Der Bundesrat wird sich am Freitag, 12. Juni, mit zwei Dutzend Empfehlungen zum Kraftwerksgesetz (Strom VKG) beschäftigen, aber eine fehlt: ein Mengendeckel pro Bieter. Letzteres hatte das Bundeskartellamt gefordert.
Die Kontrollbehörde schlug vor, dass sich Unternehmen höchstens zehn Prozent der ausgeschriebenen Menge sichern dürfen. Das soll verhindern, dass Deutschlands große Stromerzeuger ihre Marktmacht zementieren.
RWE will bis zu drei Gigawatt zubauen
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den Vorstoß. Aus seiner Sicht fehlen derzeit wirksame Instrumente, um Wettbewerb und Akteursvielfalt sicherzustellen.
Allein der Essener Energiekonzern RWE will bis zu drei Gigawatt (GW) neue Gaskraftwerke bauen. Auch die Kraftwerksbetreiber EnBW, Leag und Uniper wollen sich Kapazitäten sichern.
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Südbonus: Sorgen im Osten und Norden
Statt zu Mengendeckeln wird sich die Länderkammer bei ihrer nächsten Plenarsitzung zum sogenannten Südbonus positionieren. Zum netztechnischen Süden zählt neben den Südländern Bayern und Baden-Württemberg auch Nordrhein-Westfalen. Der Wirtschaftsausschuss will das Gesetz so verändern, dass ein Drittel der ausgeschriebenen Langfristkapazitäten an Regionen außerhalb des sogenannten netztechnischen Südens gehen.
Eine strukturelle Benachteiligung anderer Regionen berge die Gefahr, wirtschaftlich und systemisch sinnvolle Standorte von vornherein auszuschließen, argumentiert der Ausschuss. Sorge hat etwa das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Betreiber des dortigen Braunkohlekraftwerks Schkopau will ein auf Wasserstoff umrüstbares Gaskraftwerk bauen. "Dafür muss er aber auch eine faire Chance auf einen Zuschlag in der ersten Ausschreibungswelle erhalten", forderte Energieminister Armin Willingmann (SPD) im ZFK-Interview.
Der Wirtschaftsausschuss beruft sich auf die Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber. Diese schrieben: "Der Südbonus muss so gestaltet sein, dass die zwei Drittel im netztechnischen Süden und ein Drittel Verteilung im Norden erreicht wird (sic!)."
Wasserstoff und Resilienz
Der Umweltausschuss empfiehlt ambitioniertere Wasserstoffziele. Er schlägt vor, die Umstellungsfrist für ausgewählte Gaskraftwerke auf die Jahre 2035 und 2038 vorzuziehen. Laut aktuellem Gesetzentwurf sollten jeweils zwei Gigawatt Gaskraftwerke 2040 und 2043 auf Wasserstoff umsteigen. Der Umweltausschuss will die Umstellung beschleunigen, "um die Attraktivität des Industriestandorts zu erhalten, die Resilienz zu erhöhen und die Importabhängigkeit von fossilem Erdgas zu reduzieren".
Apropos Resilienz. Der Wirtschaftsausschuss kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine Resilienzanforderungen für Gasimporte beinhaltet. Dabei zeigten die Energiekrise 2022/2023 und die Iran-Krise, "dass eine langfristige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen geopolitischen Unabwägbarkeiten (sic!) unterworfen ist". Der Wirtschaftsausschuss fordert daher, Resilienzkriterien für die langfristige Abhängigkeit von Brennstoffimporten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zu berücksichtigen.







