Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Von Lucas Maier 

Genau eine Woche vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause soll noch ein ganzes Paket an Vorhaben auf den Weg gebracht werden. Wie aus einem internen Papier des Wirtschaftsministeriums, das der Redaktion vorliegt, hervorgeht, sollen am Mittwoch vier Vorhaben das Kabinett passieren. 

Darauf haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister mit dem Bundeskanzleramt am 28. August geeinigt, wie es in dem Schreiben heißt. Drei der Vorhaben sollen aus dem Sofortprogramm stammen, bei dem anderen handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Das Wirtschaftsministerium bezeichnet den Vorstoß als "wichtigen Erfolg". Die Vorhaben sollen "ohne weitere Verzögerungen" beschlossen werden. Eine Übersicht:
 

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Diese zentralen Vorhaben sollen beschlossen werden
 

  • Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes (BMF)
  • Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten (BMWE)
  • Abschaffung der Berichtspflichten nach dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (BMAS)
  • Wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (BMJV)

Energie- und Stromsteuergesetz

Bei der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes handelt es sich um ein Entlastungspaket für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Das Vorhaben ist Teil des Sommersofortprogramms 2025 und der Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) liegt seit dem fünften August vor. Konkret soll mit der Änderung die Absenkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß verstetigt werden. Diese liegt bei fünf Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Private Kundinnen und Kunden bezahlen knapp über zwei Cent pro Kilowattstunde.

Für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft hat die Ampelregierung das europäische Mindestmaß bereits 2023 beschlossen. Eingeführt wurde es 2024. "Schließlich muss Strom günstig sein, damit gerade auch mittelständische Industriebetriebe ihren Pfad zur Klimaneutralität gehen können", sagte damals der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, PeterAdrian.

600.000 Unternehmen sollen profitieren 

Mit dem Vorstoß geht die Regierung einen Schritt weiter in Richtung Planungssicherheit. Diese wurde zuvor aus der Branche immer wieder eingefordert. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums profitieren 600.000 Unternehmen von der Steuersenkung.

Für das Vorhaben gilt eine Grenze von 12,5 Megawattstunden Stromverbrauch pro Jahr, das entspricht in etwa der Leistung, die vier Familien verbrauchen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Für energieintensivere Betriebe arbeite man an weiteren Entlastungen – unter anderem dem Strompreis.

Außerdem kündigt das Ministerium an, die Senkung der Stromsteuer für alle einführen zu wollen, sobald "hierfür finanzielle Spielräume bestehen". Wann dies der Fall sein könnte, ist bisher jedoch nicht absehbar. Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas soll wieder "rechtssicher von der Stromsteuer befreit" werden. Und das ohne "ein aufwändiges Nachweissystem für nachhaltige Biomasse". Anders als es der Entwurf des Finanzministeriums vorgesehen hatte, fallen Biomasse sowie Klär- und Deponiegase damit unter die erneuerbaren Energien.

"Wir begrüßen das Vorhaben zur Anpassung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere die Wiedereinführung der Stromsteuerbefreiung für Biomasse-, Klär- und Deponiegasanlagen bis 2 MW Leistung ohne aufwändiges Nachweissystem. Biogas und Biomethan spielen eine wichtige Rolle bei der sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Deutschland und sollten als zentrale Bausteine einer klimafreundlichen Energieversorgung genutzt werden", sagte hierzu Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat e. V., der ZfK. 

Dass die Stromsteuersenkung für Alle bis zuletzt ausblieb, obwohl sich Union und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt hatten, sorgte zuletzt für viel Unmut und Frust in der Branche. Das SPD-geführte Finanzministerium und das CDU-geführte Wirtschaftsministerium hatten sich darauf verständigt, die Strompreise für private Endkunden und das nicht produzierende Gewerbe über eine Bezuschussung der Netzentgelte abzufedern.

Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten

Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschussen zu wollen. In der kommenden Kabinettssitzung soll das Vorhaben dann offiziell beschlossen werden. Gespeist wird die Bezuschussung aus dem Klima- und Transformationsfonds. Für die kommenden vier Jahre sind in diesem Bereich Entlastungen von insgesamt 26 Milliarden vorgesehen, wie es in dem Papier des Ministeriums heißt. Ein Beschluss für die Jahre ab 2027 soll "zeitnah" erfolgen, wie es weiter heißt. Dann soll auch eine "signifikante Bezuschussung der Offshore-Netzumlage" erfolgen.

Bereits im März hatte der Stadtwerkeverband VKU zusammen mit dem Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) ein Gutachten des Beratungsunternehmens Consentec veröffentlicht. "Die beiden Umlagen bieten somit insgesamt mit rund 7 Milliarden Euro erhebliches Potenzial für Entlastungen durch Zuschüsse", konstatiert Consentec in Bezug auf die "Umlagevolumen des Aufschlags für besondere Netznutzung" und die erwähnte "Offshore-Netzumlage". Zuschüsse zu solchen netzbezogenen Umlagen würden gerade bei kleineren Verbrauchern, wie Privatkunden und kleineren Gewerbestandorten, für eine bundesweit einheitliche Entlastung sorgen, heißt es vom VKU. Ähnlich wie die Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte seien diese Zuschüsse mit geringem prozessualem Aufwand kurzfristig umsetzbar.

In der Branche wurde der Beschluss der Entlastungen bereits in der letzten Kabinettssitzung am vergangenen Mittwoch erwartet. Auch mit einem Beschluss an diesem Mittwoch ist die Zeit für die Umsetzung knapp. Werden die notwendigen gesetzlichen Beschlüsse nicht bis zum 10. Oktober gefasst, kann eine Entlastung ab Januar 2026 nicht erfolgen. Hintergrund ist, dass Netzbetreiber bis zum 15. Oktober die Höhe ihrer Netzentgelte für 2025 veröffentlichen müssen. Der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert hierfür eine parlamentarische Fristverkürzung.      

Umsetzung CSRD

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird am Mittwoch ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Umsetzungsgesetz zur Corporate Sustainability Reporting Directive [CSRD]) im Kabinett einbringen, heißt es in dem Papier, das der ZfK vorliegt.

Die Frist zur Umsetzung des CSRD war bereits am sechsten Juli 2024 verstrichen. Im September des vergangenen Jahres leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. In dem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, dass mit dem Kabinettsbeschluss "erhebliche Strafzahlungen" vermieden würden.

Man habe sich darauf geeinigt, dass nur jene Regelungen Anwendung finden werden, die auch "nach Abschluss des Omnibus-I-Prozesses Gültigkeit haben werden". (Omnibus-I sind die Trilog-Verhandlungen zur Vereinfachung der Richtlinie für Lieferkettensorgfaltspflichten [CSDDD]). Die Verhandlungen sollen im Oktober eingeleitet werden.

Kernpunkt dürften die bereits auf EU-Ebene beschlossenen Verschiebungen der CSRD-Berichte darstellen. Auch bekannt als "Stop-the-Clock". Ein weiterer gerade für kleinere Unternehmen interessanter Punkt ist die "Anhebung der Schwelle für die Berichtspflichten". Galt diese zuvor für Betriebe ab 500 Mitarbeitenden, sind die Berichte laut dem neuen Gesetzestext erst ab 1000 Mitarbeitenden vorgesehen.

Nach dem ursprünglichen CSRD seien rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig gewesen, heißt es in dem Papier. Nach den Änderungen seien es nur noch 1300 Unternehmen. Es handelt sich um eine 1:1-Umsetzung der zugehörigen EU-Richtlinie.

Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Die Berichtspflichten nach dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sollen für alle Unternehmen abgeschafft werden, und zwar vollständig und rückwirkend. Der Vorstoß ist Teil des Sommersofortprogramms. Erst am 28. August ging der Gesetzesentwurf kurzfristig in die Ressortabstimmung, am Mittwoch soll er im Kabinett beschlossen werden. Außerdem werden "Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD) nicht sanktioniert". Davon ausgenommen sind massive Menschenrechtsverletzungen.  

Damit soll "Entlastungen für Unternehmen" geschaffen werden, wie es in dem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt. Die Verhandlungen seien "zäh" gewesen, heißt es weiter. Vorgelegt wurde der Entwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAS).

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