Eigentlich sollte der erste Entwurf des neuen Heizungsgesetzes noch vor Ostern das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Daraus ist bekanntlich nichts geworden, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) könnte frühestens am 22. April im Bundeskabinett auf der Tagesordnung stehen – der Termin gilt jedoch zunehmend als unrealistisch.
Auch ohne konkreten Gesetzesentwurf lösten die vom Wirtschaftsministerium bekannt gegebenen Eckpunkte eine breite Diskussion in Energiebranche und Gesellschaft aus. Eine Analyse des Potsdam-Instituts für Klimaforschung dürfte die Debatte erneut aufflammen lassen. Die Forschenden haben untersucht, welche Einflüsse das neue Heizungsgesetz auf die Emissionen im Gebäudesektor haben könnte.
Erwartete Emissionen durch das neue Heizungsgesetz
Kern der Analyse bildet die angekündigte Einführung einer Biotreppe, respektive der sogenannten Grüngasquote. Dabei kommen die Forschenden zu dem Ergebnis, dass die Einführung ähnlich klimaschädlich sei wie das Heizen mit reinem Gas.
Biotreppe und Grüngasquote
Ab 2029 sollen neue Öl- und Gasheizungen mit mindestens 10 Prozent grünem Brennstoff betrieben werden. Später soll der Anteil bis zum Jahr 2040 in weiteren Schritten steigen. Wie hoch diese Quoten sein sollen, wurde im Rahmen der Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht festgelegt. Im ZFK-Interview warnte der DVGW-Vorsitzende Gerald Linke zuletzt vor einer exponentiell steigenden Kurve. Linke sprach sich für einen Zwischenschritt von 30 Prozent in zehn Jahren aus.
Die Forschenden legen in ihrer Analyse die Schritte aus dem momentan noch geltenden Heizungsgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz, zugrunde: Also 30 Prozent ab dem Jahr 2035 und 60 Prozent ab dem Jahr 2040.
Die Biogas- beziehungsweise Bioheizölquote sieht ab dem Jahr 2028 eine Beimischung von bis zu einem Prozent Biokraftstoff vor. Anders als die Biotreppe bezieht sich die Quote auf die Inverkehrbringer, nicht auf die Eigentümer. Außerdem wird die Quote wohl nicht im Heizungsgesetz direkt verankert.
Im Vergleich zu dem aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetz könnten bis zu 21 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent zum Jahr 2030 ausgestoßen werden. Selbst im optimistischsten Szenario wären es laut den Forschenden noch bis zu 14 Millionen Tonnen mehr. Bis 2045 liegt die Spannbreite der Szenarien zwischen 170 und 360 Millionen Tonnen.
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Allerdings zeigt die Analyse auch: Auf die Emissionen im Gebäudesektor wirkt sich die Biotreppe positiv aus. Jedoch steigen dafür die Emissionen in der sogenannten Vorkette. Darunter sind die Emissionen zusammengefasst, die in der Landwirtschaft entstehen, um die Nutzpflanzen zur Energieerzeugung zu gewinnen. "Im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage ist mit den derzeit bekannten Eckpunkten des GMGs von einer Verschlechterung für die Emissionsminderung im Gebäudesektor auszugehen", schreiben die Forschenden in ihrer Analyse.
Neues Heizungsgesetz sorgt für mehr Gasheizungen
Grundlage für die Schätzungen der Emissionen sind Projektionen der künftigen Heizungsinstallationen. Laut der Analyse könnte das Gebäudemodernisierungsgesetz zu einem Mehreinbau von bis zu 1,3 Millionen Gas- und Ölheizungen bis 2030 führen. Bis zum Jahr 2045 wird von einem maximalen Zuwachs von bis zu 6,5 Millionen fossil betriebenen Heizungen ausgegangen. Vergleichsgröße ist jeweils die prognostizierte Entwicklung unter dem aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetz.
Für die Verbraucher könnte Heizen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz laut der Analyse deutlich teurer werden. Durch die Beimischung von grünen Brennstoffen erwarten die Forschenden mindestens eine Verdopplung des Preises im Jahr 2045 im Vergleich zum Durchschnitt des Jahres 2025. Würde man die Vorketten-Emissionen bepreisen, würde sogar das Dreifache fällig werden.
Vorschlag der Forschenden
Als Ergänzung schlägt das Institut eine sogenannte Investitionsabgabe vor. "Für die erwartete Lebensdauer einer Heizung werden ein rechnerischer CO₂-Preis und ein durchschnittlicher Emissionsausstoß unterstellt." Der Wert soll dann direkt beim Einbau der Heizung bezahlt werden, so der Vorschlag. Für eine typische, neu installierte Ölheizung im Einfamilienhaus würden laut einer Beispielrechnung rund 6200 Euro zusätzlich fällig werden. Bestandsheizungen sollen so vor einer übermäßigen Belastung geschützt werden.
Der rechnerische CO₂-Preis soll sich an dem jeweiligen Preis im Emissionshandel orientieren. Ist der Preis im Handel etwa niedrig, soll eine höhere Investitionsabgabe fällig werden. Ziel soll ein hinreichend großer Transformationsanreiz und eine angemessene Einpreisung der sozialen Kosten des CO₂-Ausstoßes sein. Für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, wird eine jährliche Abgabe vorgeschlagen.



