Arbeiterin einer Gasraffinerie: Die Forderung nach einer Streichung des CO₂-Preises könnte auch Gaskunden betreffen.

Arbeiterin einer Gasraffinerie: Die Forderung nach einer Streichung des CO₂-Preises könnte auch Gaskunden betreffen.

Bild: © Adobe Stock/ littlewolf1989

Europa sucht weiter nach einem Ausweg aus der Energiepreiskrise. In einer Welt, die "immer verrückter wird", brauche es grundlegende Reformen, kündigte etwa Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an. Am Wochenende hatte sich die Koalition auf eine Senkung der Energiesteuer bei Benzin und Diesel geeinigt. Bei der Pressekonferenz im Bundeskanzleramt macht der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) deutlich: "Das ist erst der Anfang." Eine Senkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß in allen Bereichen blieb bisher aus.

Ein vielfach diskutierter Hebel zur Entlastung im Energiebereich ist der nationale Emissionshandel. Seit 2021 wird auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eine Abgabe auf fossile Energieträger im Verkehrs- und Wärmebereich erhoben. Aber wie viel Entlastung würde eine Streichung tatsächlich bewirken?

Wie hoch ist die CO₂-Bepreisung derzeit?

Bis Ende des vergangenen Jahres galt für die Tonne CO₂ ein Festpreis; 2025 lag dieser bei 55 Euro. 2026 wurde dann auf ein marktbasiertes Auktionsverfahren umgestellt. Für das Jahr 2026 hat der Gesetzgeber einen Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro für die Auktionen festgelegt. Nachdem auf EU-Ebene entschieden wurde, dass der europäische Emissionshandel für die Bereiche Verkehr und Gebäude frühestens 2028 kommen wird, haben sich die Regierungsparteien in Deutschland darauf geeinigt, dass der Preiskorridor in gleicher Höhe auch im Jahr 2027 beibehalten werden soll. Eine entsprechende Gesetzänderung liegt bis dato nicht vor.

Beim Heizen mit einer Kilowattstunde Gas entfallen rund 0,2 kg CO₂, wenn man den Heizwert als Berechnungsbasis nimmt – festgelegt ist der Faktor seit 2023 im BEHG. Bei einem Preis von 55 Euro werden damit 1,32 Cent fällig, wenn man die Mehrwertsteuer einberechnet. Bei einem Preis von 65 Euro würden dementsprechend 1,55 Cent entfallen (brutto).

Bei Öl sind es in der Spitze bis zu 20,70 Cent je Liter. Für ein wenig saniertes Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden werden so zwischen 263 und 311 Euro im Jahr fällig. Wird im selben Gebäude eine Ölheizung mit einem Jahresverbrauch von 2000 Litern verwendet, werden zwischen 349 und 412 Euro fällig.

Bei einem gut sanierten Effizienzhaus mit einem Verbrauch von 6500 Kilowattstunden belaufen sich die CO₂-Kosten auf 85 bis 101 Euro pro Jahr. Wäre eine Ölheizung mit einem Jahresverbrauch von 650 Litern verbaut, lägen die Kosten zwischen 113 und 134 Euro. Die Beispielrechnungen stammen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Benzin und Diesel kommen zwischen 15,7 und 18,6 Cent je Liter beziehungsweise zwischen 17,3 und 20,5 Cent je Liter oben drauf, wie der ADAC ermittelt hat.

Wer unterstützt den Vorschlag?

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kritisierte die neuen Entlastungen kurz nach deren Bekanntwerden am Montag. Es müsse zusätzlich die CO₂-Abgabe abgeschafft werden. "Die CO2-Bepreisung muss dringend reduziert und in Krisenzeiten, wie wir sie gerade mit Blick auf den Iran sehen, komplett ausgesetzt werden", teilte Aiwanger in einer Pressemitteilung mit.

In der vergangenen Woche äußerten sich die Ministerpräsidenten der Ost-Länder. Mario Voigt (CDU), Thüringer Ministerpräsident, sagte der "Bild": "Eine befristete Aussetzung der CO₂-Bepreisung ist ein notwendiger Schritt, um schnell spürbare Entlastung zu schaffen." Von Sven Schulze (CDU), dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, kam ebenfalls die Forderung nach einer Aussetzung der CO₂-Abgaben. Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, fand im Gespräch mit der "Bild" die wohl drastischsten Worte: "Die CO₂-Abgabe in ihrer jetzigen Form ist nichts anderes als eine Zusatzbelastung für die Mitte der Gesellschaft."

Die Forderungen der drei Ministerpräsidenten waren zwar klar in die Debatte um gestiegene Spritpreise eingebettet, bezogen sich in ihrer Formulierung jedoch nicht ausschließlich auf diesen Bereich.

Wer kritisiert?

Die Aussetzung der CO₂-Bepreisung stellt laut Stephan Sommer vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung einen Markteingriff dar. "Gerade in Zeiten von knappen Ressourcen ist es jedoch nicht zielführend, in den Marktmechanismus einzugreifen", so Sommer. Nicht nur würden die Preise verzerrt, sondern auch die Nutzung fossiler Energieträger zementiert werden.

Ursula Heinen-Esser, die Präsidentin vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), sieht eine Streichung der CO₂-Abgabe ebenfalls kritisch. Es müsse insgesamt um Defossilisierung gehen, vor allem im Verkehrsbereich. "Nur so lassen sich künftige Preiskrisen durch fossile Energieträger vermeiden." Der Verband sieht in einer Senkung der Stromsteuer für alle einen effektiven Weg, Entlastung zu schaffen.

Auf Nachfrage teilte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, mit: "Aus Sicht der Energiewirtschaft ist der nationale Emissionshandel eines der zentralen Instrumente der Klimaschutzpolitik in Deutschland." Das Instrument dürfe nicht zu einem politischen Spielball werden. Es sei vollkommen richtig, dass sich die Bundesregierung "gegen eine Aussetzung oder Absenkung der CO₂-Bepreisung entschieden hat".

Fazit: Das würde eine Senkung der CO₂-Bepreisung bewirken

Derzeit dreht sich die Debatte größtenteils um die gestiegenen Preise an den Zapfsäulen. Vor diesem Hintergrund wird auch eine mögliche Streichung oder Herabsetzung der CO₂-Bepreisung diskutiert. Einschränkungen im Gas- beziehungsweise Wärmebereich sind momentan eher eine Randerscheinung.

Um die CO₂-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmebereich auszusetzen, bräuchte es eine Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Der Gesetzgeber müsste etwa den Preiskorridor auf Null setzen. Eine Aussetzung lediglich für den Verkehrsbereich erscheint als unwahrscheinlich. Denn das BEHG bezieht sich auf eine jährliche Emissionsmenge, welche nicht nach Brennstoffen unterscheidet.

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