Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat den Weg für eine gesetzliche Regelung zu Wasserstoffnetzen im Energiewirtschaftsrecht frei gemacht. Mit den Stimmen der Großen Koalition wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung "Zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Reglung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht" angenommen, heißt es in einer Mitteilung des Bundestages. Die Opposition konnte sich mit ihren Wasserstoff-Anträgen nicht durchsetzen. Ein FDP-Antrag zu Wasserstoffnetzen fand keine Mehrheit. Die Liberalen hatten sich dafür stark gemacht, Wasserstoff als „weitere Ausprägung eines gasförmigen Energieträgers“ unter der allgemeine Gasdefinition zu erfassen. Nicht punkten konnten auch die Grünen mit ihrem Antrag zu einer an den Klimazielen orientierten Gasnetzplanung.
Zusätzlich nahm der Ausschuss eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften in geänderter Fassung an. Auch hier stimmten die Regierungsfraktionen laut der Mitteilung des Bundestages dafür, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen.
Groko hat nachgebessert
Nach Überzeugung der Regierungsfraktionen habe man den Gesetzentwurf inzwischen an den entscheidenden Stellen nachgebessert – etwa bei den Energiespeichern. Zudem habe man es geschafft, Anreize für private Investoren beim Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen.
Die Opposition ist mit den Plänen der Bundesregierung dennoch unzufrieden. Die AfD etwa hält die Wasserstofftechnologie auch dauerhaft für ein Zuschussgeschäft. Die FDP wünscht sich einfachere und klarere Regelungen. Die Linksfraktion mahnt einen ambitionierteren Ausbau der Erneuerbaren an. Die Energiewende müsse zudem bezahlbar für alle sein. Die Grünen vermissen Antworten auf die ganz großen Fragen der Energiewende. (amo)



