Deutschland

Bundestag beschließt Entschädigung für Atomkonzerne

Der Bundestag hat das Atomgesetz novelliert und folgt damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016. Es geht auch um verfallene Strom-Produktionsrechte.
29.06.2018

Das Kernkraftwerk Isar 1 (rechts) und Isar 2 (links) bei Nacht. Isar 1 wurde am 17. März 2011 abgeschaltet, Isar 2 läuft noch bis spätestens 31. Dezember 2022.

Für den 2011 beschlossenen Atomausstieg erhalten die Energiekonzerne RWE und Vattenfall eine millionenschwere Entschädigung. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend (28. Juni) eine entsprechende Gesetzesänderung und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im Dezember 2016 entschieden, dass die Stromkonzerne für bereits getätigte Investitionen und für verfallene Strom-Produktionsrechte entschädigt werden müssen.

Unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition beschlossen, zum Jahr 2022 aus der Atomenergie auszusteigen. Diese Entscheidung führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun Kraftwerke wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart.

Ermittlung der Entschädigung erst im Jahr 2023

Die Höhe der jetzt beschlossenen Entschädigung kann allerdings erst im Jahr 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die damit entgangenen Gewinne konkret feststehen. Die Bundesregierung rechnet laut Gesetzentwurf mit einer Betrag «im oberen dreistelligen Millionenbereich».

Im Gegensatz zu RWE und Vattenfall steht Eon bisher keine Entschädigung zu, weil die Reststrommengen bis zum endgültigen Atomausstieg wohl noch auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können. Der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW hatte nicht in Karlsruhe geklagt. (dpa/al)