Der Wärmespeicher umfasst 45 Millionen Liter und kann die Rostocker Haushalte rund ein Wochenende versorgen.

Der Wärmespeicher umfasst 45 Millionen Liter und kann die Rostocker Haushalte rund ein Wochenende versorgen.

Bild: © Stadtwerke Rostock

Das Bundeskabinett hat ein neues Wärmewendegesetz beschlossen. Die Bundesregierung will damit Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigen. Zuvor hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Einschätzung der Branche eingeholt.

Mit dem neuen Gesetzespaket will die Bundesregierung die Planungs- und Genehmigungszeiten für zentrale Wärmetechnologien im Schnitt halbieren. So sollen die Errichtung und der Betrieb von Geothermieanlagen, Erdwärmepumpen und Wärmespeichern bis 2045 "im überragenden öffentlichen Interesse" stehen. Auch wasser- und bergrechtliche Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden.

"Das Potential der Geothermie, also der direkten Erdwärme aus tieferen Gesteinsschichten wurde jahrzehntelang in Deutschland vernachlässigt", sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Jetzt holen wir die Geothermie endlich aus ihrem Schattendasein."

Wasserrechtliche Genehmigung

So werden die Verfahrensfristen im Bergrecht künftig zeitlich begrenzt, bei der Geothermie auf bis zu ein Jahr und bei Wärmepumpen auf nur wenige Monate. Die Bergämter haben zudem die Möglichkeit, auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen.

Erleichterungen sieht das Gesetz zudem für Wärmepumpen vor, die wasserrechtliche und bergrechtliche Genehmigungen benötigen. Das heißt, für alle Wasser-Wärmepumpen und Luftwärmepumpen, die wasserrechtliche Genehmigungen erfordern. Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte wird ganz auf die wasserrechtliche Genehmigung verzichtet. Es verbleibt bei einer bloßen Anzeige an die Behörde.

Oberflächennahe Geothermie

Ergänzend dazu sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, der bereits am 28.8. im Kabinett beschlossen wurde, ambitionierte wasserrechtliche Zulassungsfristen für Geothermie und Wärmepumpen vor. Mit der heute ebenfalls im Kabinett beschlossenen Baurechtsnovelle will die Bundesregierung zudem Geothermievorhaben im Außenbereich erleichtern.

Mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) stellt die Bundesregierung darüber hinaus klar, dass die oberflächennahe Geothermie nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt und bergrechtliche Zulassungsverfahren für oberflächennahe Geothermie daher nicht erforderlich sind. Dieses Gesetz befindet sich derzeit noch in der Beratung des Bundestages.

Rasche Verabschiedung

Großwärmepumpen und Geothermie werden in den Langfristszenarien der Bundesregierung als zentrale Technologien für die Fernwärme genannt. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung von Raumwärme macht bislang weniger als ein Fünftel aus. Rund ein Viertel der Wärme in Deutschland könnte laut Ministerium mithilfe tiefengeothermischer Systeme erzeugt werden.

Für das neue Gesetz beginnt nun das parlamentarische Verfahren mit der ersten Lesung im Bundestag. Das Parlament könnte die Änderungen dann noch in diesem Jahr verabschieden. Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig. (jk)

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