Die Pläne für eine Pipeline zum Abtransport von Kohlenstoffdioxid (CO2) werden konkreter. Die Leitung könnte im Bundesgebiet bis 2045 eine Gesamtlänge von 4500 Kilometern aufweisen und Standorte aus der Zementproduktion, Kalkindustrie und der Abfallverbrennung anbinden, heißt es in einem aktuellen Entwurf des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums (BMWK) zur Carbon Management-Strategie (CMS).
Die sogenannte CMS soll einen Rahmen schaffen, um die Abscheidung, den Transport, die Speicherung (engl. Carbon Capture and Storage, CCS) und die Nutzung (engl. Carbon Capture and Utilization, CCU) von Kohlenstoffdioxid (CO2) in Deutschland zu ermöglichen. Dafür listet das Ministerium 41 konkrete Maßnahmen auf.
Ausgediente Erdgasleitungen
Zur Geographie der geplanten Pipeline nennt das Ministerium unter anderem das Ruhrgebiet, das Rhein-Neckar-Gebiet, die Zementindustrie in Nordrhein-Westfalen sowie das mitteldeutsche Chemiedreieck mit den Häfen Wilhelmshaven und Brunsbüttel und der Nähe zu den Niederlanden und Belgien. Mögliche CO2-Speicherorte in Kavernen sollen bei der Planung ebenfalls berücksichtigt werden. Denkbar ist demnach auch, ausgediente Erdgasleitungen zum Transport wiederzuverwenden.
Nach den Vorstellungen des Ministeriums sollen CCS und CCU künftig vor allem in der Kalk- und Zementindustrie, aber auch in der thermischen Abfallbehandlung zum Einsatz kommen. Nur für diese "schwer vermeidbaren" oder "nicht vermeidbaren" Emissionen in der Industrie und Abfallwirtschaft soll eine staatliche Förderung fließen. Die nicht vermeidbaren Emissionen beinhalten in der Abfallbehandlung übrigens sowohl CO2 aus der Verbrennung der fossilen als auch der biogenen Anteile der Abfälle.
CO2-Abscheidung in der Abfallverbrennung
Für Stadtwerke wichtig: Unter die sogenannten nicht vermeidbaren Emissionen fallen auch solche aus Müllverbrennungsanlagen, deren Hauptzweck in der notwendigen Entsorgung von Abfällen liegt. Das umfasst etwa auch Klärschlammverbrennungsanlagen. Laut dem Papier strebt die Bundesregierung daher an, dass in Deutschland bereits vor 2030 mindestens ein großskaliges CO2-Abscheideprojekt an einer Müllverbrennungsanlage in Betrieb genommen wird.
Das hat auch Auswirkungen auf die kommunale Wärmeplanung. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) etwa setzt voraus, dass Wärmepläne eine vollständige Vermeidung von
Treibhausgasemissionen aus der energetischen Nutzung nichtbiogenen Abfalls bis 2045 vorsehen. Heißt: Wärme aus Abfallverbrennung darf nur im Wärmenetz genutzt werden, wenn dort CCS zum Einsatz kommt.
(Vorerst) kein Markt für CCS
Auch wenn thermische Abfallbehandlungsanlagen ab 2028 in den europäischen Emissionshandel integriert werden, geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass die CO2-Vermeidungskosten höher sind als die Zertifikatpreise. Ein Markt für CCS entsteht so nicht. "Dies könnte Kommunen und andere Betreiber davon abhalten, in eine Abscheidungsanlage zu investieren", heißt es.
Die Bundesregierung will deshalb bis 2026 prüfen, wie sogenannte First Mover, also frühzeitige Investoren, im Abfallbereich durch die Mehrkosten für die CCS-Kette an thermischen Abfallbehandlungsanlagen nicht benachteiligt werden. Der Bund will zudem mit der Bundesnetzagentur frühzeitig prüfen, ob ein sogenanntes Unbundling, also eine Trennung von Netzbetreiber und Lieferant, notwendig ist.
Neue Bilanzierungsregeln
Doch auf die Branche kommt auch viel Bürokratie zu. So plant das Wirtschaftsministerium unter anderem ein eigenes Herkunftsnachweissystem für verschiedene CO2-Ströme und weitgehende Sicherheitsstandards. Auch das bisherige Monitoringsystem aus dem Emissionshandel soll bleiben.
So will sich die Bundesregierung etwa auch für "stringente Bilanzierungsregeln" einsetzen, insbesondere bei CCU, um die jeweils erreichte CO2-Minderung "über den Lebenszyklus der daraus hergestellten Produkte zu ermitteln" und "Emissionen entsprechend zu bepreisen", heißt es.
Wenig Zeit bei Speicherstätten
Zudem soll sich eine eigene Arbeitsgruppe künftig um das Thema CO2-Speicherung kümmern. Denn laut dem Papier sollen "erste Abscheideprojekte noch vor 2030 in Betrieb gehen". Ob Deutschland bis dahin eigene Lagerstätten hat, ist offen. Das BMWK rechnet mit einer gesamten Errichtungsdauer von bis zu zehn Jahren. Andernfalls bleibt nur der Export nach Norwegen, Dänemark oder die Niederlande. (jk)



