BDEW mit Vorschlägen für einen schnelleren Wasserstoff-Hochlauf
Der BDEW hat 14 Maßnahmen vorgelegt, mit denen der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigt werden soll. Dieser sei nicht nur für das Erreichen der Klimaziele wichtig, sondern auch, um unabhängig von russischen Gasimporten zu werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Maßnahmen tragen aus Sicht des BDEW dazu bei, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre tatsächlich Wasserstoff verfügbar gemacht werden kann.
„Sowohl für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit als auch für die Erreichung der angehobenen Klimaziele ist jetzt ein mutiger Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft nötig. Eine künstliche Verknappung realisierbarer Wasserstoffmengen durch zu rigide Vorgaben ist für das Erreichen beider Ziele und auch mit Blick auf die Entwicklung marktfähiger Preise nicht sinnvoll“, lässt sich Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zitieren.
Bessere Rahmenbedingungen, intensivere Förderung
Es komme nun darauf an, eine Dynamik in Gang zu setzen, die die Transformation der Gaswirtschaft beschleunigt und den schnellen Hochlauf eines wettbewerblichen Wasserstoffmarktes in Deutschland und Europa ermöglicht: „Um den Wasserstoffhochlauf zu einem Erfolg zu machen, brauchen wir dringend bessere Rahmenbedingungen und eine intensivere Förderung für die Wasserstofferzeugung sowie den Aus- und Umbau der notwendigen Infrastruktur. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht, Hemmnisse für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien abgebaut werden. Für die Etablierung von Wasserstoff als Energieträger sollte zudem immer die Nutzung in allen Sektoren im Blick behalten und der Aufbau von Importquellen außerhalb der Europäische Union unterstützt werden.“
Die im BDEW-Papier beschriebenen Maßnahmen setzen an verschiedenen Stellen der bestehenden Gesetzgebung an. Aus Sicht des BDEW ist es daher sinnvoll, die notwendigen Änderungen der einzelnen Gesetze in einem „Wasserstoffhochlaufgesetz“ zusammenzufassen, um die verschiedenen Herausforderungen gebündelt und aufeinander abgestimmt anzugehen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen sollten zudem Zwischenziele gesetzt werden, verbunden mit der Verpflichtung einer Überprüfung und bei Bedarf einer Anpassung der gesetzlichen Regelungen. (amo)