Branche noch unzufrieden mit Plänen zum Energy Sharing
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geht der Gesetzgeber auch das sogenannte Energy Sharing an. Privathaushalte, Kommunen sowie kleinere und mittlere Untenehmen können sich künftig zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenschließen, Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) betreiben, die Energie verteilen und gemeinsam verbrauchen. Dazu soll es einen neuen § 42c im EnWG geben.
In einem ersten Schritt soll Energy Sharing bis zum 1. Juli 2026 nur innerhalb eines Stromverteilnetzes genutzt werden können. In einer zweiten Stufe sollen dann auch Verbraucher in benachbarten und…
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