Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Bild: © Bundesnetzagentur

Der Unmut über die Rolle der Bundesnetzagentur in der aktuellen Energiekrise wächst.

Hinter vorgehaltener Hand beschweren sich Stadtwerkemitarbeiter schon länger, dass die Aufsichtsbehörde zu wenig gegen Billiganbieter unternehme, die in den vergangenen Wochen durch massive Preis- und Abschlagserhöhungen sowie durch außerordentliche Vertragskündigungen auffielen.

Netzagentur "untätig"

Jetzt knöpft sich der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) in aller Öffentlichkeit die Bundesnetzagentur vor. Er findet, dass Preiserhöhungen in der Grundversorgung, bedingt durch die Aufnahme etlicher, oft von Billiganbietern abgestoßener Neukunden, nicht den Grundversorgern angelastet werden könnten.

"Sie machen aktuell ihren Job im Gegensatz zur Bundesnetzagentur", lässt sich Geschäftsführer Detlef Fischer zitieren. "Der Preis, den die Kund*innen heute zahlen müssen, ist auch auf die Untätigkeit dieser Behörde zurückzuführen."

Billigvertriebe "in Wildwestmanier"

Es sei der gesetzliche Auftrag der Bundesnetzagentur, unseriös wirtschaftende Energievertriebe aus dem Verkehr zu ziehen, führt Fischer aus. "Aus den großen Insolvenzen der vergangenen Jahre von zum Beispiel Teldafax, Flexstrom und BEV hätte man schon längst lernen müssen."

Doch während Strom- und Gasnetzbetreiber mit "strengstem Regime" reguliert würden, dürften Billigvertriebe "anscheinend in Wildwestmanier im rechtsfreien Raum" agieren. "Diese Praxis gefährdet das bewährte Prinzip der Grundversorgung als Auffanglösung für gestrandete Kund*innen."

Bundesnetzagentur wehrt sich

Die Bundesnetzagentur weist auf ZfK-Nachfrage darauf hin, dass ihre gesetzlichen Zuständigkeiten und Handlungsoptionen bei der Aufsicht von Netzbetreibern und Energielieferanten nicht vergleichbar seien.

Grundsätzlich stehe es Energielieferanten frei, das Geschäftsfeld der Energiebelieferung zu verlassen. Die Behörde könne wettbewerbliche Energielieferanten nicht zu einer Weiterbelieferung verpflichten.

Aufsichtsrechtliche Schritte

Die Bundesnetzagentur prüfe jedoch fortlaufend, ob energierechtliche Verpflichtungen durch Lieferanten eingehalten würden, teilt ein Sprecher mit. Sie stünde dafür mit betroffenen Kunden, den jeweiligen Energielieferanten und Verbraucherverbänden im Austausch.

Bei Verstößen von Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz könne die Bundesnetzagentur aufsichtsrechtliche Schritte einleiten. 

Schon vorher Kritik

Schon mit ihrer Entscheidung, die Eigenkapitalverzinsung für neue Strom- und Gasnetze in der kommenden Regulierungsperiode von 6,91 auf 5,07 Prozent zu senken, hatte die Bundesnetzagentur von den Spitzenverbänden VKU und BDEW heftige Kritik geerntet. (Die ZfK berichtete.) Fischers VBEW ist der bayerische Ableger des BDEW.

Nun fühlen sich Grundversorger angesichts extrem gestiegener Beschaffungspreise und gehäufter Lieferstopps und Insolvenzen anderer Anbieter oft im Stich gelassen. Laut Verordnung sind sie dazu verpflichtet, Kunden, denen gekündigt wurde oder die selbst Verträge beendeten, in die Ersatzversorgung aufzunehmen.

Verbraucherschützer machen mobil

Dutzende Grundversorger reagierten insbesondere nach den Lieferstopps der beiden großen Billiganbieter Gas.de und Stromio mit der Einführung separater, teils deutlich teurerer Grundversorgungstarife für Neukunden. Dafür wurden sie wiederum von Verbraucherschützern gegeißelt.

"Hier liegt der Verdacht nahe, dass Betroffene abgestraft werden sollen, die in der Vergangenheit den Grundversorgern den Rücken zugekehrt haben", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. (Die ZfK berichtete.)

Netzagentur gegen Immergrün

Zumindest gegen einen Anbieter ging die Bundesnetzagentur übrigens in den vergangenen Wochen vor. Im November leitete die Behörde ein Aufsichtsverfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft ein, die die Vertriebsmarken Immergrün und Meisterstrom unterhält.

Konkret wollte die Bundesnetzagentur prüfen, ob vorgenommene Abschlagserhöhungen des Unternehmens gegen energierechtliche Anforderungen verstoßen hätten. Kunden der Marke Immergrün hatten sich zuvor bei der Behörde beschwert. (aba)

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