisiert: "Abschwächung zementiert Abhängigkeit"

Der Energieeffizienzverband "DENEFF" warnt vor einem gefährlichen Schritt rückwärts: "Mitten in der zweiten Energiekrise in fünf Jahren will das Bundeswirtschaftsministerium ausgerechnet das Energieeffizienzgesetz aufweichen." Dabei sei Effizienz unsere bedeutendste heimische Energieressource. Sie mache uns unabhängiger von Energieimporten und senke dauerhaft die Energiekosten.

Dass die Transparenzpflichten über Abwärmepotenziale nicht mehr im Entwurf enthalten sind, sei kontraproduktiv. "Die bestehenden, weichen Anforderungen an Energiemanagement, die auf Eigenverantwortung setzen, und Transparenz über Abwärmepotenziale aufzugeben, zementiert unsere Abhängigkeit", so DENEFF auf Anfrage der ZFK.

Das "Gold-Plating-Ende" findet Gefallen

Die beiden größten Energiewirtschaftsverbände BDEW und VKU begrüßen den Kurs des Wirtschaftsministeriums hingegen. Der VKU bezeichnet das geltende Energieeffizienzgesetz als "schlechtes Beispiel für deutsches Gold-Plating". Als Gold-Plating werden Vorgaben bezeichnet, die weit über die Mindestanforderungen hinausgehen.

Dass die Vorgaben weit über das EU-Mindestmaß hinausgehen würden, belaste die Wirtschaft. Gerade kommunale Unternehmen müssten laut VKU hohe zusätzliche Bürokratie- und Personalkosten stemmen. Von der Neuauflage des Gesetzes erhofft man sich beim Stadtwerkeverband Bürokratieabbau und eine Entlastung der deutschen Wirtschaft. Konkret begrüßt der VKU höhere Schwellen für Managementsysteme, verlängerte Fristen und erleichterte Rechenzentrumsregeln. Besonders letzterer Punkt hatte nach dem Bekanntwerden des durchgestochenen Entwurfs für einige Diskussionen gesorgt.

Anders als im aktuell geltenden Gesetz soll in Zukunft die verpflichtende Abwärmenutzung bei Rechenzentren in Teilen entfallen. Konkret soll die Verpflichtung dann entfallen, wenn im Umkreis von fünf Kilometern keine technisch und wirtschaftlich zumutbare Anschlussmöglichkeit an ein bestehendes oder geplantes Wärmenetz besteht. Begründet wird die Änderung vom Wirtschaftsministerium damit, dass man Deutschland als KI-Rechenzentrumsstandort stärken wolle.

BDEW begrüßt die Streichung einer Verpflichtung

Die BDEW-Vorsitzende Kerstin Andreae blickt ebenfalls wohlwollend auf die vom Wirtschaftsministerium eingeschlagene Richtung. "Das wäre ein wichtiger Baustein zur Entbürokratisierung und ein starker Reformschritt, der die Wettbewerbsfähigkeit stärken und ein europäisches Level-Playing-Field schaffen würde, ohne die Erreichung des Klimaneutralitätsziels zu gefährden."

In der aktuell geltenden Gesetzesfassung werden Unternehmen verpflichtet, sich an Netzwerken zur Energieeffizienzverbesserung zu beteiligen. In den neuen Entwürfen werden diese restlos gestrichen. Der BDEW begrüßt dies ausdrücklich. Freiwillige Initiativen seien "nachweislich erfolgreicher als engmaschiges Ordnungsrecht". Das Statement von Andreae wurde vor dem Bekanntwerden des aktuellen Entwurfs eingeholt und bezieht sich somit auf die Version von Dezember.

Ausblick: Verbändeanhörung und weiter Zeitdruck aus Brüssel

Die Frist zur Stellungnahme läuft noch diese Woche. Danach folgen formelle Verbändeanhörung, Kabinettsbeschluss und Bundestagsberatung. Der Zeitdruck bleibt vor dem Hintergrund der gerissenen Frist aus Brüssel weiterhin erheblich. Ob Kritiker wie DENEFF noch Nachschärfungen – etwa bei Abwärme oder Managementsystemen – durchsetzen können, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

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