Deutschland

Reiche-Ministerium plant Auflagen bei Gasnetz-Stilllegungen

Wer sein Gasnetz stilllegen möchte, soll einen Plan vorlegen und eine sinkende Nachfrage nachweisen. Das sieht der aktuelle Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz vor.
04.11.2025

Der Bund plant neue Regeln für Gas und Wasserstoff.

Von Daniel Zugehör

Gasnetzbetreiber sollen künftig Entwicklungspläne für ihre Verteilnetze vorlegen. Die Pflicht soll für alle gelten, die ihr Netz umrüsten oder stilllegen möchten. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG; Stand 18. September) hervor, der der Redaktion vorliegt. Damit setzt die Regierung weitere Vorgaben des Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets der Europäischen Union im Bereich der Netzplanung in deutsches Recht um. Der Großteil davon wurde bereits mit der EnWG 2024 im Zusammenhang mit dem Wasserstoff-Kernnetz umgesetzt.

Ablehnung neuer…

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