Insgesamt vier Gesetzesentwürfe, darunter das novellierte EEG 2023, wurden jeweils in namentlicher Abstimmung beschlossen. Zu Beginn der Debatte warb Wirtschaftsminister Robert Habeck nochmals für das Gesetzespaket, als einen "notwendigen Kraftakt", um sowohl Klimaziele zu erreichen, Arbeitsplätze zu schaffen und eine stärkere Energieunabhängigkeit zu erreichen.
SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch verwies nochmals auf zentrale Eckpunkte des Osterpakets, auf welches sich die Koalitionsfraktionen bereits Anfang der Woche geeinigt hatten, so das überragende öffentliche Interesse eines Ausbaus der erneuerbaren Energien. Hierbei würden über das 2-Prozent-Flächenziel für den Windkraftausbau erstmals auch die Länder in die Pflicht genommen.
Mehr Flächen für Solarparks - Verbesserungen für Dach-PV
Im parlamentarischen Verfahren sei es gelungen gegenüber der Regierungsvorlage noch etliche Verbesserungen durchzusetzen, unterstrich Miersch. Dazu zählten die Ausweitung der Flächenkulisse für Solarparks auf landwirtschaftlich genutztem Grünland sowie für Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen von bis zu 500 Metern (bisher 200 Meter).
Der zuständige SPD-Berichterstatter, MdB Timon Gremmels, verwies auch auf Verbesserungen für die Betreiber kleinerer PV-Dachanlagen im Laufe des parlamentarischen Verfahrens der Beratungen über die Gesetzespakete. So werde die Vergütung für die Teileinspeisung von Strom nun angehoben, um den Eigenstromverbrauch attraktiver zu machen – gleichzeitig ist bei Anlagen bis 25 kW eine Volleinspeisung zulässig. EEG-Kleinanlagen würden künftig über digitalisierte und standardisierte Netzanschlussverfahren deutlich schneller in Betrieb gehen können.
PV-Dachanlagen bis 30 KW steuerlich entlasten
Verbesserungen gebe es auch für Bürgerenergie-Genossenschaften, weil nun u.a. auch Bürger außerhalb der Landkreisgrenzen partizipieren könnten, so Gremmels. Zudem werde die kleine Wasserkraft entgegen den ursprünglichen Regierungsplänen nun doch weiter gefördert. Weitere Verbesserungen in künftigen Gesetzesnovellen kündigte Gremmels im Bereich des Mieterstroms und beim Energy-Sharing an.
Ingrid Nestle, Fraktionssprecherin für Klimaschutz und Energie der Bündnisgrünen, verwies darauf, dass in einem parlamentarischen Entschließungsantrag zum EEG 2023 festgehalten sei, künftig die steuerliche Behandlung von kleinen PV-Dachanlagen bis 30 kW zu ändern bzw. zu vereinfachen.
Union: Bioenergie und Geothermie außen vor
Mark Helfrich, energiepolitischer Sprecher der Unionsfraktion, verwies in der Debatte auf die Forderung der CDU/CSU die PV-Dachanlagen bis 30 kW von der Steuer zu befreien bzw. pauschal zu besteuern, um die Dächer noch stärker für Photovoltaik zu nutzen. Die vorgesehene Unterscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisung von Solarstromanlagen lehnte er als zu bürokratisch ab.
Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung kritisierte, dass das Potential der Bioenergie zu wenig durch das neue EEG genutzt und gefördert werde und die Geothermie außen vor bleibe. Auch sei es nötig von Seiten der Bundesregierung noch stärker mit den Ländern zusammenzuarbeiten, um den geplanten massiven Ausbau der Erneuerbaren praktisch voranzubringen.
Verlinden: Weitere nötige Schritte bei der Energieeffizienz
Das Gesetzespaket werde den Ausbau der Erneuerbaren "in noch nie gekannter Weise voranbringen", sagte Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen. Jetzt seien vor allem die Bundesländer und die Kommunen bei der Umsetzung gefragt. Weitere nötige Schritte sieht sie vor allem im Bereich der Energieeffizienz und beim Energiesparen.
Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse unterstrich die Stärkung der marktwirtschaftlichen Instrumente durch das neue EEG. Erneuerbare lohnten sich mittlerweile auch ökonomisch. Ein entscheidender Schritt in dem Gesetzespaket sei die die vorgesehene Erarbeitung einer Speicherstrategie sowie in einem nächsten Schritt die Schaffung eines neuen Marktdesigns. (hcn)



