Der Wegfall des 52 GW-Deckels soll auch Mieterstromprojekten (im Bild mehrere Dachanlagen der Mainova) Auftrieb geben.

Der Wegfall des 52 GW-Deckels soll auch Mieterstromprojekten (im Bild mehrere Dachanlagen der Mainova) Auftrieb geben.

Bild: © Mainova

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bestehende Hemmnisse bei der Förderung regenerativer Energien zu beseitigen. Im Mittelpunkt stehen dabei bessere Rahmenbedingungen zur Realisierung von Mieterstromprojekten. Um den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern weiter anzureizen, spicht sich die Länderkammer beispielsweise dafür aus, Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zuzulassen. Aktuell gilt eine Begrenzung von 100 kWp pro Gebäude.

Gewerbesteuerpflicht des Vermieters verhindern

Außerdem setzt sich der Bundesrat für eine Streichung der Begrenzung von förderfähigen Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW pro Jahr ein. Weiterhin sollten Mieterstromprojekte auch auf Gewerbegebäuden zugelassen sowie die Direktvermarktung aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen erleichtert werden. Verhindert werden muss laut den Ländern auch, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen.

Um bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, wird die Einführung von Bagatellgrenzen bei Mieterstrommodellen vorgeschlagen. Geprüft werden solle auch, ob Kleinanlagen nach EEG bis zu einer Bagatellgrenze von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit werden sollten.

Besserer Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung

Daneben machen sich die Länder auch für eine intelligentere Nutzug der Kraft-Wärme-Kopplung stark. Als Beispiele werden eine Flexibilisierung von KWK-Anlagen und die Nutzung von Überschussstrom, beispielsweise durch Power-to-Heat-Anlagen genannt. Dies sei insbesondere in Städten ein hilfreiches Instrument, um überschüssigen regenerativen Strom sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht. (hoe)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper